Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gottesbezug

(293 words)

Author(s): Claus Dieter Classen
Gottesbezug - Staatlich Unter G. wird der im Einzelnen in unterschiedlichen Formen vorkommende Hinweis auf Gott in Rechtstexten verstanden, wie er insb. in Präambeln von Verf. u. funktional vergleichbaren Texten vorkommt. In einigen ausl. Verf., in denen eine echte invocatio dei zu finden ist, kommt ihm eine gewisse Legitimationsfunktion zu. Wenn hingegen das Grundgesetz u. ähnlich einige ältere, aber auch neuere Landesverfassungen von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ sprechen, steht G…

Gottesdienst

(4,651 words)

Author(s): Peter Unruh | Alexander Zerfaß | Christian Grethlein | Konstantin Nikolakopoulos | Daniel Katz | Et al.
Gottesdienst - Staatlich Der G. ist für viele Religionsgemeinschaften, so auch für die chr. Kirchen, die zentrale Ausdrucksform des jeweiligen Glaubens. Das Recht des G., d. h. das ius liturgicum, gehört daher zu den wichtigen Regelungsgegenständen des internen Rechts der Religionsgemeinschaften bzw. des KR. Es ist für die röm.-kath. Kirche im CIC/1983 u. für die ev. Kirchen in (z. T. durch die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse) synodal beschlossenen Agenden u. Gesangbüchern geregelt. Der G. wird auf versch. Ebenen der staatl. Rechtsordnung geschützt. Im Völkerre…

Gottesdienstgemeinschaft

(12 words)

Gottesdienstgemeinschaft →Abendmahl, Eucharistie, →Abendmahls-, Eucharistiegemeinschaft, →Communicatio in sacris, →Gottesdienst, →Interzelebration

Gottesdienstkongregation

(11 words)

Gottesdienstkongregation → Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Gottesdienstsperre

(5 words)

Gottesdienstsperre → Interdikt

Gottesfriede

(6 words)

Gottesfriede → Treuga Dei

Gotteshaus

(7 words)

Gotteshaus →Kapelle, →Kirchengebäude, →Moschee, →Synagoge

Gotteshausvermögen

(5 words)

Gotteshausvermögen → Kirchenstiftung

Gotteslästerung

(1,205 words)

Author(s): Barbara Rox
Gotteslästerung - Staatlich G. beschreibt eine Äußerung od. ein Kunstwerk (Kunstfreiheit), welche/s sich auf einer Skala von krit. über spöttisch bis respektlos/verunglimpfend m. Gott, religiösen Wahrheiten etc. – kurz: m. dem für den gläubigen Rezipienten als unantastbar Heiligen – auseinandersetzt u. deshalb bei letzterem auf Unverständnis stößt. Ausgangspunkt u. Maßstab jeglicher staatl. Reaktion auf das Phänomen der G. durch Private muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG …

Gottesurteil

(1,133 words)

Author(s): Sarah Neumann
Gottesurteil - Historisch Ein G. (iudicium Dei, Ordal) ist eine gleichermaßen rechtlich wie auch religiös legitimierte Ritualhandlung, die der Wahrheitsfindung dient. Das G. basiert auf dem Grundgedanken, dass in Rechtsfällen, in denen die menschliche Urteilskraft an ihre Grenzen gelangt, Gott bzw. eine Gottheit als Zeuge angerufen u. um ein Votum zum Streitfall gebeten werden kann. Als berufenes G. ist es von unberufenen G. abzugrenzen. Nachweisbar in einer Vielzahl von Kulturen u. Religionen gewi…

Gottesverehrung

(1,164 words)

Author(s): Vincent Jünger
Gottesverehrung - Katholisch Der Begriff der G. bez. öff. u. private bzw. amtl. u. nicht-amtl. liturgische Handlungen der Kirche. Sprachlich wird G. im CIC/1917 u. CIC/1983 zumeist m. liturgia bzw. cultus umschrieben, wobei beachtet werden muss, dass insb. cultus im CIC/1983 eine große Bedeutungsvielfalt zukommt. Im CIC/1917 unterscheidet der Gesetzgeber in can. 1256 zwischen öff. u. privatem Kult. Die öff. G. ist hier definiert als amtl. Gottesdienst, der durch rechtmäßige u. von der Kirche eingerichtete Personen, worunter nicht ausschlie…

Gottesvolk

(8 words)

Gottesvolk →Gläubige, →Kirche, Begriff, →Volk Gottes

Göttliches Recht

(8 words)

Göttliches Recht → Ius divinum

Grab

(5 words)

Grab → Bestattung

Grade

(6 words)

Grade →Akademische Grade, →Verwandtschaft

Gratian, Johannes

(411 words)

Author(s): Markus Graulich
Gratian, Johannes - Historisch G., der Kompilator der als Decretum Gratiani bekannten Concordia discordantium canonum, bleibt auch nach einer in den letzten Jahrzehnten intensivierten Forschungsarbeit immer noch die enigmatische Persönlichkeit, als die ihn Stephan Kuttner bez. Seine Biographie liegt nach wie vor weitgehend im Dunkeln, zumal auch die ältesten Manuskripte des Decr., v. a. die Manuskripte der sog. ersten Rezension, keine Angaben zum Verf. machen u. die Zuschreibung „quod a quodam Gratiano compositum“ erst in späteren Handschriften zu finden ist. Über Zeit u. …

Grenzen

(5 words)

Grenzen →Territorium, →Zuständigkeitsbereich

Griechenland, Staat und Religion

(823 words)

Author(s): Ioannis Konidaris
Griechenland, Staat und Religion - Staatlich Die Verf. G. enthält in ihrem ersten Teil, unter der Titel „Grundbestimmungen“, im zweiten Abschnitt unter der Rubrik „Beziehungen zwischen Kirche und Staat“ (Art. 3) die wichtigsten Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Staat u. Kirche. Im zweiten Teil enthält die Verf., unter dem allg. Titel „Individuelle und soziale Rechte“ (Art. 13) Begriff, Inhalt u. Schranken der Religionsfreiheit. 1. Gem. Art. 13 der griech. Verf. ist die Freiheit des religiösen Gewissens unverletzlich. Die Ausübung der individuellen…

Großbritannien, Staat und Religion

(1,540 words)

Author(s): Frank Cranmer
Großbritannien, Staat und Religion - Staatlich 1. Einl.: Das Vereinigte Königreich ist, aus verfassungsrechtlicher Perspektive, kein säkularer Staat. Vielmehr umfasst es vier separate Staatsgebiete: England, Nordirland, Schottland u. Wales (die Kanalinseln u. die Isle of Man sind selbstverwaltete Schutzgebiete der Krone außerhalb des Vereinigten Königreichs). Gesetze für das ganze Vereinigte Königreich u. für England selbst werden vom Parlament des Vereinigten Königreichs in Westminster erlassen; darü…

Großerzbischof

(306 words)

Author(s): Andreas Weiß
Großerzbischof - Ostkirchlich G. (archiepiscopus maior) wird der Ersthierarch m. supra-metropolitaner Vollmacht einer kath. Kirche sui iuris orient. Tradition genannt, der (noch) nicht Patriarch ist (c. 151 CCEO). Die erst seit P. Pius XII. gebräuchliche Bez., die auf c. 8 des Konzils von Ephesus zurückgeht (Unabhängigkeit der Kirche Zyperns von Antiochia), unterscheidet den G. als Vater u. Haupt seiner Kirche eigenen Rechts von einem gewöhnlichen Ebf. (archiepiscopus minor) u. Metropoliten. G. u. …
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