Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

Zugang erwerben Fachgebiet: Rechtswissenschaften
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Ladung

(652 Wörter)

Autor(en): Klaus Lüdicke
Ladung - Katholisch 1. Im weiteren Sinne: L. (citatio) im weiteren Sinne ist die amtl. Mitt. des Termins einer (künftigen) gerichtlichen Handlung, die m. der Aufforderung zur Teilnahme verbunden ist; durch letzteres Merkmal unterscheidet sie sich von der Benachrichtigung (notificatio), die nicht m. einer Aufforderung zum Erscheinen verbunden ist. Die L. ist ein richterliches Dekret, das den Betroffenen in einer Weise zuzustellen ist, dass sie von seinem Inhalt Kenntnis nehmen können. Die Zustellung…

Laie

(4.664 Wörter)

Autor(en): Thomas Meckel | Johannes Greifenstein | Anargyros Anapliotis
Laie - Katholisch Im Unterschied zum allg. Sprachgebrauch des L. als Nichtfachmann, ist der Ausdruck des L. eine Bez. eines Gläubigen (christifidelis laicus bzw. laica), der als Mann od. Frau aufgrund der Taufe in das Volk Gottes (laos tou theou) eingegliedert wurde u. dadurch unmittelbar aus der Taufe berechtigt u. verpflichtet ist, die Sendung der Kirche als aktives Subjekt der kirchl. Rechtsordnung in allen drei munera der kirchl. Sendung in Kirche u. Welt auszuüben (Tria-Munera-Lehre). In Abgre…

Laienapostolat

(1.568 Wörter)

Autor(en): Thomas Meckel
Laienapostolat - Katholisch Es ist das Verdienst der Katholischen Aktion, dass durch ihre Etablierung ausgehend von Pius XI. der Begriff des L. ein lehramtlicher Terminus wird. Pius XI. hatte keine Scheu vor der Aktivität von Laien unter der Führung der Hierarchie u. dies führte dazu, dass der Begriff des Apostolats nicht mehr allein auf Kleriker beschränkt wurde. Das Verständnis des L. der Kath. Aktion meinte allerdings nicht wie nach heutigem lehramtlichen Stand ein eigenes in der Taufe wurzelnde…

Laienkelch

(860 Wörter)

Autor(en): Alexander Zerfaß | Johannes Greifenstein
Laienkelch - Katholisch Seit dem frühen MA nahm die Häufigkeit der Gläubigenkommunion (Kommunionempfang) signifikant ab. Zu der Konzentration auf die Darbringung des Messopfers durch den Priester u. der Annahme eigener Unwürdigkeit trat die Sorge vor einer möglichen Verunehrung der eucharistischen Gestalten insb. beim Hantieren m. dem Kelch. Das faktische Nichtpraktizieren der Kelchkommunion der Laien seit dem 12./13. Jh. wurde durch die Konkomitanzlehre als der Sache nach notwendige dogmatische Kl…

Laienpredigt

(1.801 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann | Johannes Greifenstein
Laienpredigt - Katholisch 1. In der antiken Stadtkirche war der Bischof der einzige Prediger; in seiner Anwesenheit predigten Presbyter i. d. R. nicht. P. Leo der Große (440-461) verfügte, dass außer den Domini sacerdotes niemand predigen dürfe, weil der gradus praedicatoris an den ordo sacerdotalis gebunden sei. Das Predigtrecht der Pfarrer umfasste urspr. das Verlesen von Homilien des Bf. od. der Väter. Seit der karolingischen Reform wurde die Predigt als eine Funktion des Hirtendienstes des Bf. …

Laienrechte

(9 Wörter)

Laienrechte →Grundrechte und Grundpflichten der Christen, →Laie

Laienstand

(5 Wörter)

Laienstand → Laie

Laientheologie

(961 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann
Laientheologie - Katholisch Mit dem kirchenrechtlich unspezifischen Begriff L. kann 1. die theol. Reflexion über die Laien bez. werden wie 2. die Theologie für Laien als auch 3. die von Laien betriebene wiss. Theologie. 1. Das Vat II hat m. LG 30-31 die in can. 107 kodifizierte grundsätzliche Trennung zwischen den Klerikern als Rechtssubjekten u. den Laien als Rechtsobjekten theol. u. rechtlich überwunden. Laien sind demnach vollberechtigte Glieder der Kirche u. Träger einer eigenständigen Sendung, d. h. Gläubige, „die, durch d…

Laila al-Qadr

(9 Wörter)

Laila al-Qadr - Islamisch → Koran

Laisierung

(2.154 Wörter)

Autor(en): Gerald Gruber
Laisierung - Katholisch Unter L. versteht man das Ausscheiden eines Klerikers aus dem geistl. Stand, im engeren Sinn den Verlust des klerikalen Standes durch Reskript des Apostolischen Stuhls gem. c. 290, 3°. Da das Sakrament der Weihe (Weihesakrament) dem Empfänger ein unauslöschbares Prägemal (character indelebilis) eindrückt (vgl. c. 845 § 1), kann die einmal gültig empfangene Weihe (Ordination, Weihe) niemals aufgehoben werden; der Kleriker kann jedoch den klerikalen Stand verlieren u. somit re…

Laizismus

(867 Wörter)

Autor(en): Christian Walter
Laizismus - Staatlich Der Begriff des L. u. sein Pendant, die sog. Laizität, sind dem Bereich der Staat-Kirche-Beziehungen zuzuordnen. L. umschreibt eine kämpferisch-antiklerikale Haltung, die darauf abzielt, den Einfluss der (in Frankreich, wo er geprägt wurde, insb.: kath.) Kirche möglichst vollständig aus dem öff. Leben zurückzudrängen u. das Thema Religion insgesamt dem Bereich des Privaten zuzuordnen. M. dem Begriff der Laizität wird demgegenüber spezifisch die verfassungsrechtliche Konzeption…

Landesbischof

(714 Wörter)

Autor(en): Christian Heckel
Landesbischof - Evangelisch Den Titel L. tragen heute die leitenden Geistlichen der luth. u. einiger unierter Landeskirchen in Deutschland. Den ref. u. den stärker ref. geprägten LK ist er hingegen fremd, da der Bischof in der ref. Ämterlehre Calvins nicht vorkommt. Entstanden ist das Amt des L. nach der Trennung von Staat und Kirche 1918 u. dem damit verbundenen Ende des landesherrlichen Summepiskopats (Kirchenregiment, landesherrliches). Allerdings bestand gegenüber einem ev. Bischofsamt u. -titel zunächst eine verbreitete Ablehnung…

Landesherrliches Kirchenregiment

(8 Wörter)

Landesherrliches Kirchenregiment → Kirchenregiment, landesherrliches

Landeskirche

(995 Wörter)

Autor(en): Heribert Hallermann | Christian Heckel
Landeskirche - Katholisch Der Begriff der L. ist dem Verfassungsrecht der kath. Kirche aus ekklesiologischen Gründen fremd. Gem. LG 23 u. CD 11 i. V. m. c. 368 besteht die kath. Kirche in u. aus Teilkirchen, „die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind.“ (LG 23). Die Diözese als Regelform der Teilkirche wird in c. 369 umschrieben als repräsentativer Teil („portio“, nicht „pars“) des Gottesvolkes. Ihr gehören im Regelfall alle Gläubigen an, die im Gebiet einer Teilkirche wohnen (c. 372 § 1). D…

Landeskirchenamt

(723 Wörter)

Autor(en): Hans-Peter Hübner
Landeskirchenamt - Evangelisch 1. Das L. ist die zentrale, oberste Dienst- u. Verwaltungsbehörde einer ev. Landeskirche. Aufgabe des L. ist es, die allg. Verwaltung der LK nach den Ordnungen der Kirche u. in der Verantwortung gegenüber den kirchenleitenden Organen wahrzunehmen. Um ein in der LK einheitliches Verwaltungshandeln zu garantieren, können Verwaltungsanordnungen erlassen werden. Dem L. obliegen insb. auch die Beratung u. Aufsicht gegenüber den Kirchengemeinden u. der mittleren kirchl. Ebe…

Landeskirchenrat

(460 Wörter)

Autor(en): Hans-Peter Hübner
Landeskirchenrat - Evangelisch 1. Im Gefüge der Leitung der ev. Landeskirchen bestehen – neben (Landes-)Synode u. leitendem geistlichem Amt (Bischof) – kollegial verfasste exekutive Organe der ständigen Leitung od./u. Verwaltung m. unterschiedlicher Benennung, die in den landeskirchlichen GrO u. Verf. teilweise als L. (so in Anhalt, Baden, Bayern, Lippe, Mitteldeutschland, Schaumburg-Lippe) bez. werden; i. Ü. finden sich die Bez. Kirchenleitung, KReg., Kirchensenat u. Oberkirchenrat. Während der L.…

Landeskirchliche Gemeinschaft

(641 Wörter)

Autor(en): Christoph Joest
Landeskirchliche Gemeinschaft - Evangelisch 1. Begriff: Die zwei Elemente des Begriffs umreißen Charakter u. Anliegen der L. G., die es allerdings nur im Pl. gibt: a) Die Gemeinschaften sind Teil der Gemeinschaftsbewegung (s. Art. Gemeinschaftsverband, Gnadauer Gemeinschaftsverband), u. b) sie stellen sich bewusst in den Rahmen der ev. Landeskirchen, streben also kein freikirchliches Eigenleben außerhalb der Kirchen an. Vgl. das Motto: „In der Kirche, wenn möglich mit der Kirche, aber nicht unter der Kirche“ (Th. Christlieb [1833-1889] zugeschrieben). 2. Geschichtliches:…

Landessuperintendent

(233 Wörter)

Autor(en): Sina Haydn-Quindeau
Landessuperintendent - Evangelisch L. ist in Li die Bez. für die ordinierte Leitungsperson der Landeskirche. Er ist das Äquivalent zu den Präses bzw. Kirchenpräsidenten od. Bischöfen der übrigen LK. Als Leitungsperson einer ref. geprägten Kirche ist er dem nicht-bfl. Typ zuzuordnen. Die gleiche Terminologie wurde in der ErK bis 2004 für den jetzigen Kirchenpräsident verwendet. Die ref. Prägung wird zudem an den Befugnissen des L. deutlich, die weniger ausgeprägt sind als die der bfl. leitenden Geistlichen. Seine primäre Aufgabe ist die geistl. Leit…

Latein

(1.033 Wörter)

Autor(en): Franz Kalde
Latein - Katholisch 1. L. als Rechtssprache u. Kirchensprache: L. nimmt als Rechtssprache noch heute in der kath. Kirche dadurch einen bes. Platz ein, dass die wichtigsten päpstlichen Gesetzestexte (z. B. Codex Iuris Canonici [CIC], Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium [CCEO], Apostolische Konstitutionen) fast ausnahmslos in lat. Sprache abgefasst sind. Der Grund dafür liegt in der antiken, v. a. aber in der ma. Rechtstradition der Kirche, ferner in der Bedeutung des L. als Kirchensprache, d. h. a…

Lateinische Kirche

(885 Wörter)

Autor(en): Norbert Witsch
Lateinische Kirche - Katholisch Die L. K. (Ecclesia latina) ist eine Teilkirche od. Rituskirche eigenen Rechts in der Katholischen Kirche (Ecclesia catholica) u. als solche rechtlich von den kath. Ostkirchen (Ecclesiae orientales) zu unterscheiden. Gesch. ist diese Unterscheidung zwischen der L. K. u. den Ostkirchen letztlich auf die Teilung des Röm. Reiches durch Diokletian (285) zurückzuführen, die zunächst auf territorialer Grundlage die Unterscheidung zwischen einer westlichen u. einer östlichen Kirche nach sich zog. In der …
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