Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Magnum Principium
(1,306 words)
Magnum Principium - Katholisch P. Franziskus hat am 03.09.2017 das Motu proprio M. P. m. Inkrafttreten zum 01.10.2017 erlassen, das die Normen zur Erstellung volkssprachlicher Ausgaben liturgischer Bücher neu regelt. Gem. dem nicht mehr geltenden can. 1257 des CIC/1917 war es „allein Sache des Apostolischen Stuhls, die heilige Liturgie zu ordnen und liturgische Bücher zu approbieren.“ Die Bischöfe waren gem. can. 1261 nur Wächter über die getreue Ausführung der liturgischen Normen. Die Liturgiekonstitution SC legt demgegenüber fest, dass die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der Liturgie nach SC 22 § 1 „beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof“ liegt u. gem. SC 22 § 2 „innerhalb festgelegter Grenzen“ den Bischofskonferenzen, die nach dem Vat II durch das MP Ecclesiae Sanctae rechtlich verankert wurden. SC 36 § 4 sprach den BK alleiniges Approbationsrecht für die Übersetzungen in die Muttersprache zu, während SC 36 § 3 im Rahmen der Regelungen „über den Gebrauch und das Maß der Muttersprache“ eine Billigung u. Bekräftigung („probatis seu confirmatis“) der Beschl. der BK durch den Apost. Stuhl vorsah. Confirmatio wird hier als die Billigung u. damit die Bestätigung des Beschl. der BK durch den Apost. Stuhl verstanden. Die Konzilsväter wählten bewusst nicht den zu unbestimmten Ausdruck der recognitio sowie den Begriff der approbatio, da er die BK schwächen würde. Nachkonziliare Dokumente wie z. B. das MP Sacram Liturgiam Pauls VI. vom 25.01.1964 Nr. IX, die Konst. Inter Oecumenici vom 26.09.1964 Nr. 21 u. weitere Dokumente zeigen schließlich, dass das in SC …
Magnus Cancellarius
(922 words)
Magnus Cancellarius - Katholisch Als M. C. (Großkanzler) wird heute diejenige kirchl. Autorität bez., die einer Universität od. Fak. am nächsten steht u. von Amts wegen eine Mittlerfunktion zwischen dem Apostolischen Stuhl u. der Hochschule einnimmt. An den ma. Universitäten in Frankreich, England u. Deutschland war das Amt des M. C. allg. verbreitet, oftmals wurde es an ein Mitglied des örtlichen Domkapitels übertragen. Vielerorts blieb es bis in die Neuzeit erhalten, verkam jedoch zu einem reinen Repräsentationsamt, o. Vollmacht…
Malta, Staat und Religion
(469 words)
Malta, Staat und Religion - Staatlich 1. Staat; politisches System; Statistik: M. ist zurzeit ein Mitgliedsstaat der EU. Es wurde jahrzehntelang als Kolonie regiert, bis 1964 die Unabhängigkeit von Großbritannien erreicht wurde. 1979 wurde M. zur Republik. Es wird von einem Präsidenten regiert, dessen Rolle nach dem Vorbild der britischen Königin gestaltet ist. Das Parlament wird alle fünf J. gewählt u. der Staat ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bevölkerung besteht zurzeit aus ca. 400.000 Per…
Malteserorden
(813 words)
Malteserorden - Katholisch Der M. ist als Päpstlicher Ritterorden eine kath. Laien-Ordensgemeinschaft, gegr. als Kreuzritter- u. Hospitalorden 1048 in Jerusalem. Er führt den vollständigen Namen: Souveräner Ritter- u. Hospitalorden vom Hl. Johannes von Jerusalem von Rhodos u. von Malta – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta. 1. Hist.: Nach dem 1. Kreuzzug kam ein geistl. Zweig hinzu. Im Zuge der prot. Reformation spaltete sich der als Johanniter bez. Gesamtorden in den prot. Johanniterorden (Balley Brandenburg) u. den kath. M. auf, nachdem der Orden nach dem Fall von Rhodos 1522 seinen zentralen Sitz auf Malta 1530 errrichtete. Nach der Okkupation Maltas durch Napoleon 1798 u. dem Verlust der Besitzungen 1815 konsolidierte sich der M. in Italien u. Österreich. Einige Terri…
Mandatum
(1,377 words)
Mandatum - Katholisch 1. In kirchenrechtlichen Dokumenten lässt sich das lat. Wort mandatum (M.) im Dt. meist m. Auftrag, manchmal auch m. Auflage (z. B. c. 1357 § 2), Gebot (z. B. c. 865 § 2) od. Weisung (z. B. c. 684 § 5) wiedergeben. Das Vat II hatte erklärt, dass versch. kirchl. Dokumente den Ausdruck M. verwenden, um eine Verbindung des Apostolats der Laien (Laienapostolat) m. der kirchl. Autorität zu bez.; für eine verglichen m. dem M. engere Verbindung m. der kirchl. Autorität verwendete es …
Märtyrer
(735 words)
Märtyrer - Islamisch Als M. (Schahid) werden in islam. Quellen Muslime bez., welche auf dem Weg Gottes m. ihrem Leben für ihre Glaubensüberzeugung eintreten. Ihnen wird in der islam. Exegese ein hohes Prestige zugesprochen. Im Koran tritt der Begriff in seiner urspr. Bedeutung als (Augen-)Zeuge im legalen Kontext auf. Nur in einigen Koranstellen wird der Begriff Schahid auch i. S. eines militärischen M. verstanden (Q 2:154 od. 3:169) od. der M. als eine Person dargestellt, welche ihr Leben für das Jenseits eintauscht (Q 4:74 od. 9:111). Das Verständnis von Martyrium weicht in d…