Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Glaube
(3,895 words)
Glaube - Katholisch G. bez. das Ganze der Selbstmitteilung des dreifaltigen Gottes als Wahrheit u. Leben des Menschen u. ihre umfassende (implizite u. explizite) Annahme im Verstand u. Willen seitens des Hörers des Wortes (fides ex auditu) u. des Empfängers der Gnade des Hl. Geistes (Vat I: DenzH 3008; Vat II: DV 5). Gegenüber dem (Semi-)Pelagianismus gilt, dass G. ein Geschenk ist u. damit sein Anfang (initium fidei), Wachstum u. seine Vollendung, sowie der Grund seiner Glaubwürdigkeit (credulitat…
Glaubensbekenntnis
(4,554 words)
Glaubensbekenntnis - Katholisch Der Ausdruck G. (Professio fidei) meint im KR meist die formelhaften Zusammenfassungen des chr. Glaubens wie das Apost. u. das Nizäno-Konstantinopolitanische G., ggf. m. weiteren Zusätzen. Der Ursprungsort der G. ist die Liturgie, insb. die Feier der Taufe, zu der schon in frühchristlicher Zeit das G. der Katechumenen gehörte. In der Liturgie ist das Sprechen des G. in Form von Fragen u. Antworten od. in Form eines zusammenhängenden Textes möglich. Nach den geltenden…
Glaubensfreiheit
(1,022 words)
Glaubensfreiheit - Staatlich Die G. gehört zu den grundrechtlichen Verbürgungen in Art. 4 Abs. 1 GG. Das BVerfG sieht in Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG – m. Ausnahme der Gewissenfreiheit – ein einheitliches Grundrecht der Religionsfreiheit, bei dem, erg. um eine Plausibilitätskontrolle, das Selbstverständnis des Rechtsträgers entscheidend ist. Angesichts fortschreitender Pluralisierung u. Individualisierung religiösen Lebens erscheint jedoch eine möglichst objektive Differenzierung zwischen den einzelnen Ve…
Glaubenskongregation
(11 words)
Glaubenskongregation →Kongregation für die Glaubenslehre, →Kongregationen, römische, →Römische Kurie
Glaubenslehre
(728 words)
Glaubenslehre - Katholisch Der biblisch-chr. Glaube als radikale Übergabe des Menschen an das sich selbst mitteilende Geheimnis Gottes ist von Anfang an auch ein Phänomen lehrhaften Inhaltes gewesen. Glaube ist demnach zwar propositional, also in Form von Lehrsätzen darstellbar (fides quae creditur), eigentlicher Gegenstand des Glaubens bleibt jedoch die Wirklichkeit Gottes in ihrem pro nobis, in der Art u. Weise, wie Gott sich in seiner Schöpfung, in der Geschichte u. in Chr. offenbart: „[D]er Gla…
Glaubenssinn der Gläubigen
(1,142 words)
Glaubenssinn der Gläubigen - Katholisch 1. Lehramtliche Bestätigung: Auf der Grundlage bibl. Aussagen (vgl. 1 Petr 2, 9 i. V. m. 1 Kor 2, 16; Joh 14, 17; 16, 13; Eph 1, 18; Kol 1, 9) sowie der Lehrentwicklung in der Kirchen- u. Theologiegeschichte (von den Kirchenvätern bis zu Yves Congar) hat sich erstmals das Vat II der Lehre vom G. zugewandt u. ihn als institutionelles Element in die Struktur der Kirche integriert (bes. LG 12, 1). Der G. bez. ein allen Christgläubigen durch Taufe u. Firmung zukomm…
Glaubensverkündigung, authentische
(952 words)
Glaubensverkündigung, authentische - Katholisch Die G. bez. die autoritativ-bevollmächtigte Verkündigung, Bezeugung u. Gegenwärtigsetzung des Heils, das Gott in der Menschwerdung, im Leben u. Sterben sowie in der Auferstehung u. Geistsendung Jesu Chr. gewirkt hat. Als solche stellt sie die beständige Erfüllung des Sendungsauftrags an die Apostel dar (vgl. Mt 28, 19-20), durch den die göttliche Heilsbotschaft „zu allen Menschen aller Zeiten auf der ganzen Welt“ gelangen soll (DV 7; c. 211; c. 14 CCEO…
Glaubenszeugnis
(515 words)
Glaubenszeugnis - Katholisch Unter dem G. wird allg. das Bekunden des Glaubens in Wort u. Tat verstanden. Inhaltlich bezieht es sich auf die Aussagen des kirchl. Glaubens, der in der Liebe tätig wird (vgl. Gal 5, 6). In Bezug auf seinen Träger stellt das G. den Gläubigen in den Mittelpunkt. Biblisch gründet das G. im Missionsbefehl Jesu (vgl. Mt 28, 19-20). Alle Christgläubigen, die durch die Taufe Chr. gleichgestaltet u. in die Kirche eingegliedert sind (c. 849; c. 675 § 1 CCEO), haben Anteil am p…
Glaubenszustimmung
(561 words)
Glaubenszustimmung - Katholisch Die in c. 752 u. c. 599 CCEO erwähnte G. (assensus fidei) bez. die von allen Katholiken (i. S. v. c. 11 bzw. c. 1490 CCEO) erwartete, rechtlich normierte Antworthaltung auf spezifische Äußerungen des unfehlbaren Lehramtes der Kirche bzgl. der Glaubens- u. Sittenlehre. Theoretisch lassen sich drei Erkenntnisebenen unterscheiden, denen drei unterschiedliche Verpflichtungsgrade zugeordnet sind: a) An oberster Stelle stehen die Glaubensdogmen, die im schriftlichen od. tr…
Gläubige
(2,414 words)
Gläubige - Katholisch 1. Im CIC/1917 waren die Kleriker Hauptsubjekte der kirchl. Rechtsordnung u. die Laien die Untergebenen u. Empfangenden. Das Vat II hat die Kirche neu als Communio fidelium bestimmt; dem entspr. sind nun die G. (christifideles) das Hauptsubjekt des KR. An die Stelle der auf Gratian (Decr. Gratiani C. 129 q. 1 c. 7: „Duo sunt genera christianorum …“) fußenden Unterscheidung in can. 107 („Ex divina institutione sunt in Ecclesia clerici a laicis distincti …“) ist vor aller später…
Glaubwürdigkeitszeugen
(253 words)
Glaubwürdigkeitszeugen - Katholisch Gem. c. 1678 (vgl. c. 1364 § 1 CCEO) können in kirchl. Ehenichtigkeitsverfahren das gerichtliche Geständnis od. die Parteierklärungen durch G. gestützt werden u. so volle Beweiskraft (Beweis) erlangen. Auch bei der Würdigung von Zeugenaussagen können G. herangezogen werden: Der Richter hat, ggf. nach Einholen von Zeugnissen, die persönlichen Verhältnisse u. die sittliche Lebensführung des Zeugen zu beachten (c. 1572 1°; c. 1253 1° CCEO). G. sind keine Sachzeugen,…
Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen
(13 words)
Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen → Parität
Gleichberechtigung
(672 words)
Gleichberechtigung - Staatlich Der Begriff bezieht sich auf die Behandlung der Geschlechter. Heute ist das Gebot der G. in Art. 3 Abs. 2 GG verankert; daneben enthält Art. 3 Abs. 3 GG das Verbot, niemanden wegen seines Geschlechts zu benachteiligen. Im Vergleich zur WRV, die die G. der Geschlechter nur für die staatsbürgerlichen Rechte vorsah, ist die Norm umfassend angelegt. Der damit verbundene notwendige Umbau der Rechtsordnung, insb. im Familien- u. Arbeitsrecht, war 1949 durchaus gesehen worde…