Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gallikanismus

(268 words)

Author(s): Günther Wassilowsky
Gallikanismus - Historisch Der im 19. Jh. geprägte Begriff fasst eine Vielzahl von Theorien u. Praktiken zusammen, welche die Freiheit u. Eigenständigkeit der franz. Kirche gegenüber dem universalen Jurisdiktionsanspruch des Papsttums begründen u. durchsetzen wollten. Unterschieden werden können stärker theol. argumentierende episkopale G., welche die territorialkirchliche Unabhängigkeit von der Würde des Bischofsamtes herleiten, u. eher jur. ausgerichtete politische G., in denen die Kirche von Fra…

Gatten

(5 words)

Gatten → Ehegatten

Gattenmord

(451 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Gattenmord - Katholisch G. bez. im kan. Recht heute das Ehehindernis des Verbrechens (c. 1090), das in can. 1075, 1° noch den sog. qualifizierten Ehebruch (m. Eheversprechen od. Eheschließungsversuch) umfasste. Es schließt keine gültige Ehe: 1. Wer seinen eigenen Gatten od. den einer anderen Person durch eigene Hand, Anstiftung od. wesentliche Beihilfe tötet, um m. dieser eine Ehe zu schließen (§ 1; der zusätzliche Tatbestand des Ehebruchs gem. can. 1075, 2° wird nicht mehr gefordert). Entscheidend ist das Motiv, das einer Heira…

Gattenwohl

(1,376 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gattenwohl - Katholisch 1. Allg.: Dem G. (bonum coniugum) als Thema des kan. Eherechts liegt der personalistische Ehebegriff zugrunde, den das Vat II in seiner Beschreibung der ehelichen Liebe grundgelegt hat: „Diese Liebe als eminent menschliche, da sie von der Person auf die Person gerichtet wird durch den Affekt des Willens, umgreift das Wohl der ganzen Person und vermag so den Ausdrucksformen des Leibes und der Seele eine besondere Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen d…

Gebäude

(5 words)

Gebäude → Kirchengebäude

Gebet

(1,814 words)

Author(s): Peter Unruh | Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Et al.
Gebet - Staatlich Das G. als Anrufung Gottes ist ein Element diverser Weltreligionen wie dem Christentum, dem Judentum od. dem Islam. Als religiös-rituelle Handlung unterfällt es dem Schutzbereich der Religionsfreiheit. Soweit das G. im privaten Bereich od. im Rahmen von Gottesdiensten praktiziert wird, ist es (religionsverfassungs-)rechtlich unproblematisch. Probleme ergeben sich aber bei der Berührung m. der öff. bzw. staatl. Sphäre, weil der Ausführung des G. hier Grundrechte Dritter od. Rechtsg…

Gebetsgottesdienst

(7 words)

Gebetsgottesdienst →Andacht, →Gebet, →Gottesdienst, →Wortgottesdienst

Gebetsort

(1,567 words)

Author(s): Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Jörn Thielmann
Gebetsort - Katholisch Als Grundvollzug des Glaubens ist das Gebet an keinen Ort gebunden. Die Tagzeitenliturgie (Stundengebet) gilt seit den liturgischen Reformen des Vat II als gottesdienstliche Versammlung der gesamten Gde. (SC 83; c. 1173), o. dass sie zwingend an einen bestimmten Ort gebunden wäre. Der CIC/1983 kennt jedoch geweihte Stätten (cc. 1205-1213), an denen Gebete öff. wie privat vollzogen werden können. Durch Weihung (Dedikation) od. Segnung (Benediktion) werden Kirchen, Kapellen u. …

Gebetsruf

(566 words)

Author(s): Stefan Muckel | Peter Spiewok
Gebetsruf - Staatlich Der G. des Muezzins gehört zu den bes. Kennzeichen des Islam. Durch ihn werden die Muslime zu den vorgeschriebenen Gebeten – z. T. lautsprecherverstärkt – aufgerufen. Inhaltlich bringt der G. ein kurzes islam. Glaubensbekenntnis zum Ausdruck. Damit unterfällt der G. in Deutschland dem Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG als auch der Religionsausübungsfreiheit des Art. 4 Abs. 2 GG (Kultusfreiheit, staatl.). Grundrechtsträger sind der Muezzin selbst (wenn …

Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der

(771 words)

Author(s): Alexander Zerfaß
Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der - Katholisch 1. Hist.: Volkssprachiger Gemeindegesang war in der röm. Liturgie bis zur jüngsten Liturgiereform aus systemischen Gründen nicht vorgesehen, u. der lat. Liturgiegesang lag weithin in den Händen ausgebildeter Sängerscholen. Die ältesten dt. Kirchenlieder (sog. Leisen) etablierten sich seit dem Hochmittelalter im Randbereich des gottesdienstlichen Geschehens; so ist etwa „Christ ist erstanden“ seit dem 12. Jh. im Rahmen der visitatio sepulchri, eines l…

Gebiet

(5 words)

Gebiet →Territorium, →Zuständigkeitsbereich

Gebietsabtei

(5 words)

Gebietsabtei → Territorialabtei

Gebietskörperschaft

(5 words)

Gebietskörperschaft →Teilkirche, →Pfarrei

Gebietsprälatur

(5 words)

Gebietsprälatur → Territorialprälatur

Gebot

(5 words)

Gebot → Kirchengebot

Gebühren

(6 words)

Gebühren →Abgaben, →Gerichtsgebühren, →Stolgebühren

Gebührenfreiheit

(696 words)

Author(s): Michael Droege
Gebührenfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die abgabenrechtliche Förderung von Religionsgemeinschaften ist nicht auf Steuern beschränkt, sondern erfasst auch sonstige Abgaben, insb. die Gegenleistungsabgaben (Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften). Die G. knüpft dabei an den Status der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an. Diese sind wie staatl. Verwaltungsträger in vielen Fällen von Gerichts- u. Verwaltungsgebühren befreit. Daneben finden sich Gebührenbefre…

Gebührenordnungen

(1,309 words)

Author(s): Michael Benz | Michael Droege
Gebührenordnungen - Katholisch Gebühren sind durch die zuständige Autorität festgesetzte Abgaben für bestimmte Leistungen der öff. Verwaltung od. die Inanspruchnahme öff. Einrichtungen. In einer G. sind die für bestimmte Leistungen (z. B. Erstellung von Urkunden, Rechtsberatung) od. die Nutzung bestimmter Einrichtungen (z. B. Archive [Archive, kirchliche], Friedhof) zu entrichtenden Gebühren festgelegt. Gebühren können nach lat. Recht für bestimmte Verwaltungsakte, für Akte der freiwilligen Rechtspflege des Apostolischen Stuhls sowie für die Aus…

Gefahr

(5 words)

Gefahr →Necessitas, →Todesgefahr

Gefangenschaft

(249 words)

Author(s): Andrea Michl
Gefangenschaft - Katholisch Der Begriff der G. ist im KR in zweierlei Kontext von bes. Bedeutung. 1. G. ist einer der in c. 412 genannten Gründe der tatsächlichen Amtsbehinderung des bischöflichen Stuhls, neben Ausweisung, Exil od. Unfähigkeit. Dabei ist ein in G. geratener Diözesanbischof erst dann vollständig an der Ausübung seines Hirtenamtes gehindert, wenn zudem dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg keine Möglichkeit des Schriftverkehrs m. den Angehörigen seiner Diözese gegeben is…

Gefängnisseelsorge

(5 words)

Gefängnisseelsorge → Anstaltsseelsorge

Gefreiter Abt

(9 words)

Gefreiter Abt - Katholisch → Territorialabt

Gefreiter Prälat

(9 words)

Gefreiter Prälat - Katholisch → Territorialprälat

Gegenbeweis

(5 words)

Gegenbeweis → Beweis

Gegenpartei

(5 words)

Gegenpartei → Partei

Gegenüberstellung von Zeugen

(9 words)

Gegenüberstellung von Zeugen → Zeuge

Geheim

(286 words)

Author(s): Burkhard Josef Berkmann
Geheim - Katholisch Dem dt. Wort g. entsprechen im Latein des CIC/1983 die Ausdrücke occultus (urspr. versteckt) od. das häufiger vorkommende secretus (urspr. abgesondert) m. dem Substantiv secretum (Geheimnis). Der Ausdruck clandestinus kommt im CIC nicht vor, obwohl er gerade in der Verbindung m. matrimonium rechtsgeschichtlich bedeutsam ist. Bei der CIC-Revision wurde der Vorschlag gemacht, occultus nur i. S. v. nicht beweisbar (Gegenbegriff: publicus) zu verwenden, secretus hingegen nur i. S. v…

Geheimarchiv

(697 words)

Author(s): Peter Platen
Geheimarchiv - Katholisch Neben dem Verwaltungsarchiv (Registratur) u. dem hist. Archiv (Archive, kirchliche) ordnet c. 489 für die Diözesankurie die Einrichtung eines G. an, in dem die geheimzuhaltenden Dokumente aufzubewahren sind (Geheimhaltungspflicht). Während c. 489 einerseits Bestimmungen über die Beschaffenheit des G., andererseits eine Vorschrift zur Kassation von Dokumenten enthält, regelt c. 490 den Zugang zum G. u. statuiert, dass aus dem G. kein Dokument herausgegeben werden darf. Das …

Geheimehe

(253 words)

Author(s): Beatrix Laukemper-Isermann
Geheimehe - Katholisch Gem. c. 1130 (c. 840 CCEO) kann der Ortsordinarius aus schwerem u. drängendem Grund erlauben, dass eine Ehe geheim geschlossen wird. Für die Gültigkeit (Ehegültigkeit) gelten jedoch die Anforderungen der kan. Eheschließungsform (Trauung vor einem Priester od. Diakon u. zwei Trauzeugen, c. 1108, anders c. 828 CCEO, wonach dem Diakon keine Traubefugnis zukommt u. die Gültigkeit der Trauung vom Brautsegen durch den Hierarchen des Ortes, den Ortspfarrer od. einem von ihm beauftra…

Geheimhaltungspflicht

(1,635 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Wolf Reinhard Wrege
Geheimhaltungspflicht - Katholisch 1. Die G. (secretum servandum) umfasst nicht nur das Dienstgeheimnis, insb. auch das Beichtgeheimnis (cc. 983-984 u. 1388; cc. 733-734 u. 1456 CCEO), sondern darüber hinaus vielfältige Vorgänge, die wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit (negotiorum gravitas; c. 127 § 3; c. 934 § 4 CCEO) od. des erforderlichen Schutzes der Personen u. ihrer Intimsphäre (intimitas tuenda; c. 220; c. 23 CCEO) von Rechts wegen od. durch Anordnung der zuständigen kirchl. Autorität der Geheimhaltung unterliegen. 2. Allen Personen, denen ein Beispruchs…

Gehör, rechtliches

(7 words)

Gehör, rechtliches → Anhörungsrecht

Gehorsam

(3,825 words)

Author(s): Ludger Müller | Martin Honecker | Neri Ariel | Harry Harun Behr
Gehorsam - Katholisch 1. Begriff: G., genauer gesagt: kirchl. G. (obsequium, oboedientia), ist die Einordnung in die kirchl. Gemeinschaft, die allen Christen abverlangt wird, welcher Stellung u. welchen Standes auch immer. Der G. stellt die Haltung desjenigen dar, der im Hören des Wortes Gottes zum Glauben kommt (oboedientia von audire, hören) u. der in Glauben u. Leben dem Vorbild Chr. folgt (obsequium von sequi, folgen). Kirchl. G. besteht darin, Chr. in dessen G. gegenüber dem Vater nachzufolgen…

Geisteskrankheit

(360 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Geisteskrankheit - Katholisch Der Begriff G. wird in den cann. 1089 § 3 u. 1982 sowie in den cc. 689 § 3; 1041, 1° u. 1044 § 2, 2° m. „amentia“ bzw. „amens“, im c. 1678 § 3 des MP Mitis Iudex Dominus Iesus m. „mentis morbus“ widergegeben. Er umfasst sämtliche geistigen Störungen, welche einen vollständigen u. dauerhaften Mangel des Vernunftgebrauchs bewirken. Dieser führt zur Unfähigkeit, einen actus humanus, d. h. eine von der geistig-seelischen Verantwortung getragene Entscheidung zu setzen. Geis…

Geistesschwäche

(5 words)

Geistesschwäche → Geisteskrankheit

Geistliche Dinge

(362 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Geistliche Dinge - Katholisch G. (res spirituales, bona spiritualia) bez. die immateriellen Güter, die der Kirche zur Verwirklichung ihrer überzeitlichen Sendung, die Menschen zu Gott u. zur unvergänglichen Gemeinschaft m. ihm zu führen, von ihm anvertraut sind: v. a. Wort Gottes u. Lehre der Kirche, Sakramente u. Sakramentalien einschließlich Gelübde u. Eid, kirchl. Jurisdiktion. Damit unterscheiden sich die G. (vgl. can. 726) von den irdischen bzw. zeitlichen (res temporales, bona temporalia) u. d…

Geistliche Gewalt

(7 words)

Geistliche Gewalt → Vollmacht

Geistliche Kleidung

(720 words)

Author(s): Stephan Haering | Anna Petrova
Geistliche Kleidung - Katholisch Als G. bez. man vornehmlich die im Alltag getragenen Gewänder u. Abzeichen, die ihren Träger als Kleriker od. Ordensmitglied kenntlich machen. In einem weiteren Sinn umfasst G. auch die gottesdienstlichen Kleidungsstücke der kirchl. Amtsträger (Amtskleidung). Die Anfänge einer G. reichen bis in die Spätantike zurück. Die kirchl. Gesetzgebung befasste sich damit im Lauf der Geschichte in unterschiedlichem Ausmaß; vorherrschend war die Tendenz, ein schlichtes Auftreten der Geistlichen in der Öffentlichkeit zu erreichen. Die geltenden Geset…

Geistlicher

(3,568 words)

Author(s): Stefan Muckel | Heribert Hallermann | Alexander Proksch | Eva Synek | Zsolt Balla | Et al.
Geistlicher - Staatlich Der Begriff des G. ist im staatl. Recht nicht definiert. Das dt. Religionsverfassungsrecht schließt das als Folge der Säkularität u. religiös-weltanschaulichen Neutralität des vom GG geformten Staates aus. Das staatl. Recht verwendet den Begriff des G. daher nicht materiell-institutionell u. stellt keine inhaltlichen Anforderungen an die Qualifikation des von dem Begriff erfassten Personenkreises. Das staatl. Recht versteht den Begriff vielmehr in einem funktional-formalen S…

Geistlicher Vorbehalt

(322 words)

Author(s): Rene Schlott
Geistlicher Vorbehalt - Historisch Der auch als reservatum ecclesiasticum bez. § 18 des Augsburger Reichsabschieds legte fest, dass abw. vom ius reformandi in den reichsunmittelbaren geistl. Territorien der Regent beim Übertritt zur Confessio Augustana alle KA, Pfründen, Reichslehen u. Territorialherrschaften verliert. Die Reichsstände der CA lehnten deshalb die Aufnahme des G. als eine den Katholizismus begünstigende Ausnahmeregelung in den Religionsfrieden ab, so dass Ferdinand I. sich gezwungen s…

Geistliche Verwandtschaft

(282 words)

Author(s): Felix Bernard
Geistliche Verwandtschaft - Katholisch Bereits in der frühen Kirche entstand die Auffassung, dass bei der Taufe als dem Sakrament der Wiedergeburt (vgl. z. B. Joh 3, 5; Tit 3, 5) zwischen dem Taufspender u. den Taufpaten (pater vel mater spiritualis) einerseits u. dem Getauften (filius vel filia spiritualis) anderseits ein ähnliches Verhältnis besteht wie zwischen den Eltern u. deren leiblichen Kindern (vgl. z. B. 1 Kor 4, 15; Phlm 10). Dieses Verhältnis wurde als G. (cognatio spiritualis) bez. Spät…

GEKE

(9 words)

GEKE → Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa

Gelehrter

(826 words)

Author(s): Mark Chalîl Bodenstein
Gelehrter - Islamisch „G. sind die Erben der Propheten, die ihnen Wissen hinterlassen haben“, heißt es in einer Überlieferung, die in zahlreichen sunnitischen (Sunniten) u. schiitischen (Schiiten) Traditionssammlungen zu finden ist. Damit einher geht die Verengung der Bez. ʿālim (Pl. ʿulamāʾ) auf G. religiöser Wissensgebiete wie Recht (fakīh u. muftī) (Mufti), Koranexegese (mufassir) (Interpretation, Auslegung) u. Theologie (mutakallim), aus denen bes. der muḥaddiṯ als G. der Prophetenüberlieferung…

Geltung

(1,935 words)

Author(s): Helmuth Pree | Ulrich Anke
Geltung - Katholisch 1. Rechtstheoretisch: Die Frage nach der G. (dem Verbindlichkeitsanspruch) des Rechts ist zugl. die Frage nach dem Grund der G. Recht u. G. bedingen sich gegenseitig. Was G. ist, hängt entscheidend vom zugrundegelegten Rechtsbegriff ab, u. was richtiges Recht ist u. wie dieses erkannt u. gefunden werden kann, hängt entscheidend vom Grund seiner G. ab. Es ist das Grundproblem der Rechtsphilosophie m. erheblichen Auswirkungen auf die Rechtsanwendung. Je nachdem, ob Recht unter de…

Gelübde

(2,197 words)

Author(s): Martin Rehak | Christoph Joest | Neri Ariel | Farid Suleiman
Gelübde - Katholisch Unter G. versteht man im kath. KR gem. c. 1191 § 1; c. 889 § 1 CCEO ein gegenüber Gott abgegebenes Versprechen, das vom Streben nach chr. Vollkommenheit motiviert ist u. sich auf ein bestimmtes Tun od. Unterlassen richtet, das gleichsam Gott als Opfergabe dargebracht wird. Das Versprochene muss menschenmöglich sein; für den Versprechenden eine sittlich gute Leistung (bonum melius) darstellen; u. ist von ihm kraft der Tugend der Gottesverehrung zu erfüllen. Das KR klassifiziert G. unter versch. Gesichtspunkten. Das innere G. ist geheim, das äuße…

Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…

Gemeindeassistent(in)

(5 words)

Gemeindeassistent(in) → Gemeindereferent(in)

Gemeindediakon

(5 words)

Gemeindediakon → Diakon

Gemeindeglied

(5 words)

Gemeindeglied →Kirchenmitgliedschaft, →Kirchenzugehörigkeit

Gemeindehelfer(in)

(5 words)

Gemeindehelfer(in) → Pfarrhelfer(in)
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