Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gesetzesverletzung

(441 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gesetzesverletzung - Katholisch G. (violatio legis, c. 1401) ist jedes Handeln od. Unterlassen, das dem Norminhalt eines Gesetzes zuwider geschieht, sei dieser gebietender, verbietender, rechtsfeststellender od. rechtsgewährender Art. Die Verletzung des gebietenden Gesetzes geschieht durch Unterlassen (Bsp.: Unterlassen der applicatio pro populo [Applikationspflicht] durch den Pfarrer entgegen c. 534 § 1), die des verbietenden durch Handeln (Bsp.: Verrat des Büßers u. der Sünde [Beichtgeheimnis] ge…

Gesetzesverpflichtung

(347 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesverpflichtung - Katholisch Im Unterschied zum göttlichen Recht (ius divinum), dem alle Menschen unterliegen, verpflichten kirchl. Gesetze nur noch diejenigen, die in der kath. Kirche getauft od. in diese aufgenommen worden sind, Vernunftgebrauch besitzen u. das siebente Lj. vollendet haben (vgl. cc. 11 i. V. m. 97 § 2 u. 99; cc. 1490 i. V. m. 909 §§ 2 u. 3 CCEO; anders: can. 12). Voraussetzung ist, dass das Gesetz ordnungsgemäß u. promulgiert ist (c. 7; c. 1488 CCEO). Eine ausdrückliche Ann…

Gesetzesvollzug

(299 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesvollzug - Katholisch Dem G. dienen im Interesse des einzelnen Katholiken u. der kirchl. Gemeinschaft Verwaltung u. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse), die sich von der Gesetzgebung unterscheiden. Die Vollziehung des Rechts erfolgt durch allg. Ausführungsdekrete u. Verwaltungsakte für Einzelfälle, wie Einzeldekret, Reskript, Privileg u. Dispens (cc. 31-93; cc. 1510-1539 CCEO). Allg. Ausführungsdekrete (cc. 31-33) bestimmen näher die Art u. Weise der Anwendung eines Gesetzes od. schärfen des…

Gesetzeszweck

(327 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzeszweck - Katholisch Der G. (finis legis, ratio legis) begegnet als innerer Zweck (finis intrinsecus; finis operis), auf den das Gesetz von sich aus objektiv hingeordnet ist (z. B. hat eine Fastenvorschrift von sich aus den inneren Zweck der Buße), u. als äußerer (finis extrinsecus; finis operantis), den der Gesetzgeber m. dem Gesetz konkret angestrebt hat (die causa motiva, z. B. die Motive für den Erlass einer konkreten Fastenvorschrift). Der G. hat Bedeutung für die (teleologische) Interpr…

Gesetzeszweifel

(350 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzeszweifel - Katholisch Der G. (dubium iuris; c. 14 S. 1; c. 1496 S. 1 CCEO) kann sich auf die Existenz, die Rechtsnatur, den Geltungsbereich od. den Inhalt einer Rechtsnorm (nicht notwendig ein Gesetz im technischen Sinn) beziehen. Nach einhelliger Lehre muss es sich um einen positiven u. wahrscheinlichen (auf solide Argumente gestützten) objektiven (nicht rein subjektiven, sondern in von jedem Fachkundigen anzuerkennenden Gründen beruhenden) Zweifel handeln, der m. den Mitteln u. Methoden de…

Gesetzgeber

(4,212 words)

Author(s): Myriam Wijlens | Heinrich de Wall | Anargyros Anapliotis | Alexander Dubrau | Serdar Kurnaz
Gesetzgeber - Katholisch G. ist derjenige, der befugt ist, Gesetze für eine bestimmte Gemeinschaft zu erlassen. Der G. hat nicht automatisch auch Promulgationsvollmacht: das Bischofskollegium hat Gesetzgebungsvollmacht, der Papst jedoch Promulgationsvollmacht; die Patriarchalsynode hat Gesetzgebungsvollmacht, der Patriarch Promulgationsvollmacht. Wenn das höhere Recht nichts anderes vorsieht, steht es einem niedrigeren G. frei, ein Gesetz zu erlassen. Die gesetzgebende Gewalt ist jedoch auf die im Recht vorgeschriebene Weise auszuüb…

Gesetzgebung

(2,156 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz
Gesetzgebung - Katholisch Die G. ist wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129; c. 979 CCEO) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO). Die G. geht ausschließlich von jenen kirchl. Autoritäten aus, die über Gesetzgebungsvollmacht (potestas legislativa) verfügen u. kann – außer vom höchsten Gesetzgeber – nicht delegiert werden (c. 13…

Gesetzgebungsverfahren

(1,334 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall
Gesetzgebungsverfahren - Katholisch Es findet sich im kan. Recht weder eine Definition des Begriffs G. noch ein allg. rechtlich vorgeschriebenes G. Die Eigenart des kan. Rechts, dass bei den entscheidenden Gesetzgebern (Papst, Bischofskollegium, Diözesanbischof) die drei Gewaltfunktionen (potestas legislativa, exsecutiva u. iudicialis; vgl. c. 135 § 1) zusammenfallen u. dem KR somit im Unterschied zum Staatsrecht der modernen freiheitlichen Demokratie eine Gewaltenteilung bzw. -trennung weitgehend …

Gesetzgebungsvollmacht

(569 words)

Author(s): Lothar Wächter
Gesetzgebungsvollmacht - Katholisch Die G. (potestas legislativa) ist als die erste Rechtsquelle des KR wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO). Allein ein zuständiger Gesetzgeber hat die Vollmacht, ein Gesetz zu erlassen. Der auf Montesquieu zurückgehende Grundsatz der Gewaltenteilung bzw. -trennung, der die Gesetzgebung, Rech…

Gesetzliche Verwandtschaft

(7 words)

Gesetzliche Verwandtschaft → Adoption

Gesetzmäßigkeit

(395 words)

Author(s): Franz Kalde
Gesetzmäßigkeit - Katholisch G. ist die Übereinstimmung des Handelns od. Verhaltens gesetzesunterworfener natürlicher (vgl. auch consuetudo secundum legem/Gewohnheitsrecht) od. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche) m. dem Gesetz. Ausdrücklich sind in c. 135 (vgl. c. 985 CCEO) Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung an das Gesetz gebunden; dadurch soll Rechtssicherheit geboten u. willkürliche Rechtsanwendung in Rechtsprechung u. Verwaltung verhindert werden. Bzgl. der Gesetzgebung darf d…

Gesetz und Evangelium

(9 words)

Gesetz und Evangelium →Gesetz, →Rechtstheologie

Gestaltungsordnung

(5 words)

Gestaltungsordnung → Friedhof

Geständnis

(619 words)

Author(s): Josef Gehr | Neri Ariel
Geständnis - Katholisch 1. Das gerichtliche u. das außergerichtliche G. sind Parteiaussagen. Anders als der CIC/1917 (cann. 1742-1746, 1750-1753) vereinigt der CIC/1983 das G. u. die Parteierklärungen, die keine G. sind, in einem Kap. (cc. 1530-1538) u. erkennt sie als Beweismittel (Beweis) in Verfahren öff. Interesses an, definiert jedoch nur das gerichtliche G. Es ist eine schriftliche od. mündliche Erkl. einer privaten Prozesspartei über eine Tatsache hinsichtlich der Streitmaterie, die vor dem …

Gesundheitszeugnis, kirchliches

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesundheitszeugnis, kirchliches - Katholisch 1. Das G. ist ein vom allg. KR vorgeschriebener Bestandteil des Skrutiniums über die Eigenschaften eines Weihebewerbers. Es dient dem positiven Nachweis der kanonischen Eignung in gesundheitlicher Hinsicht (cc. 1051 u. 1052) u. der Urteilsbildung des zuständigen Oberen, die das G. einbeziehen muss, durch dieses aber nicht erübrigt wird. 2. Bei der Aufnahme in das Priesterseminar muss entspr. der Ordnung für die Priesterbildung die physische u. psychische Gesundheit des Kandidaten durch geeignete Urkunde…

Get

(7 words)

Get - Jüdisch →Scheidung, →Scheidungsurkunde

Gewalt

(773 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Gewalt - Islamisch G. ist nach der vieldiskutieren These des Ägyptologen J. Assmann möglicherweise genuin Teil monotheistischer Religionen u. Resultat des Wahrheitsanspruchs des Glaubens an nur einen Gott. Seit den 1990er J. ist religiöse G. in der öff. Wahrnehmung in Europa meist m. dem Islam verknüpft. Dabei wird Bezug genommen auf den Koran u. die Prophetentradition (arabisch sunna). Es ist aber zu unterstreichen, dass zwischen hl. Schr. einer Religion, ihrer exegetischen Praxis u. v. a. der his…

Gewaltenkontrolle

(792 words)

Author(s): Jörn Ipsen
Gewaltenkontrolle - Staatlich Den Verfassungsstaaten der Gegenwart ist als gemeinsame Überlieferung das Prinzip der Gewaltenteilung gemeinsam. Dieser Begriff wird dafür verwandt, dass ein Staat unterschiedliche Grundfunktionen (Gesetzgebung, Vollziehung, Rspr.) erfüllt u. diese Funktionen versch. Organen (Parlamente, Exekutivorgane, Gerichte) zugeordnet sind. Die Funktionentrennung wird nicht strikt durchgehalten; vielmehr nehmen Parlamente in beschränktem Maße exekutivische Aufgaben wahr, sind Exe…

Gewaltenteilung

(758 words)

Author(s): Jacqueline Desiree Debus
Gewaltenteilung - Staatlich G. meint die Trennung der drei grundlegenden Staatsfunktionen Exekutive, Legislative u. Judikative sowie deren Zuweisung zu institutionell-organisatorischen sowie personell unabhängigen Staatsorganen zur Verhinderung von Machtmissbrauch u. rechtsstaatlicher Sicherung individueller bürgerlicher Freiheiten. 1. Hist. Entwicklung: Die G. findet ihre Wurzeln bereits in der Antike m. dem geistigen Entwurf der gemischten Verf. (Herodot, Platon, Aristoteles m. der Unterscheidung zwischen beratender Gewalt, Ma…

Gewaltentrennung

(7 words)

Gewaltentrennung - Staatlich → Gewaltenteilung

Gewaltenunterscheidung

(1,540 words)

Author(s): Christoph Ohly | Christian Heckel
Gewaltenunterscheidung - Katholisch In Kongruenz m. den staatstheoretischen Überlegungen von Montesquieu (1689-1755) gründet die Mehrheit aller modernen demokratischen Staaten auf dem bereits der ma. Kanonistik bekannten Prinzip der Gewaltenteilung, um die jeweilige Gewalt im Zaum zu halten (Le pouvoir arrête le pouvoir) u. die staatsbürgerlichen Freiheiten zu sichern. Das kirchl. Verfassungsrecht hat demgegenüber in Folge des Vat II (LG 19-21) den Gedanken der Gewalteneinheit gefördert. Es spricht…

Gewalt, geistliche

(7 words)

Gewalt, geistliche → Vollmacht

Gewand, liturgisches

(8 words)

Gewand, liturgisches → Liturgische Kleidung

Geweihte Orte

(8 words)

Geweihte Orte → Heilige Orte

Gewerbe

(6 words)

Gewerbe → Handelsgeschäfte, Kleriker

Gewerkschaft

(1,781 words)

Author(s): Gregor Thüsing | Regina Mathy | Jacob Joussen
Gewerkschaft - Katholisch 1. Grundlagen: G. sind tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen u. unterfallen dem Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen sind freiwillige auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Arbeitgebern od. Arbeitnehmern m. einer organisierten Willensbildung, die unabhängig vom sozialen Gegenspieler, dem Staat, der Kirche u. von Parteien sind u. deren Zweck in der Wahrung u. Förderung der Arbeits- u. Wirtschaftsbedingungen besteht. Sie müssen sich zur freiheitlich demokratischen…

Gewinn

(433 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Gewinn - Katholisch G., vom althochdeutschen giwinnan, „durch Anstrengung, Arbeit oder Kampf zu etwas gelangen, schaffen, erringen, erlangen“ (Duden), bez. in der Wirtschaft die Differenz zwischen Erlösen u. Kosten, wobei es in manchen Systemen auf Maximierung u. Optimierung des G. ankommt, was ethisch zu hinterfragen ist. Die Kirche sieht G. grds. positiv. So nennt Paulus das Leben einen Wettkampf, um den Siegeskranz zu gewinnen (1 Kor 9, 24 f.), u. das Sterben G. (Phil 1, 21). Auch das Hören des Wortes Gottes u. der Empfang von Sakramente…

Gewissen

(4,141 words)

Author(s): Markus Graulich | Wolf Reinhard Wrege | Konstantin Mallat | Alexander Dubrau | Harry Harun Behr
Gewissen - Katholisch 1. Begriff: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Daher kann das G. nicht m. dem Selbstbewusstsein des Menschen gleichgesetzt werden. Das G. ist Berührung m. der Wahrheit von Gott her, Mitwissen um diese Wahrheit. Ihm eignet eine responsorische Struktur, insofern im G. der Anruf Gottes an den Menschen vernommen u. beantwortet wird. Als hermeneutischer Or…

Gewissensbereich

(8 words)

Gewissensbereich → Forum externum et internum

Gewissensehe

(5 words)

Gewissensehe → Eheschließungsform

Gewissensentscheidung

(5 words)

Gewissensentscheidung → Gewissen

Gewissenserforschung

(5 words)

Gewissenserforschung →Beichte, →Gewissen

Gewissensfreiheit

(1,981 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Herbert Kalb | Michael Germann
Gewissensfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die G. ist ein in Art. 4 Abs. 1 GG geschütztes Grundrecht u. steht nach heutiger Ansicht selbständig neben der ebenfalls von Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit u. Bekenntnisfreiheit. Die G. ist nicht auf dt. Staatsbürger beschränkt; sie ist ein sog. Menschenrecht. Sie ist jedoch lediglich ein Individual- u. kein Kollektivfreiheitsrecht. 2. Schutzgehalt: Geschützt wird durch die G. zunächst der gesamte Gewissensbildungsprozess u. die Gewissenentscheidung als solche (forum internum). …

Gewissheit

(311 words)

Author(s): Andreas Weiß
Gewissheit - Katholisch G. von Glaubenslehren: G. bez. den Grad der Verbindlichkeit einer theol. Lehre u. damit deren Wahrheitsqualität. Im KR folgt daraus die gestuft erwartete Antworthaltung der Gläubigen: Wahrheiten, die „kraft göttlichen und katholischen Glaubens“ zu glauben sind (c. 750 § 1; c. 598 § 1 CCEO); „alle und jede einzelne“ Frage der Glaubens- u. Sittenlehre, die vom kirchl. Lehramt definitiv vorgelegt wurden u. wie Dogmen Glaubenszustimmung („assensus fidei“) verlangen (c. 750 § 2; …

Gewohnheitsrecht

(2,769 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Sabine Konrad | Richard Potz | Tibor Linke
Gewohnheitsrecht - Staatlich Als G. wird in der allg. Rechtslehre Recht bez., das nicht von einem Normgeber (Gesetzgeber) gesetzt wird, sondern das durch Anerkennung einer Norm als Recht durch eine entspr. Übung bzw. Gewohnheit in einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Voraussetzung der Entstehung von G. ist also – erstens – die Anwendung bzw. das sich Halten an eine Norm über einen längeren Zeitraum (longa consuetudo) u. – zweitens – die Überzeugung, dass diese Norm rechtlich verbindlich ist (opinio i…
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