Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Ikhtilaf al-Fuqaha

(9 words)

Ikhtilaf al-Fuqaha - Islamisch →Lehrfreiheit, →Rechtsschulen

Illegitimität

(305 words)

Author(s): Michael Karger
Illegitimität - Katholisch Der Begriff I. (Unrechtmäßigkeit, Widerrechtlichkeit) bez. den Sachverhalt, dass sich ein Zustand, eine Institution o. eine Handlung entweder keiner Zustimmung seitens der kirchl. Gemeinschaft bzw. des kirchl. Gesetzgebers erfreut od. geltendem Recht entgegensteht. Von I. als Negation von Legitimität wird aus rechtstheologischer u. rechtsphilosophischer Perspektive gesprochen, wenn das kirchl. Recht das unmittelbare Gott-Mensch-Verhältnis rechtlich zu bestimmen versucht, …

Imam

(718 words)

Author(s): Martin Kellner
Imam - Islamisch 1. Etymologie: Das Wort I. stammt von der Wurzel ’-m-m m. der Grundbedeutung vorangehen, (beispielhaft) anführen, vorbeten u. ist m. Vorbeter, Führer, Anführer, Meister, Richtschnur zu übersetzen. Im Kontext islam. Theologie wird der Begriff I. für drei versch. Bedeutungen verwendet, nämlich a) Vorbeter, b) herausragender Religionsgelehrter u. c) Träger politisch-religiöser Autorität. Im Koran kommt das Wort einmal im Zusammenhang m. der religiösen Führungsrolle Abrahams vor (2:124…

Imbreviatur

(142 words)

Author(s): Franz Kalde
Imbreviatur - Historisch Die I. ist die Aufzeichnung eines Notars über eine Rechtshandlung, die in seiner Gegenwart stattfand, u. zwar in gekürzter Form u. m. Abk. ([im-/ab-]breviatura). Auf der Grundlage der I. fertigte der Notar eine Urkunde od. (z. B. bei deren Verlust) weitere Urkunden aus. Die I. hatte öff. Beweiskraft u. wurde vom Notar, manchmal auch in einem Archiv od. bei Gericht, aufbewahrt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wurden seit dem 12. Jh., ausgehend von Italien, I. in I.-Büchern…

Immunität

(834 words)

Author(s): Paolo Astorri | Wim Decock
Immunität - Historisch I. ist ein Recht, das sowohl Güter der Kirche als auch der Kleriker von bestimmten Abgaben (z. B. Grundsteuern) bzw. Aufgaben (z. B. Kriegsdienst) befreit (Pirhing, 1695, ad X 3, 49). Im etymologischen Sinne bedeutet I. die Freiheit von Lasten (munera). Im modernen Sinne ist I. ein Aspekt der breiteren Frage nach dem Verhältnis von Kirche u. Staat. Drei Arten der I. werden seit der frühneuzeitlichen Kanonistik unterschieden (Pirhing, 1695; Murillo Velarde, 1743; Magnin, 1922)…

Impotenz

(290 words)

Author(s): Heinz-Meinolf Stamm
Impotenz - Katholisch Unter I. versteht die kath. Kirche (Glaubenskongregation, Dekr., 13.05.1977) das Unvermögen zur geschlechtlichen Vereinigung, die Beischlafunfähigkeit (impotentia coeundi). Bei dauerhaftem Vorliegen vor der Eheschließung (antecedens et perpetua) wirkt sie vom Naturrecht her (ex ipsa eius natura) als trennendes Ehehindernis, von dem nicht dispensiert werden kann. Die Unterscheidung zwischen angeborener u. erworbener, dem Partner bekannter u. ihm unbekannter, absoluter u. relati…

Imprimatur

(395 words)

Author(s): Christoph Ohly
Imprimatur - Katholisch Als I. (übers.: Es möge gedruckt werden) wird die kirchl. Druckerlaubnis gem. cc. 822-832 (cc. 651-666 CCEO) bez., die m. Namen, Ort u. Datum im betr. Druckerzeugnis verzeichnet wird (PCLT, 1987). Sie findet ihren hist. Ausgang im 16. Jh. in der Bücheraufsicht der Kirche (Zensur) durch den Index librorum prohibitorum, der 1966 durch die Kongr. für die Glaubenslehre aufgehoben wurde. Gem. der geltenden Neuregelung stellt die Druckerlaubnis einen Ausdruck des bfl. Aufsichtsrec…

Imputatio

(5 words)

Imputatio → Zurechenbarkeit

Index librorum prohibitorum

(355 words)

Author(s): Jyri Hasecker
Index librorum prohibitorum - Historisch Der I. war ein Versuch des Papsttums, das Presse- u. Buchwesen einheitlich in der gesamten kath. Welt gesetzlich zu regulieren. Vorausgegangen waren päpstliche (1487, 1501) bzw. konziliare Verfügungen (1515), wodurch der Buchdruck sowohl auf Produzenten- wie auch auf Konsumentenebene der kirchl. Kontrolle u. Gerichtsbarkeit unterworfen wurde (s. Imprimatur). Der erste I. m. universaler Geltung wurde 1558/59 auf Veranlassung Pauls IV. durch die röm. Inquisition…

Indizienbeweis

(304 words)

Author(s): Reinhard Knittel
Indizienbeweis - Katholisch Der I. ist eine Form der richterlichen Beweisauswertung (Beweis), die bereits in hellenistisch-röm. Gerichtspraxis greifbar ist, dann auch vom kan. Recht rezipiert wurde. Aus sicheren Indizien wird beim I. indirekt eine Mutmaßung über einen strittigen Sachverhalt abgeleitet. Das kirchl. Recht (c. 1586; c. 1265 CCEO) spricht nur von der aus Indizien abgeleiteten richterlichen Vermutung. Sie ergibt meist eine gestufte Basis der Wahrscheinlichkeit, selten kann auch volle Beweiskraft aus ihr erwachsen. Naturgemäß sind Mutmaßungen äußerst fra…

Indult

(305 words)

Author(s): Franz Kalde
Indult - Katholisch I. ist ein von einem Träger hoheitlicher Leitungsgewalt bewilligtes Ausnahmerecht von einer gesetzlichen Bestimmung für eine physische Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche); es ist dem Privileg ähnlich, z. T. gleichbedeutend. Das I. ist i. d. R. zeitlich begrenzt u. besteht (im Unterschied zum Privileg) meist eher in der Nachsicht von einer Pflicht als in einer positiven Vergünstigung. Im CIC/1983 ist I. nicht definiert; es begegnet v. a. als Säkularisierungs-, Exklaustrations- od. Austritts-I. bei den Ordensinstitu…

Infamie

(470 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Infamie - Historisch I. war im kirchl. Recht die Bez. für eine Minderung od. den Verlust der Ehre u. des guten Rufs u. hatte eine Beschränkung der Rechtsstellung eines Kirchengliedes zur Folge. Aus dem römischen Recht übernommen, stand I. u. a. im Zusammenhang m. Vergehen gegen den Glauben, die guten Sitten u. m. Fälschungsdelikten. I. galt als Sühnestrafe u. war oft m. der Exkommunikation bzw. dem persönlichen Interdikt verbunden. Wie Gratian u. die Dekretisten unterschied der CIC/1917 (vgl. cann.…

Informationsfreiheit

(723 words)

Author(s): Jacqueline Desiree Debus
Informationsfreiheit - Staatlich 1. Bedeutung: Als durch Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 geschütztes Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten) gewährleistet die I. jedem Bürger, sich aus allg. zugänglichen Informationsquellen ungehindert u. o. staatl. Beschränkungen unterrichten zu dürfen. Die I. gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen des demokratischen Willensbildungsprozesses u. ist für die Meinungsfreiheit sowie Meinungsäußerungsfreiheit notwendiges Erfordernis, woraus sich zwei wesensbestimmende…

Informativprozess

(360 words)

Author(s): Christian Hermes
Informativprozess - Katholisch Im Ernennungsverfahren von Bf. (Bischofsernennung) bzw. gleichgestellten Ordinarien in der kath. Kirche gibt der jeweilige Päpstliche Gesandte (Gesandter, päpstlicher) zu den vorgeschlagenen (c. 377 §§ 2-4 u. konkordatäres Recht) od. ihm geeignet erscheinenden Kandidaten dem zuständigen Dikasterium (Staatssekretariat, Kongregation für die Orientalischen Kirchen od. Kongregation für die Bischöfe, vgl. Pastor Bonus Art. 47; 56; 77 f.) eine Stellungnahme ab (MP SOE 40-67…

Initiation

(1,298 words)

Author(s): Thomas Meckel
Initiation - Katholisch I. (griech. Myesis; lat. Initiatio) wird im weiten Sinn als Übergang eines Menschen in einen neuen Status bzw. in eine neue Lebensform begriffen u. als Begriff der Religionsgeschichte der Antike als Einweihung in die Mysterien u. der Eingliederung als Schritt zur Zugehörigkeit der Mysteriengemeinschaft verwendet. I. ist zumeist ein punktuelles u. ein prozesshaftes Geschehen eigen. Im chr. Kontext wird die Einführung in den chr. Glauben durch die Aufnahme in den Katechumenat u. sodann der Weg der sakramentalen u. rechtlichen Eing…

Inkardination

(798 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Inkardination - Katholisch 1. Das Vat II hat in PO 10, 2 gefordert, dass das alte Rechtsinstitut der I. beibehalten u. zugl. den aktuellen pastoralen Bedürfnissen besser angepasst werden solle. Damit wurde implizit auf den in CD 6 u. PO 10, 1 geäußerten Wunsch Bezug genommen, dass Priester aus der eigenen Diözese in Missionsgebiete od. in Diözesen m. Priestermangel wechseln sollten. P. Paul VI. hat dem entspr. m. dem MP ES vom 06.08.1966, I, 2-3 Normen zur besseren Verteilung des Klerus erlassen, a…

Inklusion

(441 words)

Author(s): Felix Hanschmann
Inklusion - Staatlich I. zielt auf eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen m. Behinderung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen. Im Unterschied zur Integration geht I. davon aus, dass Menschen m. Behinderung nicht gleichsam nachträglich in vorgegebene gesellschaftliche Strukturen integriert werden, aus denen sie zuvor exkludiert worden sind. Vielmehr fordert I., dass die in der Gesellschaft vorhandenen einstellungs- u. umweltbezogenen Bedingungen so gestaltet werden, dass Mens…

Inkonsummation

(7 words)

Inkonsummation - Katholisch → Nichtvollzug

Inkorporation

(928 words)

Author(s): Peter Koch | Heinrich de Wall
Inkorporation - Katholisch Der Begriff I. hebt im kath. KR auf drei differente Gegebenheiten ab, deren Gemeinsamkeit es ist, Resultat einer rechtlichen Verbindung zu sein. 1. Verfassungs- u. sakramentenrechtlich bez. I. die Eingliederung des Menschen in Chr. bzw. in die Kirche Chr. mittels Taufe. Als rechtsfähige Person gehört der Gläubige dem Volk Gottes an u. hat gem. seiner eigenen Stellung Anteil am priesterlichen, prophetischen u. kgl. Amt Chr. Die Taufe ist Grundvoraussetzung, um andere Sakramente zu empfangen; w…

Innere Angelegenheiten

(305 words)

Author(s): Dirk Ehlers
Innere Angelegenheiten - Staatlich Religionsgemeinschaften pflegen die Menschen ganzheitlich anzusprechen u. hierbei nicht nur sakrale, sondern auch profane Zwecke zu verfolgen. Die für die Abgrenzung zum Staat entwickelte Bereichslehre – die in mancher Hinsicht Berührungspunkte zur Unterscheidung von ius in sacra u. ius circa sacra aufweist – zielt darauf ab, die eigenen Angelegenheiten danach einzuteilen, ob sie den Innen- od. Außenbereich betreffen. Der Innenbereich (zu dem etwa das Amtsrecht gez…
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