Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gerichtsverfassung, kirchliche

(792 words)

Author(s): Ludger Müller
Gerichtsverfassung, kirchliche - Katholisch Unter G. versteht man jene Gesetze, welche grds. die Zuständigkeit der Gerichte (Gerichte, kirchliche), ihre Organisation (Gerichtsorganisation, kirchliche) u. Zusammensetzung, die Gerichtsordnung (Gerichtsordnung, kirchliche), die Stellung der Prozessparteien u. ihrer Beistände sowie die prozessualen Kampfmittel regeln. Aufgrund der Reform des kirchl. Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus im J. 2015 gelten für Ehenichtigkeitsverfahren einerseits u…

Gerichtsverwaltung, kirchliche

(500 words)

Author(s): Günter Assenmacher
Gerichtsverwaltung, kirchliche - Katholisch Die G. hat ähnlich wie die staatl. Justizverwaltung die Aufgaben, den Gerichtsbetrieb 1. personell wie 2. sachlich zu organisieren, 3. die Dienstaufsicht über die an der Rechtspflege Beteiligten auszuüben, 4. die vorgeschriebenen Registrierungen, Dokumentationen, Archivierungen/Kassationen durchzuführen bzw. zu veranlassen u. 5. die geforderten Ber. aufzustellen. Sie obliegt i. d. R. dem Offizial (Gerichtsvikar) als dem zuständigen Vertreter des Bischofs (…

Gerichtsvikar

(629 words)

Author(s): Stefan Rambacher
Gerichtsvikar - Katholisch Der G. (vicarius iudicialis), auch Offizial genannt, ist der Stellvertreter des Diözesanbischofs in der Rspr. (c. 1420; c. 1086 CCEO). Er besitzt ordentliche, d. h. aufgrund seines Amtes gegebene richterliche Gewalt, die er als Vikar des Bischofs ausübt. Jeder Diözesanbischof ist gehalten, für sein Bistum einen G. zu bestellen, der i. S. der Gewaltenunterscheidung vom Generalvikar als Vertreter des Bf. im Bereich der Administration verschieden sein soll, sofern nicht die …

Gerichtsweg, kirchlicher

(1,828 words)

Author(s): Klaus Lüdicke | Michael Germann
Gerichtsweg, kirchlicher - Katholisch 1. Abgrenzung zum Verwaltungsweg: Unter den drei Formen der Ausübung von Leitungsgewalt (potestas regiminis) kommen die verwaltende u. die richterliche Gewalt darin überein, dass erstere auch, letztere nur rechtsanwendend ist. Während die Verwaltung in weitgehend freiem Vorgehen selbst Recht für den Einzelfall setzen kann, ist die Ausübung von Leitungsgewalt auf dem G. durch formalisierte Verfahrensabläufe gekennzeichnet u. durch die Bindung des Richters an das …

Germanisches Recht

(1,212 words)

Author(s): Jörg Müller
Germanisches Recht - Historisch Die Forschungsprobleme des g. R. sind komplex: Ethnogenese der germanischen Verbände, Illiteralität; mehrfach gebrochene Quellenlage; das Verhältnis zu anderen Rechtskreisen. Heutige Kenntnis g. R. beginnt m. tendenziöser Darstellung röm. Autoren (z. B. Tacitus); um 475 initiieren Germanen als röm. Föderaten eigene Rechtsaufzeichnungen in Latein, leges barbarorum. In deren älteren Textschichten findet sich g. R. bei Franken – hier auch volkssprachliche Glosseme –, Got…

Gesamtheit von Personen oder Sachen

(18 words)

Gesamtheit von Personen oder Sachen →Juristische Person, kirchliche, →Stiftung, →Vereinigung von Gläubigen

Gesamthochschule

(5 words)

Gesamthochschule → Hochschule

Gesamtkirche

(708 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesamtkirche - Katholisch Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts. 1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturgiekonstitution SC verwendet, ist, wie der sachliche Zusammenhang zeigt, meist die …

Gesamtkirchengemeinde

(607 words)

Author(s): Thomas Schüller | Hans-Peter Hübner
Gesamtkirchengemeinde - Katholisch Vergleichbar dem Gesamtverband (Gemeindeverband) ist die G. v. a. in den (Erz-)Bistümern Freiburg u. Rottenburg-Stuttgart eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 24 Abs. 3 KiStG BW) u. stellt den Zusammenschluss mehrerer rechtlich eigenständig bleibender Kirchengemeinden zu einer G. in einer Kommune, größeren Stadt od. neuen Seelsorgeeinheit m. mehreren KGde. dar (vgl. z. B. § 6 Abs. 1 KGO Rottenburg-Stuttgart). Organe der G. sind der Gesamtkirche…

Gesamtverband

(5 words)

Gesamtverband → Gemeindeverband

Gesandter, päpstlicher

(972 words)

Author(s): Yves Kingata
Gesandter, päpstlicher - Katholisch Der CIC unterscheidet in c. 363 § 1 je nach Aufgabenstellung zwischen zwei Arten von ständigen päpstlichen G. Es gibt Legaten, die nur zu den Teilkirchen u. andere, die darüber hinaus auch zu den Staaten entsendet werden. Unter diese Kategorie fallen päpstliche Nuntien. Sie sind G. im Bischofsrang. Als Nuntien werden gem. Art. I Abs. 2 MP Sollicitudo omnium ecclesiarum (= MP SOE) nur G. bez., die bei einer Ortskirche u. zugl. diplomatische Vertreter des Hl. Stuhls…

Gesandtschaftswesen

(946 words)

Author(s): Yves Kingata
Gesandtschaftswesen - Katholisch 1. Gesch. Entwicklung: Die Geschichte des päpstlichen G. lässt sich bis in die frühkirchliche Zeit zurückverfolgen. Bereits im 4. Jh. ließen sich die Päpste auf Konzilien u. Synoden durch Gesandte (Gesandter, päpstlicher) vertreten. Ebenso wurde schon im selben Jh. ein Apostolisches Vikariat in Illyrien unterhalten, das die Bf. von Thessaloniki innehatten. Neben ihrer Gewalt als Ortsordinarien kam ihnen die Befugnis zu, Metropoliten zu weihen, Partikularkonzilien ei…

Geschäftsfähigkeit

(368 words)

Author(s): Johann Hirnsperger
Geschäftsfähigkeit - Katholisch G. (Handlungsfähigkeit) bez. die Fähigkeit, sich selbst durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen od. zu verpflichten (c. 124; c. 931 CCEO). Spezielle Formen der G. sind u. a. die Fähigkeit, Sakramente zu empfangen u. zu spenden u. die Prozess-, Partei-, Delikts- u. Straffähigkeit. Voraussetzung ist zumeist der Empfang der Taufe u. die Mitgliedschaft in der kath. Kirche (c. 96). Volle G. erlangt eine physische Person m. Vollendung des 18. Lj. (c. 97; vgl. c. 909 CCEO). Ein Minderjähriger be…

Geschäftsordnung

(431 words)

Author(s): Johann Hirnsperger | Anne-Ruth Wellert
Geschäftsordnung - Katholisch Unter G. versteht man Regelungen, die bei Zusammenkünften von Personen, seien sie angeordnet od. von Gläubigen frei einberufen, sowie beim Abhalten anderer Veranstaltungen zu beachten sind. Die G. bestimmt, was zu Verfassung, Leitung u. Vorgehensweise gehört, u. verpflichtet alle, die an der Versammlung bzw. Veranstaltung teilnehmen (c. 95 §§ 1 u. 2). Im engeren Sinn bez. G. Normen, welche die Durchführung von Zusammenkünften regeln, deren Hauptaufgabe im Beraten, Beschließen u./od. Wählen besteht. Als G. nur bzgl. einiger Teilaussagen…

Geschehen, rechtserhebliches

(243 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Geschehen, rechtserhebliches - Katholisch Die deutschsprachige Kanonistik verwendet in Lehr- u. Handbüchern den Ausdruck G. als zusammenfassenden Begriff für rechtlich relevante Tatsachen u. rechtserhebliches Handeln (Handeln, rechtserhebliches). Während Eduard Eichmann in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici (bis einschließlich in der 4. Aufl. 1934, 124-130) den betr. Abschnitt m. „Rechtstatsachen und Rechtshandlungen“ überschrieben hatte, hat Klaus Mörsdorf im Zuge …

Geschiedene

(7 words)

Geschiedene →Ehefähigkeit, →Ehescheidung, →Wiederverheiratete Geschiedene

Geschlecht

(4,464 words)

Author(s): Beatrix Laukemper-Isermann | Viola Vogel | Anargyros Anapliotis | Neri Ariel | Meltem Kulaçatan
Geschlecht - Katholisch Gem. c. 208 (c. 11 CCEO) besteht unter allen Gläubigen (christifideles) aufgrund ihrer Taufe eine wahre Gleichheit in ihrer Würde u. Tätigkeit (Gleichheit aller Gläubigen). Hinsichtlich ihrer Stellung u. Aufgabe in der Kirche gibt es allerdings geschlechtsspezifische Unterschiede. Gem. c. 1024 (c. 754 CCEO) kann nur der getaufte Mann das Sakrament der Weihe (Ordination, Weihe) (Diakonat, Presbyterat, Episkopat) gültig empfangen. Eng m. dieser Norm verbunden ist auch der Vorb…

Gesellschaft des Apostolischen Lebens

(1,092 words)

Author(s): Rafael Rieger
Gesellschaft des Apostolischen Lebens - Katholisch Eine G. ist ein kan. Lebensverband von Frauen od. Männern, die nach der Vollkommenheit der Liebe streben u. dazu – i. d. R. o. förmliche Ordensgelübde – in Gemeinschaft leben u. gem. der verbandseigenen Lebensordnung eine gemeinsame apost. Zielsetzung verfolgen (c. 731 §§ 1 u. 2). Seit dem Inkrafttreten des CCEO finden sich G. sowohl in den unierten Ostkirchen als auch in der lat. Kirche. Die Ursprünge einzelner G. reichen bis in das ausgehende 16. Jh. zurück. Die Mehrzahl der im AnPont von 2017 für die lat. …

Gesellschaft, kirchliche

(7 words)

Gesellschaft, kirchliche →Communio, →Societas

Gesellschaft, weltliche

(2,939 words)

Author(s): Judith Hahn | Christian Grethlein | Walter Homolka | Nina Nowar
Gesellschaft, weltliche - Katholisch 1. In kirchl. Dokumenten bez. G. „eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht“ (KKK 1880). Die G. hat ihren anthropologischen Grund in der menschlichen Sozialnatur (vgl. KKK 1882). Keimzelle der G. ist die Familie (vgl. GS 47; AA 11). Im Zentrum der kirchl. Lehre über die G. steht die Kategorie der Personalität (Kompendium der kirchl. Soziallehre, 106): die Person m. ihrer Würde u. ihren Rechten sowie Sozialbeziehungen zwischen Persone…
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