Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Irland, Staat und Religion

(765 words)

Author(s): Walter Weinberger
Irland, Staat und Religion - Staatlich 1. Von den 4.761.865 Bewohnern der Republik I. bekennen sich 3.729.115 (78, 30 %) zum Katholizismus, 2, 61 % zur Church of Ireland bzw. Angl. Kirche, 1, 32 % zum Islam u. 4, 95 % zu anderen Konfessionen, 10, 12 % sind konfessionslos (Statistics Ireland – Census 2016). Die röm.-kath. Kirche ist in 4 Kirchenprovinzen u. 26 Diözesen unterteilt. 2. Nach kontinuierlichen Abkoppelungsversuchen seit der 1801 erfolgten Eingliederung in das Vereinte Königreich Großbritannien trat am 06.12.1922 die Verf. des Irischen Freist…

Irregularität

(346 words)

Author(s): Walter Weinberger
Irregularität - Katholisch I. bez. ein dauerhaftes Hindernis, das Weihesakrament zu empfangen (c. 1041) od. auszuüben (c. 1044 § 1). Im CIC/1917 wird noch zwischen I. ex defectu u. ex delicto unterschieden. Irregulär für den Weiheempfang ist gem. c. 1041 wer an einer psychischen Erkrankung leidet (amentia od. psychica infirmitas, 1°); wer die Straftat der Apostasie, Häresie od. des Schismas begangen hat (2°); wer durch die Ehe, Weihe (Ordination, Weihe) od. ein öff. Gelübde an der Eheschließung gehindert od. m. …

Irrglaube

(5 words)

Irrglaube → Häresie

Irrtum

(869 words)

Author(s): Lorenz Wolf | Jonah Sievers
Irrtum - Katholisch Beim I. handelt es sich um ein Urt., das subjektiv für richtig gehalten wird, objektiv aber falsch ist. Vom I. unterschieden sind die bloße Unwissenheit, bei der jegliche Kenntnis u. Beurteilung einer Sache fehlen, u. die Illusion, bei der falsche Vorstellungen über etwas Unbekanntes vorhanden sind. Aufgrund eines I. handelt derjenige, dessen innerer Wille aufgrund seiner subjektiven Bewertung eines Umstandes od. einer Sache nicht m. dem übereinstimmt, was er objektiv nach außen kundtut. Kirchenrechtlich ist ein aufgrund eines I. gesetzter Rechtsak…

Islam

(762 words)

Author(s): Harry Harun Behr
Islam Das arabische Nomen islām ist abgeleitet von der IV. Verbform aslama für sinken lassen, überlassen, befrieden; das Stammverb salima bedeutet wohlbehalten, heil sein. Die Mitbedeutung von Frieden wird auf Nomen wie silm, bzw. salām zurückgeführt (III. Verbform sālama für sich versöhnen), ist aber streng genommen eine postmoderne Nachrationalisierung. Inwieweit der I. seine Merkmalsträger (muslim) als religiös eher auton. od. heteronomes Subjekt bez., hängt entweder von der Vielzahl hist. gew…

Islam in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen

(952 words)

Author(s): Raimund Süess
Islam in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Die schweiz. Bundesverfassung (BV) wie auch alle Kantonsverfassungen gewährleisten die Religionsfreiheit, die nach bundesgerichtlicher Rspr. alle religiösen Gruppierungen unabhängig von ihrer quantitativen Verbreitung schützt. Das subjektive Recht der Religionsfreiheit beinhaltet eine innere (Recht zu glauben) wie auch eine äußere (Recht auf Äußerung, Praktizierung u. Verbreitung religöser Überzeugungen) Komponente. Letztere kann auch gemeinsa…

Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen

(705 words)

Author(s): Mathias Rohe
Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Das dt. Religionsverfassungsrecht ist von religionsoffener Säkularität geprägt. Es ermöglicht es auch Muslimen, ihre Religion sowohl individuell (insb. Art. 4 GG) als auch kollektiv (insb. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137-139, 141 WRV; Art. 7 Abs. 3 GG) im Rahmen der für alle Religionen u. Weltanschauungen gleichermaßen geltenden Grenzen zu praktizieren. Dass es sich beim Islam bzw. bei seinen einzelnen Konfessionen u. Spielarten um eine Religio…

Islam in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen

(1,010 words)

Author(s): Barbara Gartner-Müller
Islam in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich 1. Die rechtliche Integration des Islam als Religionsgemeinschaft in den österr. Staat besitzt eine lange Tradition. Bereits 1912 erfolgte die Erlassung eines Gesetzes betr. die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (Islamgesetz 1912). Der VfGH hob allerdings 1987 die Einschränkung auf den hanefitischen Ritus als verfassungswidrig wegen des Eingriffs in das allen gesetzlich anerkannten Kirchen u…

Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

(722 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs - Islamisch Die I. stammt aus dem mystischen Milieu der Türkei, ist aber in ihrem Selbstverständnis politisch aktiv ausgerichtet. Der in Deutschland ausgebildete Maschinenbauingenieur Prof. Dr. Necmettin Erbakan hatte seit den 1970er J. in der Türkei eine religiös-politische Bewegung, Millî Görüş („Nationale Sicht“), aufgebaut, die bis heute in der Türkei zu den Parlamentswahlen antritt (m. Parteien unter wechselnden Namen, da sie immer wieder verboten wurden, 2019 …

Islamische Verbände

(703 words)

Author(s): Mathias Rohe
Islamische Verbände - Staatlich Muslimischen Vereinigungen stehen grds. alle Organisationsformen des dt. Rechts offen (Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen). Viele Moscheevereine sind als eingetragene u. als gemeinnützig anerkannte Vereine organisiert. Eine erhebliche Zahl ist in Verbänden zusammengeschlossen (Dachverbände), die ihrerseits meist als eingetragener Verein konstituiert sind. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat (Ahmadiyya-Gemeinschaft), eine der ältesten muslimischen Organisationen…

Islamrat

(255 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamrat Der I. für die BRD e. V. ist ein am 21.11.1986 in Berlin gegr. bundesweiter islam. Dachverband m. Sitz in Köln (Islamische Verbände). Der I. versteht sich als islam. Religionsgemeinschaft, die ein am islam. Glauben orientiertes Leben in einem säkular u. pluralistisch strukturierten Staatswesen ermöglichen will. Daher hat er seit Mitte der 2010er J. Landesverbände gegr. u. bemüht sich um die staatl. Anerkennung als Religionsgemeinschaft, u. a. für den Religionsunterricht. Der I. vertritt …

Israel, Staat und Religion

(776 words)

Author(s): Angelika Günzel
Israel, Staat und Religion - Staatlich 1. Trotz des jüd. Charakters des Staates verfügt I. über keine jüd. Staatsreligion (Staatskirche). Zwar steht die jüd. Gemeinschaft dem Staat stellenweise näher als andere Religionsgemeinschaften u. Religionen, doch reicht das Ausmaß für die Begründung einer Staatsreligion nicht aus. In I. herrscht grds. eine Trennung von Staat u. Religion (Trennung von Staat und Kirche), auch wenn der Staat teilweise m. versch. Religionen u. ihren Gemeinschaften institutionell v…

Italien, Staat und Religion

(789 words)

Author(s): Michael Mitterhofer
Italien, Staat und Religion - Staatlich I. ist die Halbinsel südlich der Alpen (301.230 km²), vom Mittelmeer umgeben, m. der Hauptstadt Rom, dem Mittelpunkt des ehem. Röm. Reiches u. dem Sitz des Papstes, der seinen weltlichen Herrschaftsbereich durch den Kirchenstaat sicherte. M. dem Verlust des Kirchenstaates u. der Stadt Rom im Zug der Einheitsbestrebungen I. (1870), stellte sich die Röm. Frage, die durch die Lateranverträge vom 11.02.1929 gelöst wurde m. der Errichtung des Staates der Vatikanstadt…

Iurisdictio

(5 words)

Iurisdictio →Jurisdiktion, →Vollmacht

Ius ad rem

(354 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ius ad rem - Katholisch Der Ausdruck I. bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das Ius in re. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Die Unterscheidung zwischen dem I. u. dem Ius in re liegt darin begr., dass bei der gebundenen Amtsverleihung zwischen der Auswahl der Person des gewünschten Amtsinhabers u. der Amtsüb…

Ius canonicum

(7 words)

Ius canonicum → Kirchenrecht

Ius circa sacra, Ius in sacra

(283 words)

Author(s): Karl Schwarz
Ius circa sacra, Ius in sacra - Historisch 1639 prägte G. Voetius die Formel „ius maiestatis sacrum circa sacra, non in sacris“, um die Entscheidungsvollmacht der Obrigkeit in Kirchensachen auf die äußeren Angelegenheiten (externa) einschließlich der res mixtae (Ehe-, Schul-, Armen- u. Begräbniswesen) zu reduzieren u. die inneren spirituellen Angelegenheiten (sacra interna: Wort, Sakrament, Schlüssel) davon auszunehmen. Diese Formel, die sich schon bei D. Pareus 1608 andeutete („potestas regia circa ecc…

Ius civile

(331 words)

Author(s): Stephan Haering
Ius civile - Katholisch Der Begriff I. bedeutet im römischen Recht das Recht einer Bürgerschaft (civitas) für deren Angehörige (cives), im Unterschied zum ius naturale, welches o. weiteres allg., u. zum ius gentium, welches für alle Völker gilt. Gratian von Bologna definiert das I. als jenes Recht, das jegliches Volk od. Gemeinwesen durch göttliche od. menschliche Ursache als sein eigenes setzt (D 1, 8). Seit dem hohen MA wird m. I. das röm. Recht im Gegensatz zum ius canonicum bez.; zusammen bilden…

Ius commune

(404 words)

Author(s): Norbert Witsch
Ius commune - Katholisch Seit dem Hochmittelalter bez. der Begriff I. die Quellen des röm.-kan. Rechts (insb. das Corpus Iuris Civilis u. Corpus Iuris Canonici) einschließlich der gelehrten Doktrin des Rechts. Als Gesamtheit weiträumig einheitlich geltender Rechtsüberzeugungen u. -normen tritt das I. neben die partikularen Rechte einzelner Orte od. Gebiete. Seine Jhh. währende Herrschaft wird erst durch die neuzeitlichen Kodifikationen abgelöst. Der CIC/1917 verwendet den Begriff m. Blick auf den Geltungsbereich des kirchl. Rechts i. S. des für das Gebie…

Ius dispositivum

(164 words)

Author(s): Andreas E. Graßmann
Ius dispositivum - Katholisch Im Gegensatz zum zwingenden Recht (ius cogens), zeichnet sich das dispositive Recht (auch: abdingbares od. nachgiebiges Recht) durch Nachgiebigkeit aus. I. beansprucht nur insofern Geltung, als nicht etwas anderes vereinbart od. verfügt wurde, u. ist durch hoheitliche Organe u. die Parteien im Wege der vertraglichen Vereinbarung abänderbar od. vollständig ausschließbar, wodurch es ein Mittel der Privatautonomie darstellt. I. ist Teil des ius humanum positivum. Im Kan. Recht fallen unter das nachgiebige Recht bspw. all jene Re…
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