Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

Get access Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

Bitte helfen Sie mit, unseren Service zu verbessern.

 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gallikanismus

(268 words)

Author(s): Günther Wassilowsky
Gallikanismus - Historisch Der im 19. Jh. geprägte Begriff fasst eine Vielzahl von Theorien u. Praktiken zusammen, welche die Freiheit u. Eigenständigkeit der franz. Kirche gegenüber dem universalen Jurisdiktionsanspruch des Papsttums begründen u. durchsetzen wollten. Unterschieden werden können stärker theol. argumentierende episkopale G., welche die territorialkirchliche Unabhängigkeit von der Würde des Bischofsamtes herleiten, u. eher jur. ausgerichtete politische G., in denen die Kirche von Fra…

Gatten

(5 words)

Gatten → Ehegatten

Gattenmord

(451 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Gattenmord - Katholisch G. bez. im kan. Recht heute das Ehehindernis des Verbrechens (c. 1090), das in can. 1075, 1° noch den sog. qualifizierten Ehebruch (m. Eheversprechen od. Eheschließungsversuch) umfasste. Es schließt keine gültige Ehe: 1. Wer seinen eigenen Gatten od. den einer anderen Person durch eigene Hand, Anstiftung od. wesentliche Beihilfe tötet, um m. dieser eine Ehe zu schließen (§ 1; der zusätzliche Tatbestand des Ehebruchs gem. can. 1075, 2° wird nicht mehr gefordert). Entscheidend ist das Motiv, das einer Heira…

Gattenwohl

(1,376 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gattenwohl - Katholisch 1. Allg.: Dem G. (bonum coniugum) als Thema des kan. Eherechts liegt der personalistische Ehebegriff zugrunde, den das Vat II in seiner Beschreibung der ehelichen Liebe grundgelegt hat: „Diese Liebe als eminent menschliche, da sie von der Person auf die Person gerichtet wird durch den Affekt des Willens, umgreift das Wohl der ganzen Person und vermag so den Ausdrucksformen des Leibes und der Seele eine besondere Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen d…

Gebäude

(5 words)

Gebäude → Kirchengebäude

Gebet

(1,814 words)

Author(s): Peter Unruh | Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Et al.
Gebet - Staatlich Das G. als Anrufung Gottes ist ein Element diverser Weltreligionen wie dem Christentum, dem Judentum od. dem Islam. Als religiös-rituelle Handlung unterfällt es dem Schutzbereich der Religionsfreiheit. Soweit das G. im privaten Bereich od. im Rahmen von Gottesdiensten praktiziert wird, ist es (religionsverfassungs-)rechtlich unproblematisch. Probleme ergeben sich aber bei der Berührung m. der öff. bzw. staatl. Sphär…

Gebetsgottesdienst

(7 words)

Gebetsgottesdienst →Andacht, →Gebet, →Gottesdienst, →Wortgottesdienst

Gebetsort

(1,567 words)

Author(s): Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Jörn Thielmann
Gebetsort - Katholisch Als Grundvollzug des Glaubens ist das Gebet an keinen Ort gebunden. Die Tagzeitenliturgie (Stundengebet) gilt seit den liturgischen Reformen des Vat II als gottesdienstliche Versammlung der gesamten Gde. (SC 83; c. 1173), o. dass sie zwingend an einen bestimmten Ort gebunden wäre. Der CIC/1983 kennt jedoch geweihte Stätten (cc. 12…

Gebetsruf

(566 words)

Author(s): Stefan Muckel | Peter Spiewok
Gebetsruf - Staatlich Der G. des Muezzins gehört zu den bes. Kennzeichen des Islam. Durch ihn werden die Muslime zu den vorgeschriebenen Gebeten – z. T. lautsprecherverstärkt – aufgerufen. Inhaltlich bringt der G. ein kurzes islam. Glaubensbekenntnis zum Ausdruck. Damit unterfällt der G.…

Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der

(771 words)

Author(s): Alexander Zerfaß
Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der - Katholisch 1. Hist.: Volkssprachiger Gemeindegesang war in der röm. Liturgie bis zur jüngsten Liturgiereform aus systemischen Gründen nicht vorgesehen, u. der lat. Liturgiegesang lag weithin in den Händen ausgebildeter Sängerscholen. Die ältesten dt. Kirchenlieder (sog. Leisen) etablierten sich seit dem Hochmittelalter im Randbereich des gottesdienstlichen Geschehens; so ist etwa „Christ ist erstanden“ seit dem 12. Jh. im Rahmen der visitatio sepulchri, eines l…

Gebiet

(5 words)

Gebiet →Territorium, →Zuständigkeitsbereich

Gebietsabtei

(5 words)

Gebietsabtei → Territorialabtei

Gebietskörperschaft

(5 words)

Gebietskörperschaft →Teilkirche, →Pfarrei

Gebietsprälatur

(5 words)

Gebietsprälatur → Territorialprälatur

Gebot

(5 words)

Gebot → Kirchengebot

Gebühren

(6 words)

Gebühren →Abgaben, →Gerichtsgebühren, →Stolgebühren

Gebührenfreiheit

(696 words)

Author(s): Michael Droege
Gebührenfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die abgabenrechtliche Förderung von Religionsgemeinschaften ist nicht auf Steuern beschränkt, sondern erfasst auch sonstige Abgaben, insb. die Gegenleistungsabgaben (Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften). Die G. knüpft dabei an den Status der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an. Diese sind wie staatl. Verwaltungsträger in vielen Fällen von Gerichts- u. Verwaltungsgebühren befreit. Daneben finden sich Gebührenbefre…

Gebührenordnungen

(1,309 words)

Author(s): Michael Benz | Michael Droege
Gebührenordnungen - Katholisch Gebühren sind durch die zuständige Autorität festgesetzte Abgaben für bestimmte Leistungen der öff. Verwaltung od. die Inanspruchnahme öff. Einrichtungen. In einer G. sind die für bestimmte Leistungen (z. B. Erstellung von Urkunden, Rechtsberatung) od. …

Gefahr

(5 words)

Gefahr →Necessitas, →To…

Gefangenschaft

(249 words)

Author(s): Andrea Michl
Gefangenschaft - Katholisch Der Begriff der G. ist im KR in zweierlei Kontext von bes. Bedeutung. 1. G. ist einer der in c. 412 genannten Gründe der tatsächlichen Amtsbehinderung des bischöflichen Stuhls, neben Ausweisung, Exil od. Unfähigkeit. Dabei ist ein in G. geratener Diözesanbischof erst dann vollständig an der Ausübung seines Hirtenamtes gehindert, wenn zudem dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg keine Möglichkeit des Schriftverkehrs m. den Angehörigen seiner Diözese gegeben is…
▲   Back to top   ▲