Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Rabbi, Rabbiner

(784 words)

Author(s): Walter Homolka
Rabbi, Rabbiner - Jüdisch Verwirklichungsformen u. Funktionen des Rabbineramtes sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit wird auf die sich verändernden Bedingungen jüd. Lebens u. religiöser Praxis reagiert. Die aramäische Anrede Rabbi (mein Meister) wurde erst nach der Zerstörung des Zweiten Tempels i. J. 70 n. Chr. als Titel für ordinierte Gesetzeslehrer gebräuchlich. Sie geht auf das Wort raw (groß) zurück, so wie der Titel Magister auf das entspr. lat. Wort magnus. Die palästinischen Lehrer…

Rahmengeschäftsordnung

(552 words)

Author(s): Lothar Wächter
Rahmengeschäftsordnung - Katholisch Im Unterschied zu dem in der Rechtsetzungspraxis der dt. Diözesen des Öfteren verwendeten Begriff Geschäftsordnung findet der Begriff R. selten Verwendung. Beide Begriffe sind m. dem in c. 95 umschriebenen Begriff ordines (Ordnungen) mit umfasst, wenn sie auch nicht als Synonym bzw. Oberbegriff für den Begriff ordines verstanden werden können. Die relativ wenigen Erlasse, die in den dt. Diözesen m. R. (teilweise auch als Muster-GO, Gemeinsame GO) bez. sind, haben…

Rahmengesetzgebung

(891 words)

Author(s): Lothar Wächter
Rahmengesetzgebung - Katholisch Auch wenn der Begriff Rahmengesetz in der kirchl. Gesetzgebung nicht ausdrücklich verwendet wird, kann die kirchl. Gesetzgebung inhaltlich eine R. enthalten, die z. T. in der Rechtsetzung der dt. Diözesen bspw. m. dem Begriff RO bez. sein kann, wobei dieser Begriff jedoch meist Verwendung für Erlasse nicht rechtsverbindlicher Art findet. In einem weiten Sinn werden die gesamtkirchlichen Gesetzbücher CIC u. CCEO, wie auch z. T. außerhalb der Gesetzbücher vom gesamtkirchlichen Gesetzgeber erlassene Gesetze als R. vers…

Rahmenrichtlinie

(382 words)

Author(s): Lothar Wächter
Rahmenrichtlinie - Katholisch Im Unterschied zu dem in der Rechtsetzungspraxis der dt. Diözesen des öfteren verwendeten Begriffs RL findet der Begriff R. sehr selten Verwendung. Der Begriff RL kann in der Rechtsetzungspraxis inhaltlich nicht nur die in c. 34 umschriebene, im Vgl. zum Gesetz rangniedere Normsetzungsart (instructio [Instruktion]) i. S. v. – an Verwaltungsorgane gerichtete – allg. Verwaltungserlasse umfassen, sondern wird auch für andere Erlasse unterschiedlicher Rechtsqualität (Geset…

Ramadan

(799 words)

Author(s): Nina Nowar
Ramadan - Islamisch R. (brennende Hitze) ist der neunte Monat des islam. Mondkalenders u. findet als einziger Monat im Koran namentlich Erwähnung (Q 2:181). Da der islam. Mondkalender ca. elf Tage kürzer ist als der gregorianische Kalender, wandert der R. durch die Jahreszeiten. Der R. beginnt am Tag nach der Sichtung der Neumondsichel in der letzten Nacht des Vormonats Schaaban. Die Praxis der astronomischen Berechnung des R. auf Grundlage der gregorianischen Zeitrechnung führt in der Gegenwart jä…

Rat der EKD

(703 words)

Author(s): Christoph Thiele
Rat der EKD - Evangelisch 1. Aufgaben u. Kompetenzen: Der R. ist neben den beiden föderal bestimmten Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland, Synode u. Kirchenkonferenz, das unitarische Organ der EKD. Gem. Art. 29 GrO-EKD obliegt ihm, die EKD nach außen zu vertreten, sie zu leiten u. zu verwalten. In dieser Verwaltungs-, Leitungs- u. Repräsentationsfunktion ist der R. gem. Art. 29 Abs. 2 GrO-EKD nur durch eine ausdrückliche Aufgabenzuweisung an die anderen Organe begrenzt. Die Bereiche seiner…

Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE)

(839 words)

Author(s): Burkhard Josef Berkmann
Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) - Katholisch 1. Bez.: Urspr. als Cons. Conferentiarum Episcopalium Europae bez., wurde der Name in den Statuten von 1995 entspr. der Terminologie des Vat II u. des CIC/1983 geänd. zu Cons. Conferentiarum Episcoporum Europae. Die Abk. CCEE gilt für beides. 2. Geschichte: Am Ende des Vat II von einigen Präsidenten europäischer Bischofskonferenzen angestoßen, wurde der R. im März 1971 m. Billigung Pauls VI. eingerichtet. Die zunächst ad experimentum erlassenen RL wurden sukzessive ausgebaut u. …

Räte

(1,110 words)

Author(s): Norbert Witsch
Räte - Katholisch Der Begriff R. (consilia) bez. im kath. KR eine Vielzahl von nach Aufgabe, Rechtsstellung u. Mitgliederstruktur unterschiedlich bestimmten Einrichtungen. In der Existenz u. Wirksamkeit dieser R. findet die Communio-Struktur der Kirche, in der die Gläubigen gemeinsam Verantwortung tragen u. beim Aufbau des Leibes Christi zusammenwirken sollen, einen bestimmten institutionellen Ausdruck. 1. Mit Blick auf die kirchl. Verf. lassen sich im unmittelbaren Rückgriff auf die kirchl. Gesetzbücher insb. folgende als R. bez. Organe benennen: a) Für das ständige G…

Räte, römische

(8 words)

Räte, römische → Römische Kurie

Rationale

(7 words)

Rationale - Katholisch →Insignien, →Pallium

Realinjurie

(513 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Realinjurie - Katholisch R. ist die vorsätzliche (Vorsatz) Anwendung physischer Gewalt gegen eine kirchl. Person im Unterschied zur Verbalinjurie (vgl. c. 1369; c. 1448 § 1 CCEO; Beleidigung). Es kommen Attentat, Körperverletzung, Tötung, Freiheitsberaubung u. Entführung in den Blick, also Vergehen, die die Amtsführung u. damit die Freiheit der Kirche u. ihrer Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) behindern (vgl. Art. 5 RK; Art. 1 § 3 BY.K). Gebärden u. Drohungen erfüllen den Tatbestand nicht. Der C…

Rechnungslegung

(784 words)

Author(s): Helmuth Pree | Rainer Mainusch
Rechnungslegung - Katholisch 1. Begriff: R. ist die Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen u. Ausgaben, zusammen m. den entspr. Belegen. Davon zu unterscheiden ist die umfassendere, auf die gesamte Amtsführung bezogene Rechenschaftsablage. CIC u. CCEO verwenden „rationem reddere“ überwiegend in der ersteren, bisweilen aber auch in der letzteren Bedeutung, wie z. B. c. 540 § 3 bzw. cc. 131, 231 § 4, 299 § 3 CCEO. Ob das Eine od. Andere gemeint ist, ist dem Wortlaut, Kontext u. Zweck der …

Rechnungsprüfung

(526 words)

Author(s): Helmuth Pree | Rainer Mainusch
Rechnungsprüfung - Katholisch R. besteht in der Überprüfung des Inhalts einer Rechnungslegung (z. B. der Jahresrechnung) auf dessen rechnerische u. sachliche Richtigkeit u. bildet somit das notwendige Gegenstück zur Rechnungslegung. Zu den Prüfungskriterien der sachlichen Richtigkeit zählen insb. die Einhaltung des Hauhaltsplanes, aber auch aller weiteren rechtsverbindlichen Vorgaben, wie etwa die Beachtung der für die getätigten Rechtsgeschäfte vorgeschriebenen Genehmigungserfordernisse, die Beleg…

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Rechtgläubigkeit

(1,280 words)

Author(s): Norbert Witsch
Rechtgläubigkeit - Katholisch 1. Die kath. Theologie verwendet den Begriff der R. als dt. Synonym für das aus dem Griech. übernommene Lehnwort Orthodoxie (orthodoxia): das, was rechter, richtiger (orthós) Meinung (dóxa) ist. Diesem Begriffsgebrauch zufolge ist R. eine Qualifikation des religiösen Bewusstseins u. seiner Äußerungsformen insb. im Bereich der Verkündigung u. Lehre. Genauerhin gilt dasjenige als rechtgläubig bzw. orth., was inhaltlich m. dem Glaubensbewusstsein – der fides bzw. doctrina – der kath. Kirche übereinstimmt. Ausgehend von den Bestimmungen der…

Recht, göttliches

(8 words)

Recht, göttliches → Ius divinum

Recht, kanonisches

(7 words)

Recht, kanonisches → Kirchenrecht

Recht, kirchliches

(8 words)

Recht, kirchliches →Ius ecclesiasticum, →Kirchenrecht

Recht, menschliches

(8 words)

Recht, menschliches → Ius humanum

Recht, ostkirchliches

(8 words)

Recht, ostkirchliches → Orientalisches Kirchenrecht

Rechtsakt

(5 words)

Rechtsakt → Rechtshandlung

Rechtsanalogie

(785 words)

Author(s): Markus Graulich
Rechtsanalogie - Katholisch R. kann in einem zweifachen Sinn verstanden werden: Im uneigentlichen Sinn bez. R. die Anwendung von allg., sowohl für den staatl., als auch für den kirchl. Bereich geltenden Rechtsregeln od. -prinzipien zur Ausfüllung von Gesetzeslücken i. S. des c. 19 bzw. (im eingeschränkten Sinn) c. 1501 CCEO. Im eigentlichen Sinn bezieht sich die R. auf die Tatsache der analogen u. nicht univoken Verwendung des Begriffs Recht selbst: Wenn vom staatl., vom kirchl. u. vom intern. Recht die Rede ist, geht es immer um die verbindl…

Rechtsanwendung

(717 words)

Author(s): Thomas Schüller
Rechtsanwendung - Katholisch Während es zu Fragen der Interpretation (Interpretation, Auslegung) kirchenrechtlicher Normen wenige rechtstheoretische Forschungsarbeiten gibt, mangelt es generell an einer substantiellen Rechtstheorie des Kirchenrechts, v. a. aber an profunden u. belastbaren Aussagen zur Normanwendung (Applikation). Schon die Unterscheidung von Interpretation u. Applikation bereitet Schwierigkeiten, da die Interpretation weitgehend dem Gesetzgeber selbst u. von ihm autorisierten Insta…

Rechtsbereich

(635 words)

Author(s): Konrad Breitsching | Heinrich de Wall
Rechtsbereich - Katholisch Im kan. Recht wird unter dem Begriff des R. 1. der Macht- u. Zuständigkeitsbereich des kan. Rechts od. der kirchl. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse) (forum canonicum, ecclesiasticum, Ecclesiae) in Abhebung von dem Macht- u. Zuständigkeitsbereich des staatl. bzw. zivilen Rechts od. der staatl. bzw. zivilen Gerichtsbarkeit (forum civile, saeculare) verstanden. Es wird dabei zwischen rein kirchl. (z. B. Sakramentenrecht), rein staatl. (vgl. cc. 105…

Rechtsbeschränkung

(6 words)

Rechtsbeschränkung →Sanktion, →Strafe, →Sperre

Rechtsbildung

(6 words)

Rechtsbildung →Gesetz, →Gesetzgebung, →Gewohnheitsrecht

Rechtsetzung

(6 words)

Rechtsetzung →Gesetz, →Gesetzgebung, →Gewohnheitsrecht

Rechtsfähigkeit

(4,430 words)

Author(s): Lothar Wächter | Christoph Thiele | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Tibor Linke
Rechtsfähigkeit - Katholisch R. bedeutet, selbständiger Träger von Rechten u. Pflichten, also Rechtssubjekt (vgl. cc. 96-123; cc. 29-38, 909-930 CCEO) sein zu können. Wie für das staatl. gilt auch für das kirchl. Recht, dass die R. unabhängig von der Handlungsfähigkeit u. Geschäftsfähigkeit zu sehen ist. Auf prozessualem Gebiet entspr. der R. die Parteifähigkeit. Der CIC/1983 unterscheidet 1. die R. physischer Personen, d. h. der getauften Menschen als kan. Rechtssubjekte (cc. 96-112; cc. 29-83, 909-919 CCEO; c. 96 hat kein Äquivalent im CCEO) von…

Rechtsfälschungen

(2,610 words)

Author(s): Martin Rehak
Rechtsfälschungen - Historisch In der Geschichte der Quellen des kan. Rechts begegnen bis zum Ende des 12. Jh. zahlreiche R. Formale Voraussetzung für die Fälschung von Recht ist dabei ein Konsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft darüber, welches die authentischen Organe der Rechtsetzung sind (im Falle des KR: Synoden u. Konzile, päpstliche Dekretalen, kaiserliches Religionsrecht); u. was von daher als authentisches Recht zu gelten hat. Als R. sind daher solche Rechtstexte zu bez., die die authentische Rechtslage unzutreffend darstellen. Eine R. ist dabei von lediglich a…

Rechtsfiktion

(264 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Rechtsfiktion - Katholisch Die R. verbindet m. der tatsachenwidrigen Annahme eines Tatbestandes die diesem normalerweise zugeordnete Rechtsfolge. Dieses Instrument wird benötigt, um Rechtsfolgen zu erzwingen, auch wenn deren Regelvoraussetzungen nicht gegeben sind. Die Rechtsfolgenanordnung ist nicht durch den Beweis fehlender tatsächlicher Voraussetzungen widerlegbar. So fingiert etwa c. 1506 bzw. c. 1189 CCEO die Annahme einer Klage, obwohl der Richter nicht darüber entschieden hat. Ein Kind unte…

Rechtsförmlichkeit

(503 words)

Author(s): Franz Kalde
Rechtsförmlichkeit - Katholisch Einen generellen Formzwang für Rechtsakte (Rechtshandlung) gibt es im kan. Recht nicht, in vielen Fällen sind aber R. (sollemnia, sollemnitates) vorgeschrieben, also bes. Formen für bestimmte Rechtsakte. Bsp. für R. sind Schriftlichkeit, formelhafte Sprache, Siegel (Pfarrsiegel), Unterschrift od. Anwesenheit von Zeugen. Während früher Rechtsakte oft feierlicher u. förmlicher ausgestaltet waren, ist heute die (qualifizierte) Schriftlichkeit die dominierende R. R. können zur Erlaubtheit od. Gültigkeit vorgeschrieben sein. Die…

Rechtsgeschäftliche Vertretung

(2,815 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Jörn Thielmann
Rechtsgeschäftliche Vertretung - Staatlich → Sehe Stellvertretung, Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertretung - Katholisch 1. Begriff: R. V. ist eine bes., da auf Rechtsakte (Rechtshandlung) (einschließlich rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen [Handlung, rechtsgeschäftliche] wie Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Fristsetzung, welche alle auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind) beschränkte Form des Handelns an Stelle eines anderen, u. zwar Handeln im Namen des Vertretenen m. der Wirkung, dass die Rechtsfolg…

Rechtsgeschichte

(752 words)

Author(s): Thomas Duve
Rechtsgeschichte 1. Der Begriff R. bez. den erinnerten Teil der Vergangenheit von Recht sowie die wiss. Disziplin, die sich m. dieser Vergangenheit beschäftigt. Beide sind bis heute jedenfalls in Kontinentaleuropa von den Vorstellungen der dt. Hist. Schule des 19. Jh. geprägt. Deren Rechtsbegriff, ihre Interpretation der R. als Vorgang der Verwissenschaftlichung sowie die damit als relevant markierten Quellen (Rechtsquellen) u. Wissensbestände haben auch zu der inzwischen als überholt angesehenen…

Rechtsgewohnheit

(5 words)

Rechtsgewohnheit → Gewohnheitsrecht

Rechtsgunst

(6 words)

Rechtsgunst → Favor iuris

Rechtsgutachten

(1,100 words)

Author(s): Serdar Kurnaz
Rechtsgutachten - Islamisch R. wird im Arabischen wiedergegeben m. fatwā (Pl. fatāwā, fatāwī). Es ist eine jur. Antwort eines ausgebildeten muslimischen Juristen bzw. Rechtsgelehrten auf eine konkrete rechtsrelevante Frage eines Laien od. Richters. Der Fragende wird mustaftī, der Gefragte muftī (türkisch müftü), der Frage-Antwort-Prozess als iftāʾ bzw. futyā bez. Futyā scheint im ersten Jh. nach der Hidschra für fatwā geläufig, später jedoch sporadisch verwendet worden zu sein. R. haben im Gegensatz zu richterlichen Beschl. u. Urteilen (Sing. qaḍā) keine Verbin…

Rechtshandlung

(3,174 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Abdelaali El Maghraoui
Rechtshandlung - Katholisch 1. Der Ausdruck R. ist – zusammen m. dem Ausdruck Rechtsakt – eine der im Dt. üblichen Übers. für den lat. Ausdruck actus iuridicus. Der in cc. 124-128; cc. 931-935 CCEO behandelte actus iuridicus ist ein Willensakt, der von seiner Natur her auf das Hervorbringen bestimmter Rechtswirkungen ausgerichtet ist. Für diese Art von Handlungen ist in der Rechtswissenschaft im Dt. die Bez. Rechtsakt üblich; der Rechtsakt ist vom Realakt zu unterscheiden, d. h. von einer Handlung,…

Rechtshindernis

(703 words)

Author(s): Severin J. Lederhilger
Rechtshindernis - Katholisch Unter einem R. (impedimentum) lassen sich im weiteren Sinne alle rechtsrelevanten Umstände subsumieren, die einem gültigen od. erlaubten Rechtsakt entgegenstehen, darunter auch die Nichtbeachtung bestimmter Formvorschriften, das Fehlen einer Bevollmächtigung (z. B. c. 1484 § 2) od. das Vorliegen von Willensmängeln. Im engeren, eigentlichen Sinn handelt es sich beim R. aber um einen von Gesetzes wegen (impedimentum canonicum) einer Person selbst od. der Beziehung zu einer bestimmten Person (fortdauernd) anhaf…

Rechtsirrtum

(5 words)

Rechtsirrtum → Irrtum

Rechtskraft

(593 words)

Author(s): Franz Kalde | Michael Germann
Rechtskraft - Katholisch Für den dt. Begriff R. kennt die lat. Rechtssprache zwei Worte. Im weiteren Sinne bedeutet R. (vis iuridica / iuris / legis) allg. die Rechtsgeltung (Geltung), z. B. von Rechtsnormen. Unter R. im engeren Sinn wird im Prozessrecht die Verbindlichkeit des Urteils (res iudicata) verstanden (vgl. cc. 1641-1644; cc. 1322-1325 CCEO). Die Voraussetzungen der R. listet c. 1641 auf (zwei gleichlautende Urt.; Verstreichen der Berufungsfrist; Erlöschen der Rechtshängigkeit; Berufungsverzicht; Endurteil o. Berufun…

Rechtskultur

(839 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Rechtskultur - Katholisch R. bezieht sich als Begriff insb. auf die Anwendung des geltenden Rechts (Rechtsanwendung) in einer Rechtsgemeinschaft, sodass dem geltenden Recht auch in der gelebten Realität Geltung verschafft wird. Damit verbunden u. für eine Förderung der R. essentiell ist die Rechtssicherheit u. ein effektiver Rechtsschutz. In c. 221 § 1 wird das Recht aller Gläubigen, die eigenen Rechte in der Kirche „rechtmäßig geltend zu machen und … zu verteidigen“, normiert. Damit korrespondiert…

Rechtsminderung

(6 words)

Rechtsminderung →Sanktion, →Strafe, →Sperre

Rechtsmittel

(1,425 words)

Author(s): Anna Krähe | Michael Germann
Rechtsmittel - Katholisch 1. Begriff u. Funktion: Da auch richterliche Urteile od. Verwaltungsentscheidungen fehlerhaft sein können, bedarf es zur Sicherung des Grundrechts auf Rechtsschutz nach c. 221 § 1 bestimmter Mittel, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Im weiten Sinne sind dies Rechtsbehelfe, worunter jedes formelle od. formlose Gesuch verstanden wird, das in einem rechtlich geordneten Verfahren gegen gerichtliche od. behördliche Entscheidungen vorgebracht werden kann. Das R., als Re…

Rechtsnorm

(5 words)

Rechtsnorm → Normen

Rechtsordnung

(7 words)

Rechtsordnung - Evangelisch → Kirchenrecht

Rechtspersönlichkeit

(9 words)

Rechtspersönlichkeit →Juristische Person, kirchliche, →Person, →Physische Person

Rechtsphilosophie

(685 words)

Author(s): Gerhard Luf
Rechtsphilosophie Bei der R. handelt es sich um eine wiss. Disziplin, die sich in phil. Perspektive m. fundamentalen Fragen des Rechts auseinandersetzt. Im Zentrum des Erkenntnisinteresses steht die Frage nach Notwendigkeit, Begriff u. Wesen des Rechts. Dieser zentralen Frage wird dabei aus unterschiedlichen Perspektiven nachgegangen. Es geht zum einen um die Aufgabe, das Recht von anderen normativen Phänomenen (v. a. der Moral [Recht und Moral]) zu unterscheiden u. dabei gleichwohl deren notwend…

Rechtspositivismus

(6 words)

Rechtspositivismus →Korrekte Kanonistik, →Positivismus

Rechtsprechung

(2,296 words)

Author(s): Stefan Rambacher | Heinrich de Wall
Rechtsprechung - Katholisch Die in der Sendung durch Jesus Chr. grundgelegte u. durch apost. Vollmacht ausgestaltete Rechtsordnung der Kirche begr. den Anspruch einer eigenen u. unabhängigen kirchl. Rechtspflege, deren Aufgabe es ist, dem kan. Recht im konkreten Leben der Glaubensgemeinschaft Geltung zu verschaffen u. es zu schützen. Der Wahrnehmung dieser Aufgabe dient in Ausübung der kirchl. Leitungsgewalt (potestas regiminis) neben dem oberhirtlichen Verwaltungshandeln auch die kirchl. R. Im Unterschied zu der freieren, an Bedürfnis u. Nutzen für das kirchl.…

Rechtsprechungsvollmacht

(5 words)

Rechtsprechungsvollmacht → Jurisdiktion
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