Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Idschaza

(927 words)

Author(s): Harry Harun Behr
Idschaza - Islamisch Das arabische Wort iğāza (dt. Idschaza, engl. ijazah) bedeutet Erlaubnis, Befugnis, Berechtigung od. Lizenz. Es bez. i. d. R. ein Zeugnis, m. dem ein Lehrer seinem Schüler beurkundet, seine Lehrinhalte weiterzugeben, seine Schr. zu kopieren u. zu ergänzen, dezidiert in seinem Namen zu lehren u. eine bestimmte Schule zu vertreten. Bes. im sunnitischen Islam, aber auch in der 12er-Schia hat sich die I. zu einem festen Bestandteil organisierter religiöser wie nicht-religiöser Wiss…

Idschtihad

(8 words)

Idschtihad - Islamisch → Interpretation, Auslegung

IGMG

(10 words)

IGMG - Islamisch → Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

Ignorantia

(7 words)

Ignorantia - Katholisch → Unkenntnis