Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Geheim
(286 words)
Geheim - Katholisch Dem dt. Wort g. entsprechen im Latein des CIC/1983 die Ausdrücke occultus (urspr. versteckt) od. das häufiger vorkommende secretus (urspr. abgesondert) m. dem Substantiv secretum (Geheimnis). Der Ausdruck clandestinus kommt im CIC nicht vor, obwohl er gerade in der Verbindung m. matrimonium rechtsgeschichtlich bedeutsam ist. Bei der CIC-Revision wurde der Vorschlag gemacht, occultus nur i. S. v. nicht beweisbar (Gegenbegriff: publicus) zu verwenden, secretus hingegen nur i. S. v…
Geheimarchiv
(697 words)
Geheimarchiv - Katholisch Neben dem Verwaltungsarchiv (Registratur) u. dem hist. Archiv (Archive, kirchliche) ordnet c. 489 für die Diözesankurie die Einrichtung eines G. an, in dem die geheimzuhaltenden Dokumente aufzubewahren sind (Geheimhaltungspflicht). Während c. 489 einerseits Bestimmungen über die Beschaffenheit des G., andererseits eine Vorschrift zur Kassation von Dokumenten enthält, regelt c. 490 den Zugang zum G. u. statuiert, dass aus dem G. kein Dokument herausgegeben werden darf. Das …
Geheimehe
(253 words)
Geheimehe - Katholisch Gem. c. 1130 (c. 840 CCEO) kann der Ortsordinarius aus schwerem u. drängendem Grund erlauben, dass eine Ehe geheim geschlossen wird. Für die Gültigkeit (Ehegültigkeit) gelten jedoch die Anforderungen der kan. Eheschließungsform (Trauung vor einem Priester od. Diakon u. zwei Trauzeugen, c. 1108, anders c. 828 CCEO, wonach dem Diakon keine Traubefugnis zukommt u. die Gültigkeit der Trauung vom Brautsegen durch den Hierarchen des Ortes, den Ortspfarrer od. einem von ihm beauftra…
Geheimhaltungspflicht
(1,635 words)
Geheimhaltungspflicht - Katholisch 1. Die G. (secretum servandum) umfasst nicht nur das Dienstgeheimnis, insb. auch das Beichtgeheimnis (cc. 983-984 u. 1388; cc. 733-734 u. 1456 CCEO), sondern darüber hinaus vielfältige Vorgänge, die wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit (negotiorum gravitas; c. 127 § 3; c. 934 § 4 CCEO) od. des erforderlichen Schutzes der Personen u. ihrer Intimsphäre (intimitas tuenda; c. 220; c. 23 CCEO) von Rechts wegen od. durch Anordnung der zuständigen kirchl. Autorität der Geheimhaltung unterliegen. 2. Allen Personen, denen ein Beispruchs…
Gehorsam
(3,825 words)
Gehorsam - Katholisch 1. Begriff: G., genauer gesagt: kirchl. G. (obsequium, oboedientia), ist die Einordnung in die kirchl. Gemeinschaft, die allen Christen abverlangt wird, welcher Stellung u. welchen Standes auch immer. Der G. stellt die Haltung desjenigen dar, der im Hören des Wortes Gottes zum Glauben kommt (oboedientia von audire, hören) u. der in Glauben u. Leben dem Vorbild Chr. folgt (obsequium von sequi, folgen). Kirchl. G. besteht darin, Chr. in dessen G. gegenüber dem Vater nachzufolgen…
Geisteskrankheit
(360 words)
Geisteskrankheit - Katholisch Der Begriff G. wird in den cann. 1089 § 3 u. 1982 sowie in den cc. 689 § 3; 1041, 1° u. 1044 § 2, 2° m. „amentia“ bzw. „amens“, im c. 1678 § 3 des MP Mitis Iudex Dominus Iesus m. „mentis morbus“ widergegeben. Er umfasst sämtliche geistigen Störungen, welche einen vollständigen u. dauerhaften Mangel des Vernunftgebrauchs bewirken. Dieser führt zur Unfähigkeit, einen actus humanus, d. h. eine von der geistig-seelischen Verantwortung getragene Entscheidung zu setzen. Geis…
Geistliche Dinge
(362 words)
Geistliche Dinge - Katholisch G. (res spirituales, bona spiritualia) bez. die immateriellen Güter, die der Kirche zur Verwirklichung ihrer überzeitlichen Sendung, die Menschen zu Gott u. zur unvergänglichen Gemeinschaft m. ihm zu führen, von ihm anvertraut sind: v. a. Wort Gottes u. Lehre der Kirche, Sakramente u. Sakramentalien einschließlich Gelübde u. Eid, kirchl. Jurisdiktion. Damit unterscheiden sich die G. (vgl. can. 726) von den irdischen bzw. zeitlichen (res temporales, bona temporalia) u. d…
Geistliche Kleidung
(720 words)
Geistliche Kleidung - Katholisch Als G. bez. man vornehmlich die im Alltag getragenen Gewänder u. Abzeichen, die ihren Träger als Kleriker od. Ordensmitglied kenntlich machen. In einem weiteren Sinn umfasst G. auch die gottesdienstlichen Kleidungsstücke der kirchl. Amtsträger (Amtskleidung). Die Anfänge einer G. reichen bis in die Spätantike zurück. Die kirchl. Gesetzgebung befasste sich damit im Lauf der Geschichte in unterschiedlichem Ausmaß; vorherrschend war die Tendenz, ein schlichtes Auftreten der Geistlichen in der Öffentlichkeit zu erreichen. Die geltenden Geset…
Geistlicher
(3,568 words)
Geistlicher - Staatlich Der Begriff des G. ist im staatl. Recht nicht definiert. Das dt. Religionsverfassungsrecht schließt das als Folge der Säkularität u. religiös-weltanschaulichen Neutralität des vom GG geformten Staates aus. Das staatl. Recht verwendet den Begriff des G. daher nicht materiell-institutionell u. stellt keine inhaltlichen Anforderungen an die Qualifikation des von dem Begriff erfassten Personenkreises. Das staatl. Recht versteht den Begriff vielmehr in einem funktional-formalen S…
Geistlicher Vorbehalt
(322 words)
Geistlicher Vorbehalt - Historisch Der auch als reservatum ecclesiasticum bez. § 18 des Augsburger Reichsabschieds legte fest, dass abw. vom ius reformandi in den reichsunmittelbaren geistl. Territorien der Regent beim Übertritt zur Confessio Augustana alle KA, Pfründen, Reichslehen u. Territorialherrschaften verliert. Die Reichsstände der CA lehnten deshalb die Aufnahme des G. als eine den Katholizismus begünstigende Ausnahmeregelung in den Religionsfrieden ab, so dass Ferdinand I. sich gezwungen s…
Geistliche Verwandtschaft
(282 words)
Geistliche Verwandtschaft - Katholisch Bereits in der frühen Kirche entstand die Auffassung, dass bei der Taufe als dem Sakrament der Wiedergeburt (vgl. z. B. Joh 3, 5; Tit 3, 5) zwischen dem Taufspender u. den Taufpaten (pater vel mater spiritualis) einerseits u. dem Getauften (filius vel filia spiritualis) anderseits ein ähnliches Verhältnis besteht wie zwischen den Eltern u. deren leiblichen Kindern (vgl. z. B. 1 Kor 4, 15; Phlm 10). Dieses Verhältnis wurde als G. (cognatio spiritualis) bez. Spät…