Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

Get access Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

Bitte helfen Sie mit, unseren Service zu verbessern.

 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Leuenberger Konkordie

(703 words)

Author(s): Christoph Thiele
Leuenberger Konkordie - Evangelisch 1. Geschichte u. Zielsetzung: 450 J. nach den konfessionellen Trennungen der reformatorischen Kirchen im Zuge der Reformation hat die nach ihrem Entstehungsort Leuenberg bei Basel benannte L. K. von 1973 maßgeblich zur Überwindung dieser Trennungen beigetragen. Ihr Text beginnt m. der nüchternen Feststellung, dass „angesichts wesentlicher Unterschiede in der Art des theologischen Denkens und des kirchlichen Handelns“ „sich die reformatorischen Väter um ihres Glaub…

Leumund

(9 words)

Leumund →Führungszeugnis, polizeiliches, →Führungszeugnis, kirchliches, →Guter Ruf

Leviratsehe

(788 words)

Author(s): Walter Homolka
Leviratsehe - Jüdisch Die Bibel verbietet die Ehe zwischen einer Witwe u. dem Bruder ihres Mannes als inzestuös. Eine Ausnahme von dieser Regel lässt sie zu. In Dtn 25, 5-6 steht: „Wenn Brüder zusammenwohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Frau des Verstorbenen keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll ihr beiwohnen, sie zur Frau nehmen und die Bruderehe vollziehen. Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders beibehalten, damit dessen Name nicht in Jisrael untergehe.“ Eine solche Ehe wird au…

Lex canonizata

(635 words)

Author(s): Stephan Haering
Lex canonizata - Katholisch 1. Begriff: L. c. ist nicht ein gesetzlicher, sondern ein von der kirchenrechtlichen Doktrin geprägter Begriff. Damit wird eine weltliche Rechtsnorm bez., die vom kirchl. Gesetzgeber kan. gemacht wird, d. h. auch im kirchl. Rechtsbereich als Gesetz entspr. Wirksamkeit erlangt. Diese Kanonisierung der weltlichen Norm kann in statischer od. in dynamischer Weise erfolgen, also in der Übernahme des weltlichen Rechts entweder in jener Fassung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttret…

Lex Ecclesiae Fundamentalis

(942 words)

Author(s): Burkhard Josef Berkmann
Lex Ecclesiae Fundamentalis - Katholisch LEF bedeutet GG der Kirche. Ein solches war bei der Kirchenrechtsreform nach dem Vat II geplant. Neben einem Kodex für die lat. Kirche (Codex Iuris Canonici) u. einem Kodex für die orient.-kath. Kirchen (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) sollte es die gemeinsame Verfassungsgrundlage für alle diese Kirchen bilden, so dass ein dreiteiliges Rechtskorpus entstanden wäre. Am 20.11.1965 erteilte P. Paul VI. der CIC-Reformkommission den Auftrag, die Erstellung einer LEF zu prüfen (Comm. 1 [1969], 114). Sowohl die …

Lex inhabilitans

(323 words)

Author(s): Franz Kalde
Lex inhabilitans - Katholisch Ein inhabilitierendes Gesetz (l. i.) macht eine Person unfähig für bestimmte Rechtshandlungen (vgl. c. 10; gleichlautend: c. 1495 CCEO; vgl. auch c. 124 § 1; c. 931 § 1 CCEO). Diese Unfähigkeit kann absolut (z. B. Minderjährige; vgl. c. 97 § 2) od. relativ, d. h. auf bestimmte Handlungen bezogen (z. B. Eheschließung eines Klerikers; vgl. c. 1087), sein. Während die Nichtigkeitssanktion bei der l. i. personenbezogen ist, ist sie bei einem irritierenden Gesetz handlungsbe…

Lex irritans

(508 words)

Author(s): Franz Kalde
Lex irritans - Katholisch Ein irritierendes Gesetz (l. i.) macht eine Rechtshandlung bei Vorliegen entspr. Voraussetzungen ungültig (Gültigkeit). Irritierende u. inhabilitierende Gesetze (Lex inhabilitans) fügen Geboten od. Verboten die Nichtigkeit als nichtstrafrechtliche Sanktion bei; sie sind eng auszulegen (Interpretation, Auslegung) (vgl. c. 18; c. 1500 CCEO). Zusätzlich zur Nichtigkeitssanktion kann eine Strafe als Rechtsfolge vorgesehen sein, z. B. im Fall der Simonie (vgl. cc. 149 § 3, 1380). Fehlt eine ausdrückliche Nichtigkeitssanktion, ist die Zuw…

Lex Visigothorum

(627 words)

Author(s): Martin Rehak
Lex Visigothorum - Historisch Die L. V. im engeren Sinn ist eine andere Bez. für den unter König Reccesvinth wohl 654 fertiggestellten liber iudiciorum, eine in 12 Bücher gegliederte Kodifikation des im Westgotenreich von Toledo geltenden Rechts. Vorgänger der L. V. waren der Codex Euricianus (um 475, nur fragmentarisch überliefert) u. dessen Revision unter König Leovigild (um 575), wobei die entspr. Normen in der L. V. ausdrücklich als altes Recht gekennzeichnet sind. Das westgotische Recht ist damit wohl das älteste der germanis…
▲   Back to top   ▲