Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Takfir
(344 words)
Takfir - Islamisch 1. Das arabische Verbalnomen takfîr bedeutet die Anklage wegen Unglaubens. Kufr (arabisch für Unglaube) ist eine schwere Sünde im Islam, die entspr. Bezichtigung also schwerwiegend. T. kann sich gegen Nichtmuslime richten (m. dem Sonderfall der sog. ahl al-kitâb, der Leute des Buches, d. h. Juden u. Christen, denen bei politischer Unterwerfung Schutz u. Rechte zukommen), aber v. a. gegen andere Muslime. Der Vorwurf des Unglaubens meint hier Glaubensabfall (arabisch ridda, Apostas…
Talmud
(1,061 words)
Talmud - Jüdisch Unter T. versteht man nicht nur eine bestimmte Buchreihe od. eine Gattung, sondern den ganzen Bereich des literarischen Œuvre der Amoräer. Der T. ist im Grunde genommen u. rein offiziell ein Kommentar zur Mischna, die vorige Stufe der hist. Kodifikation der Halacha, jedoch enthält der T., od. besser ausgedrückt die beiden Talmudim im Pl., viel mehr als einen einfachen Mischnakommentar, u. zwar gibt der T. einen Einblick in den Sitz im Leben der Juden in beiden hist. Zentren, ihre i…
Tametsi
(1,110 words)
Tametsi - Historisch Vom 29.04. bis zum 07.05.1547 diskutierte die Versammlung der Theologen über die Lehre prot. Theologen, welche die Sakramentalität der Ehe (Ehesakrament), die Gültigkeit der klandestin geschlossenen Ehe leugneten (Ehegültigkeit) u. zudem den Eltern das Recht gewährten, o. ihre Einwilligung von den Kindern geschlossene Ehen aufzulösen (Eheauflösung). Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden den Konzilsvätern nicht vorgelegt. Erst am 11.03.1562 wurde bei der Generalversammlung des Konzils eine Liste von zwölf Reformkapiteln präsentier…
Taqlid
(908 words)
Taqlid - Islamisch Allg.: Lexikalisch bedeutet T. (taqlīd): ein Halsband anlegen; jemandem ein Amt übertragen od. eine Vollmacht ausstellen; der Ansicht eines anderen folgen od. jemandem nachahmen usw. Als Fachterminus ist er insb. in der islam. Rechtslehre beheimatet u. bildet das Antonym zu Iǧtihād. Während Iǧtihād die eigenständige Bemühung einer Person (i. d. R. eines Gelehrten) zur Ermittlung religiöser Vorschriften darstellt, charakterisiert T. die Praxis eines Gelehrten u. i. d. R. eines Lai…
Tatsachenzweifel
(1,209 words)
Tatsachenzweifel - Katholisch Beim Zweifel handelt es sich um ein Schwanken zwischen einander widerstreitenden Alt. m. der Folge, dass dem Zweifelnden die Zustimmung zu keiner infolge fehlender Evidenz möglich ist. Ein rein subjektiver Zweifel dagegen ist dem Nichtwissen zuzuordnen. Ein Zweifel an der Gesetzesverpflichtung gem. c. 14 bzw. c. 1496 CCEO muss objektiv begr. u. bekundbar sein. T. (dubium facti) bez. den Zweifel hinsichtlich der Sachlage. Er ist vom Zweifel hinsichtlich der Rechtslage (Gesetzeszweifel od. auch Rechtszweifel – dubium iuri…
Tatstrafe
(2,051 words)
Tatstrafe - Katholisch 1. Begriff u. Entwicklung: Mit der lat. Bez. poenae latae sententiae, Strafen des (bereits) gefällten Urteils, wird vom Gesetzgeber eine bestimmte Form des Strafeintritts umschrieben, die ein Spezifikum des Strafrechts der lat. Kirche darstellt. T. treten von Rechts wegen m. der Begehung der Straftat ein. Der Straftäter hat demnach o. Tätigwerden einer äußeren Autorität u. sofern er sich der Straftat im eigenen Gewissen bewusst ist, sein eigenes Handeln richterlich zu beurtei…
Taufaufschub
(1,898 words)
Taufaufschub - Katholisch Der T. ist das zeitliche Hinausschieben der Taufspendung; er darf nicht als Verweigerung des Sakraments (miss)verstanden werden. Der T. steht in der Spannung zwischen dem Recht des Ungetauften auf Taufe u. dem Recht der Kirche, die Taufe als Sakrament des Glaubens zu ordnen. 1. Recht auf Taufe: Jedem Ungetauften kommt kraft göttlichen Rechts (Ius divinum) das Recht auf Taufe zu. Dieses kann nicht als Menschenrecht bez. werden, da die Menschenrechte naturrechtlich begr. sind, die Kirche aber zur übernatürlichen Ordn…
Taufe
(2,811 words)
Taufe - Katholisch Die T. ist das erste der der Kirche anvertrauten Sakramente des Neuen Bundes (c. 840; c. 667 CCEO) u. – in Rezeption von LG 14, 1 – die Eingangspforte zu allen übrigen Sakramenten (c. 849); niemand kann gültig zu den übrigen Sakramenten zugelassen werden, der nicht getauft ist (c. 842 § 1; c. 675 § 2 CCEO). Mit der T. beginnt der Weg der chr. Initiation, der über die Firmung bzw. die Myronsalbung zum Empfang der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) u. so zur vollen Eingliederung …
Taufschein
(151 words)
Taufschein - Katholisch → Sehe Taufzeugnis Taufschein - Evangelisch Der T., auch Taufbescheinigung od. Taufurkunde genannt, ist ein Dokument, das im Anschluss an die Taufe ihren Vollzug beurkundet u. vom zuständigen Pfarrer ausgestellt wird. Der T. muss keine bes. Urkunde sein; die Taufe kann auch in das Familienstammbuch eingetragen werden. Die Vorlage des T. ist unter der Bedingung eines funktionierenden kirchl. Datenaustausches (Meldewesen, kirchliches) nur noch selten notwendig. Praktische Bedeutung kommt dem T. i. d. R. nur bei der Anmeldu…
Taufzeuge
(424 words)
Taufzeuge - Katholisch Der CIC verwendet den Begriff T. 1. in c. 874 § 2 i. S. eines abgestuften Patendienstes u. 2. in den cc. 875 u. 876 (cc. 688 u. 689 § 1 CCEO) i. S. eines Beweiszeugen. 1. Gem. c. 874 § 1, 3° muss der Pate kath. sein u. die volle sakramentale Initiation durchlaufen haben. Nichtkatholische Christen u. Nichtgetaufte (Ungetaufte) können demnach nicht Paten sein. C. 874 § 2 berücksichtigt, dass nichtkatholische Christen nicht außerhalb der Communio der katholischen Kirche stehen, sondern diese gem. cc. 204 § 1 u.…
Taufzeugnis
(529 words)
Taufzeugnis - Katholisch Das T. (testimonium baptismatis bzw. testimonium recepti baptismi) wird im CIC/1983 als Nachweis über die empfangene Taufe verlangt vor der Zulassung zum Noviziat in einem Religioseninstitut (c. 645 § 1) u. vor der Erteilung der Diakonenweihe (c. 1050 n. 3). Weiter sieht c. 241 § 2 vor, dass Kandidaten für den Presbyterat vor der Aufnahme in das Seminar (Priesterseminar) u. a. eine Urkunde über den Empfang der Taufe vorlegen müssen. Die Ausstellung eines T. erfolgt als Ausz…
Teilhabe
(737 words)
Teilhabe - Katholisch Die T. (lat. participatio bzw. participare, partem habere od. particeps) od. Partizipation ist nicht nur eine zentrale sozialethische Idee, sondern auch ein ekklesiologischer Leitbegriff: T. ist nämlich Ausdruck der Struktur einer Kirche, die sich selbst wesentlich als Communio begreift. „Diese Struktur gründet in der Erkenntnis, dass alle Glieder des Volkes Gottes in der Kirche eine Subjektstellung haben und auf allen kirchlichen Ebenen ein Zusammenwirken (cooperatio)“ (Riedel-Spangenberger, 665) der Gläubigen gefordert ist. Das Vat II handelt v…