Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gesetz

(5,671 words)

Author(s): Hermann Weber | Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz | Admiel Kosman | Et al.
Gesetz - Staatlich Im Recht wird unter G. in einem allg. (rechtstheoretischen) Sinne die „von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet“. Normalfall ist „dabei die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen“ (so die noch heute treffende Definition der Brockhaus Enzyklopädie). G., die nur einen Einzelfall betreffen (sog. Maßnahmegesetze), sind damit freilich nicht von vorneherein ausgeschlossen. Wer in welchem V…

Gesetzblatt

(285 words)

Author(s): Lothar Wächter
Gesetzblatt - Katholisch Auch wenn im Hinblick auf die Kirchl. Amtsblätter vereinzelt in der kan. Lit. missverständlich von G. gesprochen wird (Walf, 1984, 50), ist hinsichtlich des für den universalkirchlichen Bereich für Gesetze i. d. R. verwendete Promulgationsorgans (Promulgation) der Acta Apostolicae Sedis sowie hinsichtlich der für bfl. Gesetze i. d. R. verwendeten Promulgationsorgane der KABl. im Bereich der DBK zu beachten, dass es sich bei diesen ABl. – im Unterschied zum weltlichen Recht …

Gesetzbücher

(12 words)

Gesetzbücher →Codex Iuris Canonici (CIC), →Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO)

Gesetzesanalogie

(253 words)

Author(s): Ludger Müller
Gesetzesanalogie - Katholisch Die G. stellt neben der Anwendung allg. Rechtsprinzipien (sog. Rechtsanalogie) – wobei die aequitas canonica beachtet werden muss –, der Rechtsauffassung u. -praxis der Römischen Kurie (sog. stilus curiae) u. der gemeinsamen u. beständigen kan. Lehre das wichtigste Mittel zur Auffüllung von Gesetzeslücken dar. C. 19 sieht für den Fall, dass in einer bestimmten Frage eine klare Rechtslage aufgrund von Gesetzes- od. Gewohnheitsrecht fehlt, die Heranziehung von Gesetzen v…

Gesetzesänderung

(282 words)

Author(s): Markus Graulich
Gesetzesänderung - Katholisch Eine G. wird ab extrinseco, durch Intervention des Gesetzgebers vorgenommen. Sie kann ein Gesetz als Ganzes od. nur teilweise betreffen, ausdrücklich (expresse) od. stillschweigend (tacite) erfolgen. Für die ausdrückliche G. sind zwei Formen denkbar: sie wird expresse et explicite (nominatim et aperte) vorgenommen, wenn das zu ändernde Gesetz klar u. eindeutig erwähnt wird (vgl. MP Mitis Iudex: „decernimus ac statuimus Libri VII Codex Iuris Canonici, Partis III, Tituli I, Caput I De causis ad m…

Gesetzesauslegung

(9 words)

Gesetzesauslegung →Hermeneutik des Kirchenrechts, →Interpretation, Auslegung, →Kirchenrecht

Gesetzesbefehl

(343 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzesbefehl - Katholisch G. bez. im kan. Recht die Willenserklärung des Gesetzgebers, ein vorliegender Gesetzesentwurf solle als Gesetz verbindlich sein u. in Kraft treten; erteilt wird der G. durch die Unterschrift, ggf. verbunden m. einer ausdrücklichen Sanktionsklausel, wie z. B. für den CIC „vim legis habere posthac pro universa Ecclesia latina iubemus …“ (SDL, 13). Die Codices sehen kein Gesetzgebungsverfahren vor, sondern sprechen nur von dessen letztem, für das Inkrafttreten konstitutiven…

Gesetzesfähigkeit

(361 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesfähigkeit - Katholisch Kirchl. Gesetze müssen bestimmte inhaltliche Voraussetzungen (Wesenselemente) erfüllen, o. die sie nicht zustande kommen bzw. bei Wegfall erlöschen. Näherhin nennt c. 29 als Wesenselemente eines Gesetzes neben dem zuständigen Gesetzgeber u. der Allgemeinverbindlichkeit auch die passiv gesetzfähige Gemeinschaft, o. dass diese von CIC u. CCEO genauer definiert wird. Gemeint ist jedoch ein beständiger Personenkreis, der fähig ist, ein Gesetz zu einer dauerhaften Regelung…

Gesetzesgeltung

(431 words)

Author(s): Lothar Wächter
Gesetzesgeltung - Katholisch Kirchengesetze sind für alle Menschen verbindlich, soweit sie inhaltlich göttliches Recht (Ius divinum) zum Gegenstand haben. Die rein kirchl. Gesetze (leges mere ecclesiasticae) dagegen verpflichten nur diejenigen, die in der kath. Kirche getauft od. in sie aufgenommen worden sind u. die ferner den Vernunftgebrauch besitzen u., sofern im Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, das siebente Lj. vollendet haben (c. 11; c. 1490 CCEO). Im Unterschied zu can.…

Gesetzesinterpretation

(100 words)

Author(s): Thomas Meckel
Gesetzesinterpretation - Katholisch Die G. ist der entscheidende Schritt des methodisch geleiteten Verstehens u. damit das Erheben der Bedeutung bzw. des Sinns des Gesetzestexts, um dann die Rechtsanwendung vorzunehmen, in dem ein Sachverhalt unter einen entspr. Tatbestand subsumiert werden kann. Das kath. KR unterscheidet im Rahmen der nichtamtlichen G. die private, wiss., doktrinelle G. durch die Fachgelehrten nach dem Grundsatz Tantum valet quantum probat u. die usuelle G. durch die Rechtsgemein…

Gesetzesirrtum

(296 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzesirrtum - Katholisch Obwohl Irrtum (error) als falsches Urt. über die Wirklichkeit, Unkenntnis (ignorantia) als dauerhaftes Nichtwissen u. inadvertentia als vorübergehendes Nichtwissen (Unbedachtheit) begrifflich zu unterscheiden sind, werden sie im KR bzgl. ihrer Rechtsfolgen grds. gleich behandelt, sind aber vom Zweifel (dubium) zu unterscheiden. Der Irrtum kann unüberwindbar (stets unverschuldet) od. überwindbar (i. d. R. verschuldet) sein. Der G. bezieht sich auf die Existenz, die Natur,…

Gesetzeskonkurrenz

(2,780 words)

Author(s): Tristan Barczak | Markus Walser | Heinrich de Wall | Justus von Daniels | Mathias Rohe
Gesetzeskonkurrenz - Staatlich Bei der G. (von lat. concurrere) geht es um das Zusammentreffen versch. Normen in Bezug auf dass. Geschehen. Sie ist abzugrenzen von der Gesetzeskollision, bei der sich widersprechende od. wechselseitig ausschließende Rechtsfolgen zusammenstoßen. G. tritt in allen Teilrechtsgebieten u. rechtsgebietsübergreifend auf: Im Zivilrecht kann sich ein Anspruch aus mehreren Anspruchsgrundlagen ergeben, im Strafrecht können durch eine Handlung mehrere Tatbestände erfüllt u. im …

Gesetzeslehrer

(903 words)

Author(s): Alexander Dubrau
Gesetzeslehrer - Jüdisch Als G. im weiten Sinn bez. die jüd. Tradition: 1. Figuren od. Gruppen der hebräischen Bibel, welche die in der Torah (Weisung, Lehre) enthaltenen Gesetze (Halacha) lehren od. auslegen. 2. In der schriftlichen u. mündlichen Torah ausgebildete Weise od. ordinierte Gelehrte (Rabbi, Rabbiner), denen die Autorität der religiösen Wissensvermittlung, Auslegung u./od. der praktischen Rspr. zugesprochen wird. 3. Autoren jüd.-gesetzlicher Werke (Dezisoren, hebräisch Poskim), bes. der…

Gesetzeslücke

(661 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzeslücke - Katholisch Eine G. (lacuna legis) liegt vor, wenn für eine zu entscheidende Sache weder eine ausdrückliche Norm des universalen od. partikularen noch des Gewohnheitsrechts existiert (c. 19); gem. c. 1501 CCEO bereits dann, wenn eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift fehlt. Dieses Fehlen kann darin begr. sein, dass die Sache im rechtsfreien Raum liegt, d. h. o. Rechtsfolgen bleiben soll (unechte Lücke). Das trifft zu auf Materien des bes. Teiles des Strafrechts, auf irritierende u. in…

Gesetzespositivismus

(5 words)

Gesetzespositivismus → Positivismus

Gesetzesreligion

(7 words)

Gesetzesreligion - Jüdisch →Gesetz, →Gesetzeslehrer

Gesetzessammlung

(788 words)

Author(s): Herbert Kalb
Gesetzessammlung - Historisch Heute tritt im kontinental-europäischen Rechtskreis Recht überwiegend in Form staatl. Setzung als Gesetz auf. Dazu korrespondiert das moderne Verständnis von G., womit eine Kodifikation gemeint ist, eine nach systematischen Gesichtspunkten zusammenfassende Gesetzgebung für ein großes Sachgebiet. Voraussetzungen für eine G. sind Gesetze. Obwohl es die abschließende Definition von Gesetz auch heute noch nicht gibt, kommt dem auf Paul Laband zurückgehenden dualistischen Gesetzesbegriff eine gewisse Verständ…

Gesetzesschwebe

(321 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzesschwebe - Katholisch G. (vacatio legis) bez. die Zeitspanne zwischen Promulgation u. Inkrafttreten eines Gesetzes. Dieses ist m. der Promulgation zwar existent (c. 7; c. 1488 CCEO), entfaltet jedoch während der G. noch nicht seine verpflichtende Kraft, grds. unabhängig davon, ob sein Inhalt begünstigend od. belastend ist. Die G. hat den Zweck, die tatsächliche Kenntnisnahme des Gesetzes sowohl durch die Rechtsanwendungsorgane als auch durch die Normadressaten zu ermöglichen sowie seine Anwendung vorzubereiten. Universelle bzw. vom Apost. Stuhl erlassene Ge…

Gesetzessystematik

(839 words)

Author(s): Helmuth Pree
Gesetzessystematik - Katholisch Die G., eine Frucht des kontinentaleuropäischen Kodifikationsdenkens, steht unter dem Anspruch, den Rechtsstoff nach einheitlichen, sach-logischen Kriterien systematisch zu ordnen u. diese Kriterien im gesamten Gesetzeswerk konsequent durchzuhalten. Sie dient der Übersichtlichkeit u. erleichtert die Erkennbarkeit des Gesetzesinhalts, ist Mittel der Auslegung (Interpretation, Auslegung) (systematisch-logische Interpretation: „in contextu“: c. 17; c. 1499 CCEO), u. ist…

Gesetzesverkündung

(5 words)

Gesetzesverkündung → Promulgation
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