Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Vacatio legis

(7 words)

Vacatio legis → Gesetzesschwebe

Vakanz

(370 words)

Author(s): Franz Kalde
Vakanz - Katholisch V. ist die Zeit, in der ein Amt unbesetzt ist. Neben Regelungen für die V. des päpstlichen (Apostolischer Stuhl) u. des bischöflichen Stuhles (Sedisvakanz) enthält der CIC/1983 auch Bestimmungen für die V. anderer Ämter, z. B. des Dekans des Kardinalskollegiums (vgl. c. 352 § 2). Eine V. kann eintreten durch Tod des Amtsinhabers, Ablauf einer befristeten Amtsübertragung, Erreichen der Altersgrenze, annahmebedürftigen bzw. nicht annahmebedürftigen Verzicht (Amtsverzicht), Versetz…

Validität

(5 words)

Validität → Beglaubigung

Vatikan

(7 words)

Vatikan →Kirchenstaat, →Römische Kurie, →Vatikanstaat

Vatikanstaat

(883 words)

Author(s): Markus Graulich
Vatikanstaat - Katholisch Der V. (Stato della Città del Vaticano) entstand m. den am 11.02.1929 unterzeichneten u. am 7. Juni des gleichen J. ratifizierten Lateranverträgen, durch welche die nach dem Ende des Kirchenstaates 1870 entstandene sog. röm. Frage (d. h. die Frage nach der Souveränität des Papstes, der de facto in der Hauptstadt des ital. Staates lebte) ein für alle Mal gelöst wurde, o. dass dadurch der V. als Nachfolgestaat des Kirchenstaates betrachtet werden könnte. Durch den V. soll – wie es die Lateranverträge ausdrücklich hervorheben – dem Apostolischen…

VDD

(8 words)

VDD → Verband der Diözesen Deutschlands

VELKD

(8 words)

VELKD → Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands

Veränderung

(286 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Veränderung - Katholisch Die beiden Codices behandeln die V. entweder i. S. eines (absoluten) Veränderungsverbots od. i. S. der Bez. derjenigen Autorität (Autorität, religiöse), die zur V. bestimmter Ämter od. Einrichtungen zuständig u. befugt ist. Rechtssprachlich wird die V. i. d. R. m. dem Verb innovare, einmal m. dem Substantiv innovatio (c. 504), im CCEO auch m. dem Verb immutare (cc. 280 § 2 u. 936 § 3 CCEO) zum Ausdruck gebracht. Veränderungsverbote werden v. a. für die Zeit einer bfl. Vakanz ausgesprochen: So darf während der Vakanz des röm. Bischofsst…

Veräußerungsverbot

(1,336 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Veräußerungsverbot - Katholisch 1. Hist.: Das grds. V. kirchl. Vermögens (Kirchenvermögen) ist ältesten Ursprungs u. war darin begr., dass die der Kirche zugewendeten Vermögenswerte als Gott übereignet u. folglich als der Verfügungsmacht der Kirche entzogen angesehen wurden. Gratian nimmt mehrere diesbezügliche Festlegungen von Synoden u. päpstlichen Dokumenten des ersten Jahrtausends in sein Dekr. (Decretum Gratiani) auf (C 10, q. 2 u. C 12 q. 2 passim). Demnach steht der Kirche nur die Befugnis z…

Verband

(6 words)

Verband →Ordensverbände, →Teilkirchenverband, →Vereinsrecht

Verband der Diözesen Deutschlands

(630 words)

Author(s): Christoph Schmitt
Verband der Diözesen Deutschlands - Katholisch Die Deutsche Bischofskonferenz ist aufgrund cc. 449 § 2 i. V. m. 116 öff. jur. Person kirchl. Rechts (Juristische Person, kirchliche), kann aber – wie schon zuvor die Fuldaer BK – mangels Rechts- u. Vermögensfähigkeit im weltlichem Recht nicht als Rechtsträger fungieren. Das Fehlen eines Rechtsträgers zur Wahrnehmung der überdiözesanen u. intern. Tätigkeiten führte vermehrt zu Schwierigkeiten, insb. bei der Erstellung eines überdiözesanen Haushalts (Haush…

Verband der islamischen Kulturzentren

(783 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Verband der islamischen Kulturzentren - Islamisch 1. Der VIKZ ist der älteste der türkeistämmigen islam. Verbände in Deutschland – der erste Verein wurde 1973 gegr. – u. war zwischen 1980 u. 2005 als reiner Bundesverein organisiert; alle lokalen Moscheevereine waren Zweigstellen der Kölner Zentrale. Seitdem hat er sich vertikal neu gegliedert u. konnte dabei auf bestehende Strukturen (Regional- u. Landesbeauftragte) zurückgreifen. Neun Landesverbände (Nord, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, …

Verbindlichkeit

(616 words)

Author(s): Christoph Ohly
Verbindlichkeit - Katholisch Unter V. wird rechtstheoretisch „die für den Rechtsunterworfenen in seinem Gewissen bestehende Inanspruchnahme“ (Pree, 1990, 7) verstanden, die sich als Verpflichtung zur Befolgung der Rechtsnorm (Gesetz) entfaltet. Kirchl. Gesetze sind als rechtsverbindliche Glaubensunterweisungen auf die Verwirklichung der kirchl. communio ausgerichtet (KanR I, 144-146) u. im Einzelfall m. Sanktionen (Nichtigkeit eines Rechtsaktes [Rechtshandlung], Strafe, Schadenersatzpflicht [Schade…

Verbote

(957 words)

Author(s): Helmuth Pree
Verbote - Katholisch 1. Grundsätzliches: V. (Pflicht, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen) u. Gebot (Pflicht zu einem bestimmten positiven Tun) ist der Charakter als rechtliche Pflichten im Unterschied zu Ansprüchen gemeinsam sowie die Tatsache, dass sie für einen Einzelfall (z. B. c. 49; c. 1510 § 2, 2° CCEO), aber auch in generell-abstrakter Weise z. B. durch Gesetz angeordnet werden können (z. B. cc. 908, 1331 § 1, 1332; cc. 702, 1434 CCEO). Während jedoch V., solange sie bestehen, immer ver…

Verbrechen

(1,150 words)

Author(s): Johann Hirnsperger
Verbrechen - Katholisch V. bez. im kath. KR eine Strafttat u. ein Ehehindernis. 1. Straftat (delictum, crimen): Man versteht darunter eine von einer deliktsfähigen Person im äußeren Bereich gesetzte u. wegen Vorsatzes od. Fahrlässigkeit in schwerwiegender Weise (Schuld) zurechenbare Verletzung eines Gesetzes (Gesetzesverletzung) od. Verwaltungsbefehls (vgl. c. 1321 u. c. 1414 CCEO). Für die Straftat sind zwei Komponenten wesentlich: die Rechtsverletzung als objektiv äußeres Element u. die schwerwiegende Zure…

Verein

(415 words)

Author(s): Hendrik Munsonius
Verein - Katholisch → Sehe Vereinigung von Gläubigen Verein - Evangelisch Der Vielfalt des kirchl. Handelns u. der Beteiligungsformen entspricht die Vielfalt der Organisationsformen. Neben den öff.-rechtlichen gibt es zahlreiche Rechtsträger in privatrechtlicher Form. Dabei kommt dem V. große praktische Bedeutung zu. Exemplarisch seien genannt: Formen verdichteter kirchl. Gemeinschaft wie Gemeinschaftsverbände u. Kommunitäten; die Verbände bes. Personen- od. Berufsgruppen wie Jugendliche, Männer, Frauen, K…

Vereinbarung zwischen Staat und Kirche

(14 words)

Vereinbarung zwischen Staat und Kirche → Konkordat, Kirchenvertrag

Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands

(869 words)

Author(s): Sebastian Schwab
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands - Evangelisch Die VELKD ist der konfessionelle Zusammenschluss von sechs luth. Landeskirchen (Bay, Bswg, Han, NK, Sa[D], SLi) u. der EKM, die damit die Mitgliedschaft der in ihr aufgegangenen luth. LK von TH fortführt. Die VELKD ist dadurch auch selbst Kirche, gleichwohl die Eigenheiten u. die Selbstständigkeit der Gliedkirchen gewahrt u. geachtet bleibt (Art. 4 Verf.VELKD). Die VELKD wurde 1948 gegr. Nicht Glied der VELKD sind die luth. LK Wü u. Old. 1. Bereits seit der Gründung verstand sich die VELKD als eine ge…

Vereinigtes Kirchen- und Schulamt

(344 words)

Author(s): Martin Otto
Vereinigtes Kirchen- und Schulamt - Evangelisch Das V. ist die Verbindung des (weltlichen!) Lehramtes m. kirchl. Verpflichtungen innerhalb des Schulortes, typischerweise des Volksschullehrers als Organist od. Kantor, bis in das 19. Jh. auch als Küster od. Kirchendiener. Die geringen Einkünfte wurden i. d. R. auf das Gehalt als Lehrer angrechnet. Sein hist. Ort ist die dörfliche Landgemeinde m. einer (oft einklassigen) Zwergschule. Literarischen Niederschlag fand es etwa in von Wilhelm Busch karikierte…

Vereinigtes Königreich

(12 words)

Vereinigtes Königreich - Staatlich → Großbritannien, Staat und Religion

Vereinigte Staaten von Amerika

(16 words)

Vereinigte Staaten von Amerika - Staatlich → USA, Staat und Religion

Vereinigungsfreiheit

(1,587 words)

Author(s): Hermann Reichold | Martin Otto
Vereinigungsfreiheit - Staatlich 1. Allg. V. (Art. 9 Abs. 1 GG): a) Bedeutung u. Grundlagen: Die V. wird durch Art. 9 Abs. 1 GG garantiert u. geht auf Art. 124 WRV zurück. Das Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten) stellt ein Abwehrrecht dar u. konstituiert das „Prinzip freier sozialer Gruppenbildung“. Es gewährleistet das Selbstorganisationsrecht zu beliebigen Zwecken. Die allg. V. ist abzugrenzen von der spezielleren Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG, s. u. 2.), von religiösen Vereinigung…

Vereinigung von Gläubigen

(312 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vereinigung von Gläubigen - Katholisch 1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1). 2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine entstanden, die ihre Rechtsgrundlage i…

Verein, katholischer

(8 words)

Verein, katholischer → Katholischer Verein

Vereinsaufsicht

(1,881 words)

Author(s): Monika Dinges-Król | Heribert Hallermann | Jörg Antoine
Vereinsaufsicht - Staatlich 1. Im Vereinsregister des AmtsG eingetragene Vereine werden geprüft u. überwacht m. dem Ziel, dass gesetzlich vorgeschriebene Eintragungen erfolgen. Geprüft wird der Zweck gem. § 57 Abs. 1 BGB bei der Ersteintragung des Vereins. Die Prüfung bei Anmeldung einer Vorstands- od. Satzungsänderungen bezieht sich auf die Übereinstimmung m. der Satzung u. den grundlegenden Regelungen des BGB u. des Grundgesetzes. Die Eintragung des Vereins wird von Amts wegen gelöscht, wenn der …

Vereinsrecht

(2,616 words)

Author(s): Monika Dinges-Król | Heribert Hallermann | Hendrik Munsonius
Vereinsrecht - Staatlich 1. Begriff: a) Die Rechtsstruktur des bürgerlich-rechtlichen Vereins ergibt sich aus §§ 21 ff. BGB; mangels Definition hat die Rspr. Merkmale entwickelt: Mehrere Personen schließen sich freiwillig m. einem gemeinsamen Ziel u. Zweck zusammen; ein Wechsel im Mitgliederbestand muss möglich sein, die Mitglieder beschließen durch Festlegung in der Satzung, ob es sich um einen rechtsfähigen od. nicht rechtsfähigen Verein handeln soll. Rechtsfähigkeit entsteht durch die Eintragung…

Verfassung der Kirche oder Religionsgemeinschaft

(13 words)

Verfassung der Kirche oder Religionsgemeinschaft →Kirchenverfassung, →Verfassungsrecht

Verfassungsgerichtsbarkeit

(609 words)

Author(s): Arno Schilberg
Verfassungsgerichtsbarkeit - Evangelisch Das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV gewähreistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbständig zu regeln. Zu dieser Gewährleistung gehört auch die Rechtsprechung über das eigengeartete u. eigenständige Recht. Kirchengerichte (Gerichte, kirchliche) stellen eine Ergänzung des staatl. Rechtsschutzes dar. Die Auslegung kirchl. Rechts erfolgt durch die verfassungsmäßigen Organe der…

Verfassungsrecht

(5,370 words)

Author(s): Hans Markus Heimann | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz | Daniel Botmann | Et al.
Verfassungsrecht - Staatlich V. bez. die in einer Verfassungsurkunde niedergelegten Rechtsnormen. Es ist das positivierte höchstrangige Recht eines Staates. In Deutschland findet sich das V. im Grundgesetz u. in den Verf. der Länder. In einem weiteren Sinn kann auch das Primärrecht der EU als Teil des nationalen V. angesehen werden. Eng verwandt m. dem Begriff des V. ist der des Staatsrechts: Das V. wird üblicherweise als Teilmenge des Staatsrechts verstanden, das seinerseits weitere – außerhalb de…

Vergaberecht

(993 words)

Author(s): Ferdinand Wollenschläger | Felix Hammer | Axel Lehmann
Vergaberecht - Staatlich Das V. regelt die Beschaffung von Waren, Bauleistungen u. Dienstleistungen (einschließlich Bau- u. Dienstleistungskonzessionen) durch die öff. Hand u. sieht hierfür formalisierte Verfahren einschließlich inhaltlicher Anforderungen vor. Wichtige Regelungsanliegen sind: die wirtschaftliche Verwendung öff. Mittel, die Öffnung der nationalen Beschaffungsmärkte, gleiche Zugangschancen für Unternehmen, eine effiziente Beschaffung, die Regulierung des Einsatzes der Auftragsvergabe…

Verhinderung

(712 words)

Author(s): Karl-Heinz Selge
Verhinderung - Katholisch Bei der V. handelt es sich um einen Umstand, der einer Person anhaftet, der es dieser rechtlich (rechtliche V.) od. tatsächlich (tatsächliche V.) unmöglich macht, eine bestimmte Rechtshandlung vorzunehmen. Bei einem Hinderungsgrund tatsächlicher Art handelt es sich z. B. um Arbeitsüberlastung, Abwesenheit od. krankheitsbedingte Unfähigkeit (cc. 412, 539; cc. 233 § 1, 298 CCEO), ein Hinderungsgrund rechtlicher Art ist z. B. verwirklicht durch Sanktionen des disziplinären KR (Bestimmungen strafrechtlicher od. nichtstrafrechtlicher Art). Die B…

Verjährung

(248 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Verjährung - Katholisch Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst. Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Personenstan…

Verkündigung

(1,116 words)

Author(s): Hendrik Munsonius
Verkündigung - Evangelisch Mit dem Begriff V. wird ein essentieller Aspekt des Seins der Kirche bez. In Anlehnung an Art. 7 CA kann die Kirche als das Geschehen von V. bestimmt werden. Der Begriff bez. in einem engeren Sinne die V. des Evangeliums durch Wort u. Sakrament als den konstitutiven Kernvollzug der Kirche (Konstitutiva). In einer ersten Erweiterung als V. durch Wort u. Tat schließt er weitere Handlungsfelder als Kennzeichen einer lebendigen Kirche ein (Vitalia). Im weitesten Sinne kann na…

Verkündigungsdienst

(1,734 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verkündigungsdienst - Katholisch Der CIC/1917 verortete die Bestimmungen zum Bereich des V. dem dem römischen Recht entlehnten Gliederungsschema gem. im dritten Buch zum Sachenrecht (Sachenrecht, kirchliches) (cann. 726-1551) im IV. Teil über das kirchl. Lehramt (cann. 1322-1408). Der CIC/1983 folgt in seiner Gliederung der Bücher II-IV der Tria-Munera-Lehre, indem er das zweite Buch über das Volk Gottes dem Verfassungsrecht bzw. dem Leitungsdienst widmet (cc. 204-746), das dritte Buch (De Ecclesia…

Verleihung

(6 words)

Verleihung →Akademische Grade, →Amtsübertragung

Verlobung

(3,356 words)

Author(s): Katharina Kaesling | Vincent Jünger | Christian Witt | Vladimir Khulap | Walter Homolka
Verlobung - Staatlich 1. Das BGB knüpft an den Begriff des Verlöbnisses an, o. diesen zu definieren (§§ 1297 f. BGB). § 1297 BGB nimmt in seinen beiden Abs. ausdrücklich Bezug auf das Ziel des Verlöbnisses, die Eingehung der Ehe. Entspr. ist unter Verlöbnis das gegenseitige Versprechen der künftigen Eheschließung zu verstehen. 2. Zur Rechtsnatur des Verlöbnisses werden versch. Ansichten vertreten. Weitgehend wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Heiratsversprechen um Willenserklärungen handelt, die zu einem herkömmlichen Vertrag führen.…

Verlust

(5 words)

Verlust → Amtsverlust

Vermögen, kirchliches

(7 words)

Vermögen, kirchliches → Kirchenvermögen

Vermögensrecht, kirchliches

(2,639 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Vermögensrecht, kirchliches - Katholisch 1. Begriff u. Quellen: Das V. als Regulativ der Vermögensgestion der kirchl. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche), näherhin des Erwerbes, der Verwaltung einschließlich der Aufsicht, der Vertretung, der rechtsgeschäftlichen Dispositionen sowie der Behandlung der frommen, d. h. aus religiösen Motiven getroffenen Willensverfügungen der Gläubigen (piae voluntates, insb. Stiftungen) beruht auf dem der Kirche eingestifteten Recht, unabhängig von jeder wel…

Vermögensverwaltung

(2,201 words)

Author(s): Felix Hammer | Michael Droege
Vermögensverwaltung - Katholisch 1. Geschichte: Seit der Konstantinischen Wende (313) konnte die Kirche überall in Europa v. a. im MA große Vermögenswerte als Grundlage ihres pastoralen, caritativen u. kulturellen Wirkens erwerben. Insb. die Einbindung in das weltliche Herrschaftssystem u. die Ausbildung der Stiftung als wichtiger Grundlage der Kirchenfinanzierung ließen umfangreiches kirchl. Vermögen entstehen. Daher suchten weltliche Herrschaftsträger, verstärkt seit der Ausbildung des frühmodern…

Vermutung

(6 words)

Vermutung →Favor iuris, →Präsumtion

Vernehmung

(725 words)

Author(s): Martin Zumbült
Vernehmung - Katholisch Die V. ist in kirchl. Verfahren faktisch die wichtigste Erkenntnisquelle des Gerichts (Gerichte, kirchliche) u. gehört mittelbar zu den Beweismitteln (Beweis). Die V. von Zeugen ist in jedem kirchl. Verfahren zulässig. Die V. ist das denklogische u. notwendige Korrelat zur Aussage; durch die V. wird die Aussage erzeugt, die dadurch als Beweismittel in ein Verfahren eingebracht wird. Unmittelbares Beweismittel im strengen Sinne ist nur die Aussage selbst. Es können Parteien, …

Vernehmungsrichter

(771 words)

Author(s): Martin Zumbült
Vernehmungsrichter - Katholisch Der V. (lat.: auditor) ist die Person in einem kirchl. Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches), die Befragungen von Parteien u. Zeugen tatsächlich durchführt. Beim V. kann es sich um den Untersuchungsrichter, den Berichterstatter od. um eine eigens für eine Vernehmung beauftragte Person handeln gem. c. 1561 bzw. Art. 51 DC (c. 1242 CCEO). Der V. kann auf Dauer von fünf J. bestellt u. vom Bischof berufen sein, er kann auch für den Einzelfall benannt werden.…

Vernunftgebrauch

(313 words)

Author(s): Alfred Hierold
Vernunftgebrauch - Katholisch V. ist die Befähigung (Befähigung, rechtliche) eines Menschen zu verantwortlichem, rechtlich zurechenbarem Handeln, indem dieser sein Tun m. seinem geistigen Erkenntnisvermögen beginnt u. einen Sachverhalt erkennt, bejaht, verwirklicht od. ablehnt. Voraussetzung ist die Herrschaft des Handelnden über sich selbst (Handlungsfähigkeit; vgl. cc. 97 § 2, 99, 171 § 1 n. 1, 852 § 2). Die Erlangung des V. wird nach Vollendung des siebten Lebensjahres vermutet (c. 97 § 2; c. 909 § 2 CCEO). Diese Rechtsvermutung (iuris tantum) kann jederzeit w…

Veröffentlichung

(5 words)

Veröffentlichung → Promulgation

Verordnung

(496 words)

Author(s): Lothar Wächter | Uta Kleine
Verordnung - Katholisch Der CIC kennt als spezifisches Ausdrucksmittel normsetzender Tätigkeit von Trägern hoheitlicher Verwaltungsvollmacht im Unterschied zum CIC/1917 zwei definierte Formen von allg. Verwaltungserlassen (vgl. cc. 31-33: decreta generalia exsecutoria [Dekret]; c. 34: instructiones [Instruktion]) (Verwaltungsakt, Verwaltungsanordnung), die in der deutschsprachigen Kanonistik häufig V. (Ausführungsverordnung: cc. 31-33; Verwaltungsverordnung: c. 34) genannt werden, womit zugl. der U…

Verpachtung

(6 words)

Verpachtung → Pachtwesen, kirchliches

Verpflichtungskraft

(288 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Verpflichtungskraft - Katholisch Eine kirchl. Rechtsnorm entfaltet nur dann V. (vis obligandi), wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Bei schriftlichen Rechtsnormen gehören dazu an erster Stelle die Bedingungen für das wirksame Erlassen der Norm: die erforderliche Vollmacht der erlassenden Autorität, ein zulässiger Norminhalt (vgl. c. 135 § 2; c. 985 § 2 CCEO), das Einhalten von Rechtserfordernissen wie etwa Mitwirkungsrechten (z. B. confirmatio, recognitio), das Einhalten von Rechtsförmlich…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Versammlungsfreiheit

(1,008 words)

Author(s): Bernd J. Hartmann | Heribert Hallermann
Versammlungsfreiheit - Staatlich 1. In Deutschland wird die V. gegenüber dem Staat v. a. im Grundgesetz gewährleistet. Hinzu kommen das Europarecht, die Landesverfassungen, das Versammlungsgesetz des Bundes u. Versammlungsgesetze mancher Länder. Dabei schützt das Europarecht die V. gem. Art. 11 EMRK sowie als EU-Grundrecht gem. Art. 6 Abs. 3 EUV u. gem. Art. 12 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 GRCh. Von der Möglichkeit, die V. als Landesgrundrecht zu gewährleisten, haben alle Länder Gebrauch gemacht außer d…
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