Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Ladung
(652 Wörter)
Laie
(4.664 Wörter)
Laienapostolat
(1.568 Wörter)
Laienkelch
(860 Wörter)
Laienpredigt
(1.801 Wörter)
Laientheologie
(961 Wörter)
Laisierung
(2.154 Wörter)
Laizismus
(867 Wörter)
Landesbischof
(714 Wörter)
Landesherrliches Kirchenregiment
(8 Wörter)
Landeskirche
(995 Wörter)
Landeskirchenamt
(723 Wörter)
Landeskirchenrat
(460 Wörter)
Landeskirchliche Gemeinschaft
(641 Wörter)
Landessuperintendent
(233 Wörter)
Latein
(1.033 Wörter)
Lateinische Kirche
(885 Wörter)