Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Vermutung

(6 words)

Vermutung →Favor iuris, →Präsumtion

Vernehmung

(725 words)

Author(s): Martin Zumbült
Vernehmung - Katholisch Die V. ist in kirchl. Verfahren faktisch die wichtigste Erkenntnisquelle des Gerichts (Gerichte, kirchliche) u. gehört mittelbar zu den Beweismitteln (Beweis). Die V. von Zeugen ist in jedem kirchl. Verfahren zulässig. Die V. ist das denklogische u. notwendige Korrelat zur Aussage; durch die V. wird die Aussage erzeugt, die dadurch als Beweismittel in ein Verfahren eingebracht wird. Unmittelbares Beweismittel im strengen Sinne ist nur die Aussage selbst. Es können Parteien, …

Vernehmungsrichter

(771 words)

Author(s): Martin Zumbült
Vernehmungsrichter - Katholisch Der V. (lat.: auditor) ist die Person in einem kirchl. Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches), die Befragungen von Parteien u. Zeugen tatsächlich durchführt. Beim V. kann es sich um den Untersuchungsrichter, den Berichterstatter od. um eine eigens für eine Vernehmung beauftragte Person handeln gem. c. 1561 bzw. Art. 51 DC (c. 1242 CCEO). Der V. kann auf Dauer von fünf J. bestellt u. vom Bischof berufen sein, er kann auch für den Einzelfall benannt werden.…

Vernunftgebrauch

(313 words)

Author(s): Alfred Hierold
Vernunftgebrauch - Katholisch V. ist die Befähigung (Befähigung, rechtliche) eines Menschen zu verantwortlichem, rechtlich zurechenbarem Handeln, indem dieser sein Tun m. seinem geistigen Erkenntnisvermögen beginnt u. einen Sachverhalt erkennt, bejaht, verwirklicht od. ablehnt. Voraussetzung ist die Herrschaft des Handelnden über sich selbst (Handlungsfähigkeit; vgl. cc. 97 § 2, 99, 171 § 1 n. 1, 852 § 2). Die Erlangung des V. wird nach Vollendung des siebten Lebensjahres vermutet (c. 97 § 2; c. 909 § 2 CCEO). Diese Rechtsvermutung (iuris tantum) kann jederzeit w…

Veröffentlichung

(5 words)

Veröffentlichung → Promulgation

Verordnung

(496 words)

Author(s): Lothar Wächter | Uta Kleine
Verordnung - Katholisch Der CIC kennt als spezifisches Ausdrucksmittel normsetzender Tätigkeit von Trägern hoheitlicher Verwaltungsvollmacht im Unterschied zum CIC/1917 zwei definierte Formen von allg. Verwaltungserlassen (vgl. cc. 31-33: decreta generalia exsecutoria [Dekret]; c. 34: instructiones [Instruktion]) (Verwaltungsakt, Verwaltungsanordnung), die in der deutschsprachigen Kanonistik häufig V. (Ausführungsverordnung: cc. 31-33; Verwaltungsverordnung: c. 34) genannt werden, womit zugl. der U…

Verpachtung

(6 words)

Verpachtung → Pachtwesen, kirchliches

Verpflichtungskraft

(288 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Verpflichtungskraft - Katholisch Eine kirchl. Rechtsnorm entfaltet nur dann V. (vis obligandi), wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Bei schriftlichen Rechtsnormen gehören dazu an erster Stelle die Bedingungen für das wirksame Erlassen der Norm: die erforderliche Vollmacht der erlassenden Autorität, ein zulässiger Norminhalt (vgl. c. 135 § 2; c. 985 § 2 CCEO), das Einhalten von Rechtserfordernissen wie etwa Mitwirkungsrechten (z. B. confirmatio, recognitio), das Einhalten von Rechtsförmlich…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Versammlungsfreiheit

(1,008 words)

Author(s): Bernd J. Hartmann | Heribert Hallermann
Versammlungsfreiheit - Staatlich 1. In Deutschland wird die V. gegenüber dem Staat v. a. im Grundgesetz gewährleistet. Hinzu kommen das Europarecht, die Landesverfassungen, das Versammlungsgesetz des Bundes u. Versammlungsgesetze mancher Länder. Dabei schützt das Europarecht die V. gem. Art. 11 EMRK sowie als EU-Grundrecht gem. Art. 6 Abs. 3 EUV u. gem. Art. 12 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 GRCh. Von der Möglichkeit, die V. als Landesgrundrecht zu gewährleisten, haben alle Länder Gebrauch gemacht außer d…

Versetzung

(1,476 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Versetzung - Katholisch Die V. (translatio) wird in allg. Form in cc. 190-191 u. cc. 972-973 CCEO normiert. Beide Regelungen sind in der Sache weitgehend identisch u. unterschieden sich nur in wenigen Einzelheiten. 1. Eine V. setzt gem. c. 190 § 1 (c. 972 § 1 CCEO) voraus, dass eine bestimmte kirchl. Autorität sowohl das Übertragungsrecht für das bislang innegehabte Amt als auch für das neu zu übertragende Amt u. somit im Blick auf beide das Recht der freien Amtsverleihung (collatio libera) besitzt. Damit werden z. B. der Papst…

Versorgung

(640 words)

Author(s): Rainer Obrock
Versorgung - Katholisch → Sehe Inkardination, Lebensunterhalt Versorgung - Evangelisch Die V. gehört zum Recht der öff.-rechtlichen Dienstverhältnisse, im staatl. Bereich des Beamtenrechts. Ihre verfassungsrechtliche Grundlage hat sie wie die Besoldung (Pfarrbesoldung, Versorgung) im Alimentationsprinzip, das zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. a) Zur Einhaltung dieser Grundsätze sind auch die ev. Landeskirchen verpflichtet, da sie Pfarrer u. Kirchenbeamte in öff.-rechtlichen Die…

Versprechen

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versprechen - Katholisch Der Begriff V. (promissio) kommt in den kirchl. Gesetzbüchern in versch. Zusammenhängen vor; er muss von ähnlichen Begriffen wie Gelübde (votum, professio) u. Eid (iusiurandum) unterschieden werden. Zwar verweist das Sachverzeichnis des CIC/1983 lat./dt. unter dem Lemma V. auf Gelübde, dennoch müssen beide Sachverhalte unterschieden werden, wie aus c. 1191 § 1 u. c. 889 § 1 CCEO ersichtlich wird. Ein Gelübde (votum) ist demnach ein menschliches V., das Gott gegeben wird u. …

Verstandes- und Willensgehorsam

(1,290 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verstandes- und Willensgehorsam - Katholisch Der V.- u. W. („religiosum voluntatis et intellectus obsequium“, LG 25; „religiosum intellectus et voluntatis obsequium“, c. 752) ist im Kontext der versch. Verbindlichkeitsgrade des kirchl. Lehramts u. dem entspr. Gehorsam zu verorten. Der Papst u. das Bischofskollegium sowie die Bischöfe für die ihnen anvertrauten Teilkirchen lehren gem. der Kirchenkonstitution LG 25 authentisch in der Autorität Jesu Christi u. daher sind ihre Lehren für die Gläubigen ge…

Verstoß gegen das sechste Gebot

(16 words)

Author(s): Vincent Jünger
Verstoß gegen das sechste Gebot → Sexueller Missbrauch Vincent Jünger

Verteidigung

(674 words)

Author(s): Michael Benz
Verteidigung - Katholisch V. ist die Abwehr eines befürchteten, tatsächlichen od. vermeintlichen Angriffs u. a. auf die eigene Überzeugung od. Rechtsposition. Die V. des Glaubens ist eine Pflicht der Gläubigen (c. 229 § 1; c. 404 § 1 CCEO), aus der sich u. a. das Recht auf theol. Bildung ergibt (c. 229 § 1; c. 404 § 2 CCEO). Alle Gläubigen haben das Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten der Christen), in der Kirche ihre Rechte geltend zu machen u. zu verteidigen (c. 221 § 1; c. 24 § 1 CCEO) sowie das Recht auf ein gerechtes Urteil (c. 221…

Vertrag

(4,070 words)

Author(s): Simon Schurz | Daniela Schrader | Anargyros Anapliotis | Carsten Schliwski | Serdar Kurnaz
Vertrag - Staatlich Der V. ist aus rein formal-rechtlicher Betrachtung das durch zwei übereinstimmende (kongruente) Willenserklärungen zwischen zwei od. mehreren Beteiligten zum Abschluss gelangende Rechtsgeschäft. 1. Zustandekommen: Ein V. kommt grds. durch ein Angebot u. dessen Annahme (i. S. v. §§ 145 ff. BGB) zustande. Dabei ist ein Bindungswille zwingend erforderlich, welcher z. B. bei einer sog. invitatio ad offerendum (lediglich Einladung zur Abgabe eines Angebots) nicht vorliegt. Eine Annahme durch Schweigen ist…

Vertragsstaatskirchenrecht

(6 words)

Vertragsstaatskirchenrecht → Konkordat, Kirchenvertrag

Vertreter

(859 words)

Author(s): Helmuth Pree
Vertreter - Katholisch 1. Begriff: V. im rechtlichen – im Unterschied zu einem theol. od. soziologischen – Begriffsverständnis ist, wer dazu bestellt ist, im Namen eines anderen eigenverantwortlich zu handeln, so dass die Rechtswirkungen dieses Handelns unmittelbar den Vertretenen treffen. V.-Funktionen können auf Gesetz od. auf Ermächtigung im Einzelfall (gewillkürte Stellvertretung) beruhen u. sind sowohl auf Ebene des kirchenhoheitlichen Handelns (entweder als Stellvertretungsämter od. nur für b…

Vertretung, rechtsgeschäftliche

(8 words)

Vertretung, rechtsgeschäftliche → Rechtsgeschäftliche Vertretung
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