Enzyklopädie der Neuzeit Online

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Die Enzyklopädie der Neuzeit Online, die auf der gedruckten Ausgabe Enzyklopädie der Neuzeit (J.B. Metzler Verlag Stuttgart, 2005-2012, in Zusammenarbeit mit dem Kulturwissenschaftlichen Institut Essen) basiert, bietet in über 4.000 Schlagwörtern einen facettenreichen Blick auf das bedeutsame Zeitalter von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

Seit 2017 wird die Enzyklopädie der Neuzeit Online regelmäßig erweitert. Neue Artikel kommen hinzu und bestehende Artikel werden um neue Abschnitte und zusätzliche Literatur ergänzt. In Erweiterung des ursprünglichen Konzeptes sind neue Artikel auch einzelnen Räumen und Regionen gewidmet oder reflektieren aktuelle Trends der historischen Neuzeit-Forschung.

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Gerechter Krieg

(4 words)

s. Krieg, gerechter
Date: 2019-11-19

Gerechter Preis

(1,257 words)

Author(s): Köster, Roman
1. BegriffDer G. P. (lat. iustum pretium; engl. just price) bezeichnet eine ethisch fundierte Handlungsnorm für das wirtschaftliche Zusammenleben, die seit der Antike diskutiert wird. Diese fand Ausdruck sowohl im theologischen und ökonomischen Denken (s. u. 2.) wie auch in praktischen wirtschaftspolitischen Maßnahmen seit dem MA (s. u. 3.). Diese beiden Dimensionen hängen eng miteinander zusammen. Die theoretischen Überlegungen zum G. P. rekurrierten zumeist auf spezifische ökonomische Problemlagen; um…
Date: 2019-11-19

Gerechtigkeit

(1,021 words)

Author(s): Klippel, Diethelm | Übler, Rebekka
1. Begriff und KontexteDer Begriff der G. und die Frage nach dessen Inhalt bilden ein Grundproblem der Rechtsphilosophie und der Vorstellungen von Recht aller Zeiten; zudem ist diese Frage eng verknüpft mit der religiös bzw. theologisch geprägten Idee einer G. der Götter bzw. Gottes (Gottesbilder; Theodizee). Entsprechend uferlos ist die Zahl der Antworten auch und gerade in der Nz. Als noch schwieriger zu beantworten erscheint die Frage nach dem histor. Wandel der Idee der G. Es liegen nur wenige histor. Untersuchun…
Date: 2019-11-19

Gericht

(3,058 words)

Author(s): Simon, Thomas
1. BegriffG. sind streitentscheidende und sanktionierende Institutionen der Justiz. Die Bedeutung des Wortes G. war in der Frühen Nz. allerdings wesentlich weniger als heute vergegenständlicht; es bezeichnete keine Justizbehörde mit bestimmtem Gebäude, fest angestelltem und ständig präsentem Stab von Amtsträgern und einem Ensemble von Sacharbeitsmitteln, sondern war vielmehr als Ereignis und Handlungsablauf gemeint, die dann durch ständige Wiederholung zur Institution wurden. In den frühnzl. Wörterbüchern erscheint das »G.« (lat. judicium/iudicium) vorrangig als …
Date: 2019-11-19

Gericht, Jüngstes

(3 words)

s. Eschatologie
Date: 2019-11-19

Gerichtsbarkeit

(3,042 words)

Author(s): Simon, Thomas | Eibach, Joachim | Härter, Karl
1. Allgemein 1.1. DefinitionIm modernen Sprachgebrauch bezeichnet G. die Tätigkeit und Funktion der Gerichte. Darin erschöpfte sich aber die Bedeutung in der Frühen Nz. nicht: Das Wort stand für den juristischen Fachbegriff der iurisdictio (»G.«). Mit diesem wurde nicht nur eine bestimmte hoheitliche Funktion, sondern vorrangig ein Herrschaftsrecht bezeichnet, dem bei der juristischen Begründung der Landeshoheit (Landesherrschaft) insbes. im 16. Jh. zentrale Bedeutung zukam. Die iurisdictio, wie sie damals verstanden wurde, war demgemäß wesentlich mehr als b…
Date: 2019-11-19

Gerichtsbote

(822 words)

Author(s): Neschwara, Christian
1. Mittelalterliche GrundlagenDas seit Mitte des 14. Jh.s verbreitete Wort G. bezeichnet niedere Justiz-Personen; es leitet sich her von den – etwa im Sachsenspiegel (um 1225) synonym gebrauchten – Termini Büttel und Fronbote (für die vom Richter bei bestimmten Gerichtshandlungen herangezogenen Gehilfen). Zu den damit verbundenen Aufgaben zählte das Ankündigen (»fürbieten«) der Gerichtsversammlung (Prozess), die Bekanntmachung von Klagen, die Zustellung von Ladungen sowie Erklärungen und Entscheidungen des Gerichts, die zwangswei…
Date: 2019-11-19

Gerichtsherr

(649 words)

Author(s): Härter, Karl
Als G. oder Gerichtsobrigkeit wurde vom SpätMA bis etwa zur Mitte des 19. Jh.s in Europa und insbes. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation der Inhaber der Gerichts- bzw. Jurisdiktionsgewalt in einer Grundherrschaft, einem Gerichtsbezirk, einer Stadt oder einem Territorium bezeichnet. Bei den Gerichten konnte es sich um hohe und niedere, weltliche, geistliche, gutsherrliche und genossenschaftliche, Zivil- oder Strafgerichte handeln. Folglich existierte eine Vielzahl von G. – vom König bzw. Ka…
Date: 2019-11-19

Gerichtsmedizin

(1,125 words)

Author(s): Lorenz, Maren
1. BegriffDie heute in Deutschland als Rechtsmedizin oder forensische Medizin bezeichnete G. war bereits in der Frühen Nz. unter den synonym gebrauchten Begriffen medicina forensis bzw. medicina legalis, »Gerichtliche Arzneiwissenschaft« und »Gerichtliche Medizin« bekannt. Sie befasste und befasst sich mit dem Bereich der kriminalisierten Sexualität und der Fortpflanzung, mit Gewalt- und Tötungsdelikten (Mord) sowie zweifelhaften Todesfällen. Das galt für die genannten strafrechtlich einschlägigen Gebiete ebenso wie für z…
Date: 2019-11-19

Gerichtsöffentlichkeit

(749 words)

Author(s): Weitzel, Jürgen
G. meint die Zugänglichkeit des gerichtlichen Verfahrens für das allgemeine Publikum. Unterhalb der rechtsstaatlich voll entwickelten G. seit der Mitte des 19. Jh.s steht die sog. Parteiöffentlichkeit, die selbst im Verfahren vor dem Rat der spätma. Stadt neben den Parteien auch deren »Freunden« (Verwandten) Zutritt gewährte. Generell folgte der Prozess des gemeinen Rechts der Maxime der Schriftlichkeit und damit des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Reste der ma. G. lebten im »endlichen Rechtstag«, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit zunehmend als Ri…
Date: 2019-11-19

Gerichtsstand, privilegierter

(899 words)

Author(s): Mohnhaupt, Heinz
1. Begriff und FunktionPrivilegierter (= privil.) G. bedeutet die Zuständigkeit des Gerichts, vor das eine Streitsache zu bringen ist. Anders als in der Nz. ist diese im modernen Rechtsstaat durch Gesetz bestimmt (für Deutschland: § 12 ZPO). Diese Festlegung dient (1) dem Interesse der öffentlichen Ordnung, (2) dem Recht des Beklagten auf den gesetzlichen, d. h. heute: unabhängigen, Richter (für Deutschland: Art. 19 I 2 GG), wodurch er der Willkür des Klägers, Gerichtsherrn oder der Exekutive entzogen werden soll. Dazu bildet der privil. G. (lat. privilegium fori; forum privile…
Date: 2019-11-19

Gerichtsverfahren

(8 words)

s. Kameralprozess | Prozess | Strafprozess | Zivilprozess
Date: 2019-11-19

Gerichtsverfassung

(969 words)

Author(s): Weitzel, Jürgen
1. Begriff und FunktionDie G. regelt in Aus- und Fortführung der Staatsverfassung, insbes. der territorialen Gliederung des Staates und der Prinzipien der Herrschaftsausübung, die Organisation, Besetzung, Zuständigkeit, (Selbst-)Verwaltung, Zusammenarbeit, Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Sprache, Beratung und Abstimmung der Gerichte. Auf ihr ruhen die Verfahrensrechte der einzelnen Gerichtszweige.Die G. im Europa der Frühen Nz. folgte prinzipiell den Maximen des Gemeinen Rechts und dem Vorbild der Römisch-katholischen Kirche. Sie war in …
Date: 2019-11-19

Gerichtsvollzieher

(702 words)

Author(s): Oestmann, Peter
Ein G. ist ein Vollstreckungsbeamter, dessen Aufgabe es ist, Gerichts-Entscheidungen und andere Vollstreckungstitel durchzusetzen. Die Existenz des Amtes beruht auf zwei Grundentscheidungen der Rechtsordnung. Das Amt eines G. ist zum einen Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols. Privatpersonen, insbes. Sieger in Gerichtsverhandlungen, dürfen ihr Recht nicht selbst durchsetzen; nur die öffentliche Gewalt – personifiziert u. a. im G. – ist hierfür zuständig. Zum anderen steht der G. für die prinzipielle Unterscheidung von Erkenntnis- und Volls…
Date: 2019-11-19

Germanenmythos

(1,086 words)

Author(s): Hirschi, Caspar
1. Tacitus und seine humanistischen LeserDie verschiedenen Kulturregionen des ma. Reichs besaßen noch durchaus unterschiedliche Herkunftsmythen. Entsprechend wurde auch der lat. Begriff Germani in variierenden Bedeutungen verwendet, bezeichnete aber keine spezifische ethnische Einheit [1. 326 f.]. Dies änderte sich mit der Wiederentdeckung von Tacitus' Germania (Mitte des 15. Jh.s) und ihrer Vermittlung nach Deutschland durch den ital. Humanismus. Tacitus hatte die Germanen als Urbewohner reiner Abkunft beschrieben. Von 1500 an entwarfen dt. Humanis…
Date: 2019-11-19

Germania Illustrata

(806 words)

Author(s): Müller, Gernot Michael
Der Begriff G. I. bezeichnet den Titel eines nie realisierten Buchprojekts des dt. Humanisten K. Celtis, dem – wäre es realisiert worden – der Rang der frühesten humanistischen Darstellung von Geographie und GeschichteDeutschlands zugekommen wäre. Gleichwohl dokumentiert die G. I. als Plan, den Celtis von 1495 bis zu seinem Tod 1508 verfolgte und im Kreise der dt. Humanisten maßgeblich betrieb, sein anhaltendes Interesse an einem Diskurs über die dt. Nation, der einen spezifisch humanistischen Nationalismus begründete [1. 251–379].Hauptquellen für das avisierte Themenf…
Date: 2019-11-19

Germanistik

(594 words)

Author(s): Frassek, Ralf
1. RechtIn juristischem und insbes. rechtshistor. Zusammenhang ist G. die Bezeichnung für die Wissenschaft vom german., später dt. Recht und für die Wissenschaftler, die sich primär den Quellen dieses Rechts widmeten. Der Begriff wird im rechtshistor. Kontext bis heute in diesem Sinne verwendet; dagegen hat sich die allgemeine Wortbedeutung etwa seit Mitte des 19. Jh.s auf die Wissenschaft von den german. Sprachen und Literaturen verschoben (Philologie).Der Übergang vom MA zur Frühen Nz. stellte die Hauptphase der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts dar; d. h. das…
Date: 2019-11-19

Gerontokratie

(871 words)

Author(s): Kondratowitz, Hans-Joachim von
Im Sinne Max Webers ist G. ein traditionales Herrschafts-Prinzip, das in vielen der patriarchal organisierten antiken griech. Staaten in Form unterschiedlicher institutioneller Gestaltungen vorherrschte und den freien Männern vornehmer Herkunft vorbehalten war. Später bestimmte es aber auch in der röm. Republik die Strukturen des politischen Entscheidungsprozesses. Darüber hinaus wurde der Terminus in der Nz. zum Synonym für jede Art von Herrschaftsausübung, in der gesellschaftlich als »alt« definierte Männer die Entscheidungsebenen …
Date: 2019-11-19

Geruch

(2,826 words)

Author(s): Heuser, Peter Arnold
1. DefinitionG. ist ein spezifischer Duft, der von einem Stoff, Gegenstand oder Lebewesen ausgeht und für den G.-Sinn wahrnehmbar ist. Der G.-Sinn, ein durch niedrige Reizschwellen gekennzeichneter, bei höheren Tieren und beim Menschen in Nasenorganen lokalisierter Fernsinn, bildet zusammen mit dem Geschmackssinn den chemischen Sinn der Lebewesen.Peter Arnold Heuser2. Der menschliche Geruchssinn 2.1. PhysiologieNach heutigem Wissensstand besteht das Riechepithel des Menschen, das auf ca. 2 x 5cm² Teile der Nasenhöhle ( regio olfactoria) überzieht, aus Sinnes-, Stütz…
Date: 2019-11-19

Geruchssinn [Hinzugefügt 2019]

(1,537 words)

Author(s): Näther, Birgit
1. BegriffAls G. wird jener Sinn (Sinnesforschung, historische) bezeichnet, der Menschen und Tieren die olfaktorische (von lat. olfacere; »riechen«) Wahrnehmung der Umwelt mittels ihrer Riechorgane ermöglicht. Beim G. handelt es sich um einen komplexen Sinn, denn am Vorgang des Riechens sind verschiedene Organe des Nasen- und Mundraumes beteiligt, weshalb ein enger Konnex zwischen G. und Geschmackssinn besteht. Aufgrund der organischen Interdependenzen und der Schwierigkeit, Gerüche objektiv zu erfassen, gilt der G. als wissenschaftlich komplex [24. 24–33]. Zudem könne…
Date: 2021-06-18
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