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Your search for 'dc_creator:( "Landau, P." ) OR dc_contributor:( "Landau, P." )' returned 17 results. Modify search

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Johannes Teutonicus

(99 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] (Johannes Zemeke; ca.1180–1245 Halberstadt). Kanonistischer Rechtslehrer in Bologna ca.1210 bis 1220, danach als Magister Johannes Zemeke Domdekan und Dompropst in Halberstadt. Die Identität des Halberstädter Kanonikers mit dem Bologneser Kanonisten wird zuerst 1317 bezeugt. Hauptwerke sind: »Glossa Ordinaria« zum Dekret Gratians (1216/17), »Compilatio« IV (Dekretalensammlung, 1216), Apparat zum »Concilium Lateranense« IV (1216), Apparat zur »Compilatio« III (1218). Peter Landau Bibliography J.T. Apparatus glossarum in Compilationem Terti…

Infamie

(163 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Das aus dem röm. in das kanonische Recht übernommene Rechtsinstitut bedeutet den Verlust der Ehre und damit eine schwere Statusminderung in der Kirche. In den kirchl. Rechtsquellen erstmals 419 bezeugt, erlangte die I. für die Kirche große Bedeutung durch die pseudoisidorischen Dekretalen (9.Jh.), später durch Rezeption dieser Texte im Decretum Gratiani (Corpus Iuris Canonici). I. schloß von Anklage und Zeugnis im Prozeß und vom Empfang der kirchl. Weihen aus. Die nachgratianis…

Dekretalisten

(151 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Unter D. versteht man diejenigen Kanonisten, die die Erläuterung der Dekretalensammlungen (Dekretalen) zum Schwerpunkt ihrer wiss. Tätigkeit machten. Als erste D. können anonyme Kanonisten um 1180 gelten, die den Dekretalenstoff auf syst. gegliederte Sammlungen aufteilten. In Bologna steht Bernhard von Pavia als Vf. des »Breviarium extravagantium decretalium« (Compilatio I) um 1190 am Anfang. Von ihm stammt auch das erste Lehrbuch zum Dekretalenrecht. Die großen Glossenapparate…

Eigenkirche

(523 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Der Begriff der E. wurde 1894 von U.Stutz geprägt. Er erfaßte damit die Rechtstatsache, daß im frühen MA Kirchen einzelnen Personen oder einem Kloster als propriae ecclesiae zugeordnet wurden und deshalb einem umfassenden Herrschafts- und Nutzungsrecht des Kirchenherrn unterlagen. Stutz sah die Wurzel des E.wesens in einem vorchristl. germanischen Hauspriestertum an Eigentempeln und erblickte in ihm den wichtigsten Beleg für germanische Rechtstraditionen im Kirchenrecht. Die sp…

Dekretalen (Litterae decretales)

(225 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] ist von epistolae decretales abgeleitet. Mit diesem Begriff werden seit der Spätantike Papstbriefe bez., die Rechtsfragen mit verbindlicher Wirkung autoritativ entscheiden. Die erste überlieferte D. erging 385 von Papst Siricius an Bf. Himerius von Tarragona. In den großen Kanonessammlungen um 500 n.Chr. werden die D. als gleichwertige Rechtsquelle neben den Konzilskanones überliefert. Die päpstl. Dekretale ist ein kirchl. Gegenstück zum kaiserlichen Reskript. Im 9.Jh. wurde der…

Correctores Romani

(206 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Mit diesem Begriff werden die Mitglieder einer nach dem Konzil von Trient (Tridentinum) von Papst Pius V. 1566 eingesetzten Kommission bez., denen die Erarbeitung einer offiziellen Ausgabe des Corpus Iuris Canonici anvertraut war. Ihr gehörten fünf Kardinäle und eine größere Zahl von Doktoren des kanonischen Rechts an. Der Text der Editio Romana wurde durch Gregor XIII. 1580 als authentisch approbiert. Diese Anordnung betraf nur die Authentizität des Textes und verlieh dem Corp…

Gandulf

(153 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] von Bologna. Theologe und Kanonist des 12.Jh. in Bologna. Genaue Lebensdaten sind nicht überliefert; seine Lehrtätigkeit liegt etwa zw. 1160 und 1180. Sein Hauptwerk ist eine mit Benutzung von Petrus Lombardus 1160/1170 verfaßte theol. Sentenzensammlung. Außerdem sind von ihm zahlreiche Glossen zum Dekret Gratians überliefert. Zu seinen Schülern gehörten Huguccio und Bernhard von Pavia. Seine kanonistischen Glossen werden häufig in der anglo-normannischen Kanonistenschule zitiert.…

Gewohnheitsrecht

(339 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Der Begriff des G. wird in der juristischen Rechtsquellenlehre seit dem hohen MA als komplementärer Begriff zu dem des Gesetzesrechts ausgebildet. Dabei konnten die ma. Juristen an Texte im röm. Recht anknüpfen. Im gelehrten Recht des MA leisteten v.a. die Kanonisten wesentliche Beiträge zur Definition des G. Entsprechend der Lehre von der plenitudo potestatis des Papstes wurde schon im 12.Jh. die Lehre entwickelt, daß die Geltung des G. auf einem stillschweigenden Konsens des …

Loening

(213 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] Loening, Edgar (14.6.1843 Frankfurt/M. – 19.2.1919 Halle/S.). Geboren als Sohn des jüd. Frankfurter Verlegers Zacharias Löwenthal, habilitierte sich L. nach juristischem Studium (u.a. in Berlin) 1868 in Heidelberg. Als Prof. des Staats-, Kirchen- und Verwaltungsrechts wirkte L. seit 1872 nacheinander in Straßburg, Dorpat und Rostock, schließlich seit 1888 in Halle, wo er 1899–1900 als Rektor amtierte. Seit 1901 vertrat er die Universität Halle im Preußischen Herrenhaus. Sein Haupt…

Dekretisten

(148 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] bez. die Vertreter der ma. Kanonistik, die sich der Interpretation des um 1140 publizierten Decretum Gratiani (Corpus Iuris Canonici) widmeten. Die Dekretistik setzt mit dem Gratianschüler Paucapalea ein. Die Schule der D. in Bologna vf. in den Jahren bis 1190 eine große Zahl bedeutsamer kanonistischer Werke. Nach 1160 entstand eine franz. Schule der Kanonistik mit Paris als Zentrum. Ein Zweig dieser Schule war um 1170 eine kurzlebige kanonistische Schule in Köln. Eng verbunden …

Kahl

(153 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] Kahl, Wilhelm (17.6.1849 Kleinheubach – 14.5.1932 Berlin), Prof. für Kirchen-, Staats- und Strafrecht in Rostock (1879–1881), Erlangen (1883–1888), Bonn (1888–1895) und Berlin (seit 1895). Sein wiss. Werk umfaßte zunächst das Kirchenrecht, beginnend mit einer Monographie über die im Kulturkampf wichtige »Temporaliensperre« (1876). Kirchenrechtliches Hauptwerk ist das »Lehrsystem des Kirchenrechts und der Kirchenpolitik« (1894), dessen separat erschienener erster Teil fast ausschli…

Gratian

(363 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . Mit dem Namen Gratianus wird das Decretum Gratiani (Corpus Iuris Canonici) – urspr. Titel: »Concordia discordantium canonum« – verbunden, die mit Erläuterungen (Dicta) versehene große Quellensammlung des kanonischen Rechts (Kirchenrecht: I., 2.) vor 1140. Dieses Buch mit über 3800 Kapiteln wurde zur maßgebenden Textgrundlage der ma. Kanonistik. Über das Leben des Autors und Kompilators G. sind außer dem Namen und der Bez. als Magister kaum sichere Überlieferungen vorhanden. Ang…

Glosse

(161 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] . In der an das Decretum Gratiani (Corpus Iuris Canonici) anschließenden Kanonistik (Kirchenrecht: IV.,1. und 2., a) wurden schon vor 1150 erläuternde Glossen dem Dekrettext zugefügt, deren Autoren zum Teil durch Siglen identifiziert werden können (Dekretisten). Unter den frühen Glossen des 12.Jh. lassen sich nach neuesten Forschungen (Weigand) sieben Glossenkompositionen unterscheiden. Die abschließende Glossa ordinaria zu Gratian verfaßte Johannes Teutonicus. Zu den späteren Teilen des Corpus Iuris Canonici gibt es jeweils eine Glossa …

Hinschius

(272 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] Hinschius, Paul (25.12.1835 Berlin – 13.12.1898 ebd.). H. promovierte nach dem juristischen Studium in Berlin 1855 als Schüler Ae.L.Richters. Nach seiner Habilitation 1859 arbeitete er an einer 1863 veröff. Edition der pseudoisidorischen Dekretalen. Danach erhielt er Professuren in Halle (1863) und Berlin (1865), darauf ein Ordinariat in Kiel (1868) und schließlich in Berlin (1872). Er wirkte in kirchl. Synoden, war zeitweilig nationalliberaler Reichtstagsabgeordneter und seit 188…

Maaßen

(203 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] Maaßen, Friedrich (24.9.1823 Wismar – 9.4.1900 Wilten). M. studierte Rechtswiss. u.a. in Berlin. Nach juristischer Promotion in Rostock konvertierte er zur kath. Kirche und begann als Prof. des röm. Rechts in Budapest 1855 eine akademische Karriere in Österreich, die über Innsbruck und Graz 1871 zu einer Professur für kanonisches Recht in Wien führte. Als Konservativer war M. auch polit. aktiv; er wirkte 1882–1897 als Mitglied des östr. Reichsgerichts und war seit 1885 Mitglied de…

Corpus Iuris Canonici

(902 words)

Author(s): Landau, P.
[English Version] Mit dem Begriff »Corpus Iuris Canonici« wird seit dem Ende des 16.Jh. die umfassende Sammlung des Rechts der kath. Kirche bez., die aus unterschiedlichen sich gegenseitig erg. Rechtssammlungen seit 1140 entstanden war. Die Bezeichnung setzte sich durch, nachdem sie in dem anläßlich der Publikation einer offiziellen Ausgabe des Decretum Gratiani erlassenen Breve Papst Gregors XIII. »Cum pro munere pastorali« 1580 verwendet worden war. Die sog. Editio Romana erschien 1582 und blieb…

Kirchenrecht

(10,681 words)

Author(s): Schöllgen, G. | Kalb, H. | Puza, R. | Pirson, D. | Engelhardt, H. | Et al.
[English Version] I. Geschichte 1.AltkirchlichK. gibt es, seit Christen die Notwendigkeit erkannten, die infolge der schnellen Expansion aufkommenden Unsicherheiten, Probleme und Streitfragen der Gemeindedisziplin durch Rückgriff auf eine anerkannte Autorität allg. zu regeln. Nach dem Tod der frühen Autoritätsträger (z.B. Gemeindegründer) entwickelte sich die apostolische Tradition zur entscheidenden Norm der Gemeindedisziplin. Auf sie beriefen sich auch die seit ca.100 n.Chr. entstehenden Kirchen…