Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

Zugang erwerben Fachgebiet: Rechtswissenschaften
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Kaiserrecht

(726 Wörter)

Autor(en): Harald Derschka
Kaiserrecht - Historisch Unter K. (lat. imperialis const. [962], ius imperiale [1052]; dt. des keisers recht [ca. 1276]) verstehen Quellen des späteren MA u. der Frühen Neuzeit jede Art von Recht, das vom Kaiser gesetzt ist od. als dessen Urheber der Kaiser betrachtet wird. Aufkommen u. Ausgestaltung des Begriffs K. wurden v. a. durch zwei Faktoren, die sich wechselseitig verstärkten, bestimmt: 1. Das Selbstverständnis der staufischen Herrscher als Gesetzgeber auf der Grundlage des römischen Rechts…

Kalifat

(358 Wörter)

Autor(en): Abbas Poya
Kalifat - Islamisch K. (ḫilāfa; Stellvertretung) bez. eine (ideale) Herrschaft, in der der Kalif (ḫalīfa) als Stellvertreter Gottes bzw. des Gesandten Gottes die politische sowie religiöse Führung innehat. Der Kalif trägt zusätzlich meistens auch den Titel amīr al-muʾminīn (Befehlshaber der Gläubigen). Bereits Muhammad lebte in der ersten islam. Gemeinde in Medina diese Doppelfunktion vor. Auch die ersten vier sog. rechtgeleiteten Kalifen (al-ḫulafāʾ ar-rāšidūn), Abū Bakr, ʿUmar, ʿUṯmān u. ʿAlī (63…

Kammerer, Kämmerer

(7 Wörter)

Kammerer, Kämmerer → Definitor

Kanon

(1.499 Wörter)

Autor(en): Wilhelm Rees | Stefan Ihli
Kanon - Historisch K. (von griech. kanon; dt. Richtschnur, Maßstab, Regel) bez. im Altertum normative literarische Werke bzw. deren Verz., in den neutestamentlichen u. frühpatristischen Schr. die wesentlichen Inhalte des chr. Glaubens (regula fidei) u. Lebens in der Gemeinde (Gal 6, 16; Phil 3, 16). Im engeren Sinn wurde K. seit dem 4. Jh. zur Bez. für den Beschl. eines Konzils bzw. einer Synode, weithin i. S. v. Disziplinargesetzen (Disziplinarkanones), im Unterschied zu kaiserlichen Gesetzen (Nom…

Kanonikat

(272 Wörter)

Autor(en): Bernd Dennemarck | Heinrich de Wall
Kanonikat - Katholisch Ein K. ist ein KA (c. 145), das gem. c. 503 vom Diözesanbischof nach Anhörung des betr. Kanonikerkapitels nur einem Priester übertragen werden darf, der sich gem. c. 509 § 1 durch Rechtgläubigkeit u. einen unbescholtenen Lebenswandel auszeichnet sowie seinen Dienst in lobenswerter Weise ausübt. K. gibt es in Kanonikerkapiteln, sei es in Kathedralkapiteln, auch Domkapitel genannt, sei es in Stiftskapiteln. Die Anzahl der K. in einem Kapitel ist durch die Statuten unter Berücks…

Kanoniker

(975 Wörter)

Autor(en): Johann Hirnsperger | Bernd Dennemarck
Kanoniker - Historisch K. sind Mitglieder des Domkapitels/Kathedralkapitels od. Kollegiatkapitels/Stiftskapitels (vgl. cc. 503-510; cann. 391-422). Die Bez. wird abgeleitet von canon: Verz. der Geistlichen an einer Kirche; Regel für das Gemeinschaftsleben (vita communis). Seit dem 4. Jh. bildete sich der ordo canonicus (Kanonikerstand) neben dem ordo monasticus (Ordensstand) aus, gefördert u. a. von Augustinus u. Gregor dem Großen. Die erste Blüte folgte unter Karl dem Großen. Die K. lebten nach bestimmten Regeln (Chrodegang vo…

Kanonisation

(5 Wörter)

Kanonisation → Heiligsprechungsverfahren

Kanonische Billigkeit

(8 Wörter)

Kanonische Billigkeit → Aequitas Canonica

Kanonische Eignung

(823 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Kanonischer Verein

(9 Wörter)

Kanonischer Verein →Öffentlicher Verein, →Privater Verein

Kanonisches Recht

(956 Wörter)

Autor(en): Florian Schuppe
Kanonisches Recht - Orthodox Unter dem orth. K. sei hier das Recht der byzantinisch-orth. Kirche verstanden. Häufig wird der Begriff analog auch für das Recht der orient.-orth. Kirchen u. das Recht der unierten Kirchen gebraucht. Diese stellen jedoch jeweils eigene Rechtsgebäude dar, die einer seperaten Würdigung bedürfen. Traditionell unterscheidet die byzantinisch-orth. Kanonistik terminologisch K. u. KR. Während ersteres die panorthodox gültigen Kanones zur Grundlage hat, bezieht sich zweiteres auf die Kirchl. Statuten, Ordnungen u. Satzu…

Kanonische Wirkung

(320 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann
Kanonische Wirkung - Katholisch 1. Universitäten u. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung), die vom Apostolischen Stuhl errichtet od. anerkannt sind, verleihen gem. Art. 6 VG (gradus academicos, qui valorem canonicum habeant) die akademischen Grade m. K. Art. 8 VG spricht im selben Sinn von „gradus academicos … canonicos“. Art. 8 § 1 OrdVG erwähnt die K. eines akademischen Grades (valor canonicus gradus academici). In der Einl. zum Akkommodationsdekret I Abs. 2 ist von „gradus academicos…

Kanonisierung

(5 Wörter)

Kanonisierung → Heiligsprechungsverfahren

Kanonistik

(5 Wörter)

Kanonistik →Kirchenrecht, →Kirchenrechtswissenschaft

Kantor

(1.088 Wörter)

Autor(en): Harald Buchinger | Jochen Arnold | Zsolt Balla
Kantor - Katholisch Seit dem 4. Jh. sind neben Lektoren vielerorts auch Psalmisten bezeugt, deren primäre Aufgabe der Psalmenvortrag im Wortgottesdienst ist (Concilium Laodicea c. 3 [hist. Einordnung problematisch] erwähnt „kanonische Psalmisten, die auf den Ambo steigen und aus Pergament psallieren“; im westlichen MA entsteht das Cantatorium als Rollenbuch). M. der in Rom im 7. Jh. zu beobachtenden Professionalisierung des Kirchengesanges entsteht die Schola cantorum als Institution m. differenzie…

Kanzelgemeinschaft

(951 Wörter)

Autor(en): Martin Richter
Kanzelgemeinschaft - Evangelisch 1. Begriff u. Bedeutung: K. „bedeutet, dass die Ordinierten der beteiligten Kirchen in der jeweils anderen Kirche einen Gottesdienst halten und Gottes Wort öffentlich verkündigen können“ (Erläuterungen Lehrgespräch, 1993, Nr. 5) (Kanzelrecht). Das Bestehen der K. ist – gemeinsam m. der Abendmahlsgemeinschaft (Abendmahls-, Eucharistiegemeinschaft) – Ausdruck des Grades der theol. Übereinstimmung von Kirchen; für das Bestehen der vollen Kirchengemeinschaft sind K. u. Abendmahlsgemeinschaft notwendige Voraussetzungen. Die Bedeutun…

Kanzelrecht

(906 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Kanzelrecht - Katholisch 1. Das kath. KR kennt kein eigenes K., auch weil die Kanzel seit der Liturgiereform des Vat II liturgisch funktionslos geworden ist. Seitdem ist der Ambo der Ort der Wortverkündigung. Das liturgische Recht bestimmt, dass bei der Feier der hl. Messe unter Beteiligung von Gläubigen die biblischen Lesungen immer vom Ambo aus vorgetragen werden müssen (IGMR3, 58). Der Ambo ist ein eigener u. bes. liturgischer Ort, der der Würde des Wortes Gottes gerecht werden soll. In Kirchen od. Kapellen (cc. 1214 [c. 869 CCEO] u. 1223) muss es …

Kanzeltausch

(6 Wörter)

Kanzeltausch →Homilie, →Kanzelrecht, →Predigt

Kanzler

(774 Wörter)

Autor(en): Elisabeth Kandler-Mayr
Kanzler - Katholisch Das Amt des K. entwickelte sich u. a. m. den Korrespondenzanforderungen der Römischen Kurie u. der Kurien der Teilkirchen (Diözesankurie); für deren innere Ordnung legen c. 482 § 1 u. c. 252 § 1 CCEO fest, dass in jeder Diözesan- u. Eparchialkurie ein K. durch den Diözesanbischof od. Eparchialbischof zu bestellen ist. Vorbehaltlich anderslautender partikularrechtlicher Bestimmungen bestehen die Hauptaufgaben des K. darin, für die Ausfertigung von Akten der Kurie, ihre Herausgab…

Kapelle

(624 Wörter)

Autor(en): Rüdiger Althaus | Arno Schilberg
Kapelle - Katholisch Die K. (oratorium) ist ein heiliger Ort, der m. Erlaubnis des Ordinarius für eine Gemeinschaft od. einen Kreis von Gläubigen für den Gottesdienst bestimmt ist, zu dem m. Zustimmung des zuständigen Oberen auch andere Gläubige Zutritt haben (c. 1223), während eine Kirche grds. allen Gläubigen offen steht (c. 1214). Der Ordinarius od. sein Beauftragter hat zuvor den Ort zu besichtigen u. für angemessen ausgestattet zu befinden (c. 1224 § 1). Nach Erteilung der Erlaubnis darf die K…
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