Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Genossenschaft

(1,027 words)

Author(s): Christian Picker | Heribert Hallermann
Genossenschaft - Staatlich Die modernen G. bildeten im 19. Jh. einen zentralen Bestandteil der sozialen u. ökonomischen Reformbemühungen. In allen europäischen Industrienationen entstanden damals kooperative Zusammenschlüsse der durch die Industrialisierung benachteiligten Bevölkerungsgruppen, namentlich von Handwerkern, Kleingewerbetreibenden, Kleinbauern u. Fabrikarbeitern. Angehörige dieser Volksgruppen hatten infolge der Liberalisierung des Wirtschaftslebens zwar ihre persönliche Freiheit erlan…

Geräte, liturgische

(8 words)

Geräte, liturgische → Liturgische Geräte

Gerechte Strafe

(1,025 words)

Author(s): Rafael Rieger
Gerechte Strafe - Katholisch 1. Die Idee der G. findet sich wohl in allen Kulturen, was konkret unter einer iusta poena zu verstehen ist, variiert nach Zeit u. Ort allerdings erheblich. Durch eine G. sollen Schädigungen behoben od. zumindest entgolten werden. Die Strafe soll der gerechte Ausgleich für begangenes Unrecht sein. Zuweilen spricht man daher auch von der korrektiven Gerechtigkeit. Im Unterschied zu modernen demokratischen Rechtsordnungen, die sich an einem abstrakten Gleichheits- u. Gerec…

Gerechtigkeit

(3,283 words)

Author(s): Bernhard Emunds | Wolfgang Huber | Abbas Poya
Gerechtigkeit - Katholisch Während sich das Wort G. im NT v. a. auf das Verhältnis zwischen Gott u. den Menschen bezieht, geht es in den chr. Traditionen theol. Ethik bei G. fast durchgängig um das Verhalten der Menschen zu ihren Mitmenschen u. – heute vorrangig – um die verfestigten Strukturen dieser sozialen Beziehungen. Inhaltlich gefüllt wird der Begriff insb. durch Rezeption phil. Gerechtigkeitsbegriffe, denen man aber ggf. eine eigene Färbung gibt. Seit dem Hochmittelalter spielt v. a. in der…

Gerichte, kirchliche

(1,968 words)

Author(s): Stefan Killermann | Christoph Thiele
Gerichte, kirchliche - Katholisch Jesus Chr. ist nicht gekommen, um die Welt zu richten, sondern zu retten (Joh 3, 17). Auf Grund von Streitigkeiten u. Gesetzesverstößen von Getauften nahmen aber schon die Apostel richterliche Vollmachten wahr. Paulus mahnt, Rechtsstreitigkeiten nur vor die chr. Gde. zu bringen (1 Kor 6, 1-6). Bereits im 1. Jh. appellierten ihres Amtes enthobene Presbyter aus Korinth an Clemens I. von Rom. Seit altchristlicher Zeit war der Bischof jeder Diözese auch Gerichtsherr sei…

Gerichtsakten

(330 words)

Author(s): Reinhard Wenner
Gerichtsakten - Katholisch Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) der kath. Kirche sind schriftliche Verfahren. Alle Äußerungen zur Sache (Streitgegenstand), zum Prozessverlauf u. zum Abschluss des Prozesses sind auf Bl. (folia) schriftlich festzuhalten. Diese Bl. bilden die G., vgl. c. 1472 § 1; c. 1131 § 1 CCEO. Die G. beginnen m. dem Antrag od. dem Auftrag zur Eröffnung eines Verfahrens od. m. einer Strafanzeige (Anzeige). Sie enthalten die Verfügung zur Zusammensetzung des Gerichts, die Protokolle von Partei- u. Zeugenv…

Gerichtsämter

(803 words)

Author(s): Ernst Frhr. von Castell
Gerichtsämter - Katholisch KA ist jedweder auf Dauer eingerichtete Dienst, der der Wahrnehmung eines geistl. Zweckes dient (c. 145 § 1; c. 936 § 1 CCEO). Der Papst ist kraft Amtes oberster Richter der Kirche. Der Diözesan(Epiarchal)Bf. ist in seinem Bistum für alle vom Recht nicht ausgenommenen Sachen Richter erster Instanz. Er übt seine richterliche Gewalt persönlich od. durch den Gerichtsvikar u. Richter aus (c. 1419 § 1; c. 1066 § 1 CCEO). Er allein entscheidet, beraten von einem Untersuchungsri…

Gerichtsanhängigkeit

(244 words)

Author(s): Andreas Weiß
Gerichtsanhängigkeit - Katholisch M. der rechtmäßig bekanntgemachten Ladung (citatio, cc. 1508-1511) od. dem Erscheinen der Parteien (c. 1507 § 3) vor dem Richter zur Behandlung ihrer Sache wird diese nach c. 1512, 5° am angerufenen Gericht (Gerichte, kirchliche) anhängig (litispendentia), sofern jenes eine Zuständigkeit geltend machen kann (Ausnahmen cc. 1406 § 2, 1415, 1417 § 2). Die G. begr. das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien u. dem Gericht, nach c. 1517 beginnt nun der Prozesslau…

Gerichtsaufsicht, kirchliche

(1,159 words)

Author(s): Nikolaus Schöch
Gerichtsaufsicht, kirchliche - Katholisch Auf lokaler Ebene wird die G., d. h. die Aufsicht über die ordnungsgemäße Rechtspflege, durch den Diözesanbischof u. ihm gleichgestellte Vorsteher von Teilkirchen (vgl. cc. 368 u. 381 § 2) od. bei Interdiözesangerichten durch die beteiligten Bischöfe gemeinsam od. durch einen von diesen bestimmten Bf. (vgl. c. 1423 § 1) ausgeübt. Bei den kath. Ostkirchen kommt gem. CCEO die G. über alle innerhalb des Patriarchats (vgl. c. 1062 § 5) bzw. der Großerzbischöflichen Kirche (vgl. c. 152) gelegenen Gerichte ein…

Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse

(3,633 words)

Author(s): Karl-Hermann Kästner | Klaus Lüdicke | Michael Germann | Andreas Gotzmann | Tibor Linke
Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse - Staatlich Die effektive Durchsetzung geltenden Rechts erfolgt in der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes letztlich durch Entscheidungen unabhängiger Gerichte – eine Aufgabe, die, worauf auch das BVerfG mehrfach verwiesen hat, der staatl. Judikative obliegt (Art. 92 GG). Außerstaatliche Rspr., wie sie in der gesellschaftlichen Realität (als kirchl. bzw. religiöse G., als Partei-, Vereins-, Verbands-, Betriebsjustiz usw.) durchaus auch Wirksamkeit ent…

Gerichtsgebühren

(511 words)

Author(s): Michael Benz
Gerichtsgebühren - Katholisch Gebühren sind durch die zuständige Autorität festgesetzte pflichtmäßige Abgaben für bestimmte Leistungen einer öff. Verwaltung od. die Inanspruchnahme bestimmter öff. Einrichtungen. Durch die G., die nur einen Teil der gesamten Gerichtskosten ausmachen, wird die Inanspruchnahme des kirchl. Gerichts (Gerichte, kirchliche) für ein Verfahren abgegolten. Darin sind die Kosten für die Räume des Gerichts einschließlich aller Nebenkosten, die Personalkosten sowie die Kosten d…

Gerichtsgewalt

(5 words)

Gerichtsgewalt →Gewaltenunterscheidung, →Jurisdiktion

Gerichtskosten

(686 words)

Author(s): Michael Benz
Gerichtskosten - Katholisch Die G. umfassen sämtliche Aufwendungen des Gerichts (Gerichte, kirchliche), die zur Durchführung eines Verfahrens notwendig sind. Hierzu zählen die Gerichtsgebühren, die Honorare von Sachverständigen u. Dolmetschern sowie die Entschädigung der Zeugen. Es ist Aufgabe des Richters, im Urteil die G. festzusetzen (c. 1611 n. 4, Art. 250 DC, 304 DC; c. 1294 n. 4 CCEO), soweit diese nicht bereits aufgrund der Ordnung für die Gerichtsgebühren (Gebührenordnungen) feststehen. Diese Festsetzung der G. beinhalte…

Gerichtsnotar

(5 words)

Gerichtsnotar → Notar

Gerichtsordnung, kirchliche

(801 words)

Author(s): Ernst Frhr. von Castell
Gerichtsordnung, kirchliche - Katholisch Eine umfassende G., wie DC für die Eheprozesse (Ehenichtigkeitsverfahren), fehlt im CIC u. CCEO. Die G. in Titel III des VII. Buches des CIC über kan. Prozesse behandelt in fünf Kap. allg. Themen, die im Zusammenhang m. der Prozessführung stehen u. für alle Arten von Prozessen gelten: Die Aufgaben der Richter u. des Gerichtspersonals (cc. 1446-1457), die Reihenfolge der Untersuchungen (cc. 1458-1464), Termine u. Fristen (cc. 1465-1467), den Gerichtsort (Geric…

Gerichtsorganisation, kirchliche

(1,564 words)

Author(s): Ernst Frhr. von Castell | Michael Germann
Gerichtsorganisation, kirchliche - Katholisch Der Papst ist kraft Amtes oberster Richter der kath. Kirche. Ihm selbst sind die in c. 1401 angeführten Verfahren von Staatsoberhäuptern, Kardinälen, Patriarchen u. Gesandten des Apost. Stuhles (Gesandter, päpstlicher) sowie Strafsachen gegen Bischöfe vorbehalten bzw. alle Sachen, die er an sich zieht (c. 1405 § 1; c. 1060 CCEO). Jedem Gläubigen steht es frei, seine Streit- od. Strafsache auch bei schon laufendem Prozess dem Hl. Stuhl zur Entscheidung zu…

Gerichtsort, kirchlicher

(293 words)

Author(s): Lothar Wächter
Gerichtsort, kirchlicher - Katholisch Im Unterschied zur eingehenderen Normierung des CIC/1917 (cann. 1636-1639) legt c. 1468 (DC 84) über den G. lediglich fest, dass der Sitz jedes Gerichtes (Gerichte, kirchliche) nach Möglichkeit ständig ders. u. zu festgelegten Stunden geöffnet sein soll. So ist weder von der internen räumlichen Ausstattung die Rede noch ausdrücklich von der territorialen Lage auf dem Gebiet des Bistums. Letzteres Erfordernis lässt sich aus dem Kontext der nachfolgenden Norm des …

Gerichtspersonal

(10 words)

Gerichtspersonal →Anwalt, →Ehebandverteidiger, →Gerichtsämter, →Gerichtsvikar, →Kirchenanwalt, →Notar, →Richter

Gerichtsstand, kirchlicher

(708 words)

Author(s): Lothar Wächter
Gerichtsstand, kirchlicher - Katholisch Unter dem aus dem dt. Zivilrecht entlehnten Begriff G. wird in der dt. Kirchenrechtssprache gemeinhin die Gerichtszuständigkeit verstanden, d. h. die Normierungen des CIC in den cc. 1404-1416 (De foro competenti) über die Zuständigkeit, auf Grundlage derer ein kirchl. Gericht (Gerichte, kirchliche) eine Klage annehmen u. behandeln darf bzw. muss od. ein Kläger einen Anspruch ableiten kann, ein kirchl. Gericht für sich tätig werden zu lassen aufgrund sachlicher…

Gerichtsverfahren, kirchliches

(1,029 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Gerichtsverfahren, kirchliches - Katholisch G. bez. das gesetzlich geregelte Vorgehen (der Dispensgewalt des Diözesanbischofs entzogen: c. 87; c. 1537 CCEO), durch das unter Beschreitung des kirchl. Gerichtswegs (Gerichtsweg, kirchlicher) (im Unterschied zum administrativen Vorgehen) ein m. einer Klage vorgebrachtes Begehren von der kirchl. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse) behandelt wird. Das G. dient dem Rechtsschutz, der Feststellung von Tatsachen, aber auch der Bestraf…
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