Enzyklopädie der Neuzeit Online

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Die Enzyklopädie der Neuzeit Online, die auf der gedruckten Ausgabe Enzyklopädie der Neuzeit (J.B. Metzler Verlag Stuttgart, 2005-2012, in Zusammenarbeit mit dem Kulturwissenschaftlichen Institut Essen) basiert, bietet in über 4.000 Schlagwörtern einen facettenreichen Blick auf das bedeutsame Zeitalter von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

Seit 2017 wird die Enzyklopädie der Neuzeit Online regelmäßig erweitert. Neue Artikel kommen hinzu und bestehende Artikel werden um neue Abschnitte und zusätzliche Literatur ergänzt. In Erweiterung des ursprünglichen Konzeptes sind neue Artikel auch einzelnen Räumen und Regionen gewidmet oder reflektieren aktuelle Trends der historischen Neuzeit-Forschung.

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Lehnsrecht

(1,449 words)

Author(s): Brauneder, Wilhelm
1. Definition und UrsprungDie nzl. Situation des L. war im MA grundgelegt; seine Entwicklung war gegen 1500 so gut wie abgeschlossen und blieb bis ins 19. Jh. wirksam. Das L. zählte mit Landrecht, Stadtrecht und Hofrecht (Weistum) zu den Rechtskreisen der Gesamtrechtsordnung in den europ. Ländern. Insbes. zum Landrecht verhielt sich das L. nahezu komplementär: Wo jenes dominierte, trat das L. zurück, und umgekehrt.Der Komplex des L. umfasste Rechtsverhältnisse, die zwar gegenseitige Rechte und Pflichten beinhalteten, aber die rechtliche Dominanz eines Part…
Date: 2019-11-19

Lehnswesen

(3,560 words)

Author(s): Schnettger, Matthias | Tresp, Uwe
1. Begriff und allgemeine EntwicklungenL. ist ein Begriff nzl. Ursprungs, der gemeinhin v. a. für die Verfassungs- und Gesellschaftsverhältnisse des MA gilt. Wendet man den Begriff L., im Deutschen häufig synonym mit Feudalismus (von ma. feodum/feudum) gebraucht, auf die Frühe Nz. an, so geschieht dies i. Allg. zur Bezeichnung der sog. Feudalgesellschaft. Dies greift den franz. Sprachgebrauch des 18. Jh.s auf, der die Gesellschaft des Ancien Régime als société féodale charakterisierte, als eine Gesellschaftsordnung, die durch (zumeist adlige) Grundherrschaft u…
Date: 2019-11-19

Lehramt, kirchliches

(1,206 words)

Author(s): Nüssel, Friederike
1. ÜberblickUnter L. verstehen die christl. Kirchen den Auftrag, die von den Aposteln überlieferte Botschaft des Evangeliums von Jesus Christus zu verkündigen. Damit verbindet sich die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Botschaft nicht verfälscht wird. Zum L. gehören darum die geordnete Wahrnehmung des Verkündigungsauftrages und die Aufsicht über die rechte Lehre. Die Frage nach Verständnis und angemessener Gestaltung des K. L. war Hintergrund aller Kirchenspaltungen in der Geschichte des Christentums (Schism…
Date: 2019-11-19

Lehrbuch

(1,716 words)

Author(s): Hirschi, Caspar
1. GegenstandDer Begriff L. lässt sich auf zwei Arten definieren: (1) intentional als Sach-Buch, das für Unterrichtszwecke konzipiert ist, (2) funktional als Sachbuch, das im Unterricht zur Vermittlung von Lehrinhalten verwendet wird. Letztere Definition hat den Vorteil, dass sie die Möglichkeit einer »krummen Karriere« von Büchern einschließt, d. h. ihren Gebrauch in der Lehre ohne entsprechende Absicht ihrer Produzenten. Damit erlaubt sie umfassendere Aussagen über die bildungsgeschichtliche Relevanz von L. Als his…
Date: 2019-11-19

Lehrdichtung

(2,504 words)

Author(s): Steiner, Uwe
1. BegriffMit dem Terminus L. werden unterschiedliche lit. Formen und Gattungen bezeichnet, die sich die Vermittlung von theoretischem oder praktischem Wissen im Medium der Poesie zur Aufgabe gesetzt haben. Als L. im engeren Sinne gelten seit dem frühen 18. Jh. die Fabel und das Lehrgedicht (= Lg.). In der Antike ist ohne begriffsprägende Wirkung von einer belehrenden Dichtung im Tractatus Coislinianus (1. Jh. v. Chr.?) bzw. von einer lehrhaften Dichtung (lat. didascalice) bei dem Grammatiker Diomedes (4. Jh.) die Rede. Im dt. Sprachraum führte Georg Philipp Harsdörffer den…
Date: 2019-11-19

Lehrer/in

(3,652 words)

Author(s): Rutz, Andreas
1. Begriffliche und sachliche DifferenzierungenL. sind berufsmäßig an öffentlichen und privaten Schulen bzw. in Privathaushalten tätige Erzieher, deren Aufgabe die Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen v. a. bei Kindern und Jugendlichen ist (zur Erwachsenenbildung vgl. Schule). Art und Umfang des hierbei vermittelten Wissens sind abhängig von der Institution, an der der Unterricht stattfindet, sowie vom (bildungs-)histor. Kontext (Bildung). Gleiches gilt für Person und Stellung des L. Dabei ist hinsichtlich des Geschlechts der L. sowie zw…
Date: 2019-11-19

Lehrfreiheit

(5 words)

s. Akademische Freiheit | Wissenschaftsfreiheit
Date: 2019-11-19

Lehrling

(2 words)

s. Lehrzeit
Date: 2019-11-19

Lehrplan

(737 words)

Author(s): Töpfer, Thomas
Der Begriff L. bezeichnet die nach Fächern gegliederte Auswahl und Abfolge von Lehrstoff im Unterricht an Schulen und Universitäten. Der nzl. Kanon einer höheren Bildung basierte auf der durch den Humanismus formulierten Kritik an den Artes liberales, den sieben Freien Künsten des Triviums (Grammatik, Rhetorik, Dialektik) und des Quadriviums (Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Musik), die – im Übergang von der Antike zum MA entstanden und später um Ethik, Metaphysik und Naturphilosophie ergänzt – das ma. Bildungswesen bestimmt ha…
Date: 2019-11-19

Lehrzeit

(2,236 words)

Author(s): Reith, Reinhold | Stöger, Georg
1. Allgemeines und EntwicklungDie L. fungierte seit dem späten MA als erste Stufe der Berufsbildung in Handel und Handwerk und bildete zugleich eine außerfamiliäre Übergangsperiode zwischen Jugend und Erwachsenenwelt. Im Handwerk bestand die L. zumeist als formaler Ausbildungsgang. Die Kaufmannslehre war zwar ebenso außerfamiliär, häufig in der Fremde, doch war sie wie die L. in anderen Bereichen (z. B. im nzl. Montanwesen) informeller Natur [1]; [17. 228]. Philanthropische, aber auch merkantile Interessen forcierten die Förderung gewerblicher Ausbildung durc…
Date: 2019-11-19

Leibarzt [Hinzugefügt 2022]

(1,847 words)

Author(s): Schlegelmilch, Ulrich
1. BegriffZu unterscheiden sind zwei Wortbedeutungen:(1) L. in Abgrenzung zum Wundarzt (Wundarznei) bis Anfang des 16. Jh.s. Hier bezeichnet L. den akademisch gebildeten Mediziner – daher bes. in Österreich auch bucharzt – im Gegensatz zum handwerklich geschulten Chirurgen [3] – ein Kontrast, der in Frankreich und Italien infolge der dort üblichen akademischen Ausbildung auch der Wundärzte nicht galt.(2) L. als Bezeichnung für den im besonderen oder gar ausschließlichen Dienst einer Person, aber auch einer Körperschaft stehenden (akademischen) A…
Date: 2024-02-19

Leibeigenschaft

(2,258 words)

Author(s): Klußmann, Jan | Lucassen, Jan | Lucassen, Leo
1. Begriff und VerbreitungL. ist als »persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen Menschen im Feudalwesen« [7. 1761] definiert worden (Feudalgesellschaft). Für frühnzl. Juristen war das Abzugsverbot das zentrale Kriterium, das L. von persönlicher Freiheit unterschied (Schollenpflichtigkeit) [5. 210]. In marxistischen Darstellungen ist L. zum Epochenbegriff erhoben worden (»zweite L.« bzw. Refeudalisierung, im Gegensatz zur »ersten L.«, der ma. Unfreiheit), womit an die nzl. Verwendung von L. als Kampfbegriff angeknüpft wurde (s. u.…
Date: 2019-11-19

Leibesstrafe

(672 words)

Author(s): Schwerhoff, Gerd
1. Ausprägungen L. als »Zufügung eines körperlichen Übels als Strafe« [5. 1777] umfassten in der Nz. ein breites, schwer einzugrenzendes Feld strafrechtlicher Sanktionen (Strafe; Strafrecht) [4. 68–71]. Ende des 17. Jh.s unternahm Jakob Döpler eine Systematisierung der L. in Abgrenzung zu den »Lebensstrafen«, also zu den verschiedenen Formen der Todesstrafe (vgl. Kriminalität) [3]. Dabei handelte er zunächst die Gefängnis- oder Verweisungsstrafen ab, die durch die Beschränkungen der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Ein- bzw. Aussperrung bereits di…
Date: 2019-11-19

Leibesübungen

(1,135 words)

Author(s): Mallinckrodt, Rebekka von
1. BegriffUnter L. verstand man in der Nz. freiwillige körperliche Bewegung, bei der im Unterschied zum Turnier und zum Sport nicht der Wettkampf- und Schaucharakter, sondern der gesundheitliche, im weiteren Sinne auch pädagogische und militärische Nutzen im Vordergrund stand. Hieronymus Mercurialis unterschied 1569 im Rückgriff auf den antiken Arzt Galen zwischen gymnastica medica, bellica und athletica (»medizinischer«, »kriegerischer« und »athletischer Gymnastik«). Letztere lehnte er aufgrund ihres Wettkampfcharakters und der damit verbundenen Ei…
Date: 2021-07-29

Leibgedinge, Leibzucht

(3 words)

s. Ausgedinge
Date: 2019-11-19

Leib und Seele

(1,917 words)

Author(s): Sparn, Walter | Wolff, Jens
1. Begriffe und TraditionenDie menschlichen Erfahrungen, die zum Glauben an eine asymmetrische Dualität von L. und Seele Anlass geben (Schlaf, Traum, Ekstase, Schmerz, Tod und Geburt [9]), hatten sich in Europa bis zum Beginn der Nz. metaphysisch, anthropologisch und epistemologisch verdichtet [12. Kap. III und V]: Was geschieht mit einem Individuum nach seinem leiblichen Tod? Wodurch unterscheidet sich beseeltes Sein von unbelebtem Sein und toter Materie? Wie hängt speziell der erkennende Teil der S., der Geist, mit dem Körper zusammen? Letztere Frage wird (nur) im Deut…
Date: 2019-11-19

Leichenpredigt

(1,469 words)

Author(s): Düselder, Heike | Winkler, Eberhard
1. Inhaltliche und soziale Aspekte Die Grabrede oder L. (lat. oratio funebris, engl. funeral sermon, franz. sermon funèbre) ist ein fester Bestandteil der europ. Sepulchralkultur, der sich bis in die vorchristl. griech.-röm. Antike nachweisen lässt. Im 16. Jh. entwickelte sich in der gesamten christl. Welt der Brauch, L. drucken zu lassen und an Hinterbliebene, Verwandte und Freunde zu verteilen. In den folgenden zwei Jahrhunderten wurden die gedruckten L. zu einer v. a. im protest. Bürgertum und im Adel weit verbreiteten Form des Totengedächtnisses [5]. Als Erbauungsliteratur…
Date: 2019-11-19

Leidenschaft

(4 words)

s. Affektenlehre | Gefühl
Date: 2019-11-19

Leihbibliothek

(2 words)

s. Bibliothek
Date: 2019-11-19

Leihe

(806 words)

Author(s): Schlinker, Steffen
1. BegriffBis weit ins 19. Jh. war L. ein umfassender Ausdruck für alle Arten der Sachüberlassung wie Darlehen, Verwahrung, Nießbrauch, Miete und Pacht [3. 1421]; [5. Bd. 1, 503]. Erst im Fortgang der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts präzisierte sich ab dem 16. Jh. der Typus des L.-Vertrags auf die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung mit der Verpflichtung zur Rückgabe der spezifischen entliehenen Sache. Es muss daher zwischen einem dt.-rechtlichen und einem röm.-rechtlichen Verständnis der L. unterschieden werden.In den dt. Rechtsquellen (Deutsches Privat…
Date: 2019-11-19
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