Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Irland, Staat und Religion

(765 words)

Author(s): Walter Weinberger
Irland, Staat und Religion - Staatlich 1. Von den 4.761.865 Bewohnern der Republik I. bekennen sich 3.729.115 (78, 30 %) zum Katholizismus, 2, 61 % zur Church of Ireland bzw. Angl. Kirche, 1, 32 % zum Islam u. 4, 95 % zu anderen Konfessionen, 10, 12 % sind konfessionslos (Statistics Ireland – Census 2016). Die röm.-kath. Kirche ist in 4 Kirchenprovinzen u. 26 Diözesen unterteilt. 2. Nach kontinuierlichen Abkoppelungsversuchen seit der 1801 erfolgten Eingliederung in das Vereinte Königreich Großbritannien trat am 06.12.1922 die Verf. des Irischen Freist…

Irregularität

(346 words)

Author(s): Walter Weinberger
Irregularität - Katholisch I. bez. ein dauerhaftes Hindernis, das Weihesakrament zu empfangen (c. 1041) od. auszuüben (c. 1044 § 1). Im CIC/1917 wird noch zwischen I. ex defectu u. ex delicto unterschieden. Irregulär für den Weiheempfang ist gem. c. 1041 wer an einer psychischen Erkrankung leidet (amentia od. psychica infirmitas, 1°); wer die Straftat der Apostasie, Häresie od. des Schismas begangen hat (2°); wer durch die Ehe, Weihe (Ordination, Weihe) od. ein öff. Gelübde an der Eheschließung gehindert od. m. …

Irrglaube

(5 words)

Irrglaube → Häresie

Irrtum

(869 words)

Author(s): Lorenz Wolf | Jonah Sievers
Irrtum - Katholisch Beim I. handelt es sich um ein Urt., das subjektiv für richtig gehalten wird, objektiv aber falsch ist. Vom I. unterschieden sind die bloße Unwissenheit, bei der jegliche Kenntnis u. Beurteilung einer Sache fehlen, u. die Illusion, bei der falsche Vorstellungen über etwas Unbekanntes vorhanden sind. Aufgrund eines I. handelt derjenige, dessen innerer Wille aufgrund seiner subjektiven Bewertung eines Umstandes od. einer Sache nicht m. dem übereinstimmt, was er objektiv nach außen kundtut. Kirchenrechtlich ist ein aufgrund eines I. gesetzter Rechtsak…

Islam

(762 words)

Author(s): Harry Harun Behr
Islam Das arabische Nomen islām ist abgeleitet von der IV. Verbform aslama für sinken lassen, überlassen, befrieden; das Stammverb salima bedeutet wohlbehalten, heil sein. Die Mitbedeutung von Frieden wird auf Nomen wie silm, bzw. salām zurückgeführt (III. Verbform sālama für sich versöhnen), ist aber streng genommen eine postmoderne Nachrationalisierung. Inwieweit der I. seine Merkmalsträger (muslim) als religiös eher auton. od. heteronomes Subjekt bez., hängt entweder von der Vielzahl hist. gew…

Islam in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen

(952 words)

Author(s): Raimund Süess
Islam in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Die schweiz. Bundesverfassung (BV) wie auch alle Kantonsverfassungen gewährleisten die Religionsfreiheit, die nach bundesgerichtlicher Rspr. alle religiösen Gruppierungen unabhängig von ihrer quantitativen Verbreitung schützt. Das subjektive Recht der Religionsfreiheit beinhaltet eine innere (Recht zu glauben) wie auch eine äußere (Recht auf Äußerung, Praktizierung u. Verbreitung religöser Überzeugungen) Komponente. Letztere kann auch gemeinsa…

Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen

(705 words)

Author(s): Mathias Rohe
Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Das dt. Religionsverfassungsrecht ist von religionsoffener Säkularität geprägt. Es ermöglicht es auch Muslimen, ihre Religion sowohl individuell (insb. Art. 4 GG) als auch kollektiv (insb. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137-139, 141 WRV; Art. 7 Abs. 3 GG) im Rahmen der für alle Religionen u. Weltanschauungen gleichermaßen geltenden Grenzen zu praktizieren. Dass es sich beim Islam bzw. bei seinen einzelnen Konfessionen u. Spielarten um eine Religio…

Islam in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen

(1,010 words)

Author(s): Barbara Gartner-Müller
Islam in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich 1. Die rechtliche Integration des Islam als Religionsgemeinschaft in den österr. Staat besitzt eine lange Tradition. Bereits 1912 erfolgte die Erlassung eines Gesetzes betr. die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (Islamgesetz 1912). Der VfGH hob allerdings 1987 die Einschränkung auf den hanefitischen Ritus als verfassungswidrig wegen des Eingriffs in das allen gesetzlich anerkannten Kirchen u…

Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

(722 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs - Islamisch Die I. stammt aus dem mystischen Milieu der Türkei, ist aber in ihrem Selbstverständnis politisch aktiv ausgerichtet. Der in Deutschland ausgebildete Maschinenbauingenieur Prof. Dr. Necmettin Erbakan hatte seit den 1970er J. in der Türkei eine religiös-politische Bewegung, Millî Görüş („Nationale Sicht“), aufgebaut, die bis heute in der Türkei zu den Parlamentswahlen antritt (m. Parteien unter wechselnden Namen, da sie immer wieder verboten wurden, 2019 …

Islamische Verbände

(703 words)

Author(s): Mathias Rohe
Islamische Verbände - Staatlich Muslimischen Vereinigungen stehen grds. alle Organisationsformen des dt. Rechts offen (Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen). Viele Moscheevereine sind als eingetragene u. als gemeinnützig anerkannte Vereine organisiert. Eine erhebliche Zahl ist in Verbänden zusammengeschlossen (Dachverbände), die ihrerseits meist als eingetragener Verein konstituiert sind. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat (Ahmadiyya-Gemeinschaft), eine der ältesten muslimischen Organisationen…

Islamrat

(255 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamrat Der I. für die BRD e. V. ist ein am 21.11.1986 in Berlin gegr. bundesweiter islam. Dachverband m. Sitz in Köln (Islamische Verbände). Der I. versteht sich als islam. Religionsgemeinschaft, die ein am islam. Glauben orientiertes Leben in einem säkular u. pluralistisch strukturierten Staatswesen ermöglichen will. Daher hat er seit Mitte der 2010er J. Landesverbände gegr. u. bemüht sich um die staatl. Anerkennung als Religionsgemeinschaft, u. a. für den Religionsunterricht. Der I. vertritt …

Israel, Staat und Religion

(776 words)

Author(s): Angelika Günzel
Israel, Staat und Religion - Staatlich 1. Trotz des jüd. Charakters des Staates verfügt I. über keine jüd. Staatsreligion (Staatskirche). Zwar steht die jüd. Gemeinschaft dem Staat stellenweise näher als andere Religionsgemeinschaften u. Religionen, doch reicht das Ausmaß für die Begründung einer Staatsreligion nicht aus. In I. herrscht grds. eine Trennung von Staat u. Religion (Trennung von Staat und Kirche), auch wenn der Staat teilweise m. versch. Religionen u. ihren Gemeinschaften institutionell v…

Italien, Staat und Religion

(789 words)

Author(s): Michael Mitterhofer
Italien, Staat und Religion - Staatlich I. ist die Halbinsel südlich der Alpen (301.230 km²), vom Mittelmeer umgeben, m. der Hauptstadt Rom, dem Mittelpunkt des ehem. Röm. Reiches u. dem Sitz des Papstes, der seinen weltlichen Herrschaftsbereich durch den Kirchenstaat sicherte. M. dem Verlust des Kirchenstaates u. der Stadt Rom im Zug der Einheitsbestrebungen I. (1870), stellte sich die Röm. Frage, die durch die Lateranverträge vom 11.02.1929 gelöst wurde m. der Errichtung des Staates der Vatikanstadt…

Iurisdictio

(5 words)

Iurisdictio →Jurisdiktion, →Vollmacht

Ius ad rem

(354 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ius ad rem - Katholisch Der Ausdruck I. bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das Ius in re. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Die Unterscheidung zwischen dem I. u. dem Ius in re liegt darin begr., dass bei der gebundenen Amtsverleihung zwischen der Auswahl der Person des gewünschten Amtsinhabers u. der Amtsüb…

Ius canonicum

(7 words)

Ius canonicum → Kirchenrecht

Ius circa sacra, Ius in sacra

(283 words)

Author(s): Karl Schwarz
Ius circa sacra, Ius in sacra - Historisch 1639 prägte G. Voetius die Formel „ius maiestatis sacrum circa sacra, non in sacris“, um die Entscheidungsvollmacht der Obrigkeit in Kirchensachen auf die äußeren Angelegenheiten (externa) einschließlich der res mixtae (Ehe-, Schul-, Armen- u. Begräbniswesen) zu reduzieren u. die inneren spirituellen Angelegenheiten (sacra interna: Wort, Sakrament, Schlüssel) davon auszunehmen. Diese Formel, die sich schon bei D. Pareus 1608 andeutete („potestas regia circa ecc…

Ius civile

(331 words)

Author(s): Stephan Haering
Ius civile - Katholisch Der Begriff I. bedeutet im römischen Recht das Recht einer Bürgerschaft (civitas) für deren Angehörige (cives), im Unterschied zum ius naturale, welches o. weiteres allg., u. zum ius gentium, welches für alle Völker gilt. Gratian von Bologna definiert das I. als jenes Recht, das jegliches Volk od. Gemeinwesen durch göttliche od. menschliche Ursache als sein eigenes setzt (D 1, 8). Seit dem hohen MA wird m. I. das röm. Recht im Gegensatz zum ius canonicum bez.; zusammen bilden…

Ius commune

(404 words)

Author(s): Norbert Witsch
Ius commune - Katholisch Seit dem Hochmittelalter bez. der Begriff I. die Quellen des röm.-kan. Rechts (insb. das Corpus Iuris Civilis u. Corpus Iuris Canonici) einschließlich der gelehrten Doktrin des Rechts. Als Gesamtheit weiträumig einheitlich geltender Rechtsüberzeugungen u. -normen tritt das I. neben die partikularen Rechte einzelner Orte od. Gebiete. Seine Jhh. währende Herrschaft wird erst durch die neuzeitlichen Kodifikationen abgelöst. Der CIC/1917 verwendet den Begriff m. Blick auf den Geltungsbereich des kirchl. Rechts i. S. des für das Gebie…

Ius dispositivum

(164 words)

Author(s): Andreas E. Graßmann
Ius dispositivum - Katholisch Im Gegensatz zum zwingenden Recht (ius cogens), zeichnet sich das dispositive Recht (auch: abdingbares od. nachgiebiges Recht) durch Nachgiebigkeit aus. I. beansprucht nur insofern Geltung, als nicht etwas anderes vereinbart od. verfügt wurde, u. ist durch hoheitliche Organe u. die Parteien im Wege der vertraglichen Vereinbarung abänderbar od. vollständig ausschließbar, wodurch es ein Mittel der Privatautonomie darstellt. I. ist Teil des ius humanum positivum. Im Kan. Recht fallen unter das nachgiebige Recht bspw. all jene Re…

Ius divinum

(4,403 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius divinum - Katholisch Das KR kennt die Begründungskategorie des göttlichen Rechts, das als präpositives Recht unterschieden wird in Offenbarungsrecht bzw. I. d. positivum u. Naturrecht bzw. I. d. naturale, das m. der menschlichen Vernunft in der Schöpfungsordnung zu erkennen ist. Das I. d. ist im Unterschied zum Ius mere ecclesiasticum (Ius ecclesiasticum) bzw. dem Ius humanum in seinem Kern unveränderbar u. daher inderogabel sowie indispensabel. Der Begriff des I. d. u. des Ius humanum findet sich vermittelt über die Stoa in der röm. Rechtswissenschaft (Rö…

Ius ecclesiasticum

(718 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Ius ecclesiasticum - Katholisch Das I. e. war als Begriff seit dem 4. Jh. schon in Verwendung z. B. bezogen auf die kirchl. Vollmacht, insb. die Binde- u. Lösevollmacht (vgl. Harnack, 1924, 497-500) u. etablierte sich später zu einem Begriff, der das gesamte rein kirchl. Recht umfasst, das in Kanones gefasst ist im Unterschied zu den leges auf weltlicher Seite. Der Begriff I. e. wurde von den Glossatoren des MA in Abgrenzung zum Ius civile gleichbedeutend m. dem Begriff Ius canonicum verwendet. In s…

Ius emigrandi

(888 words)

Author(s): Matthias Asche
Ius emigrandi - Historisch Das Auswanderungsrecht (i. e.) ist ein obrigkeitlicherseits als Gnadenakt (beneficium emigrationis) gewährtes Abzugsrecht für Individuen u. Gruppen aus religionsrechtlichen Gründen, das Eingang in einige Religionsfriedensregelungen im Konfessionellen Zeitalter gefunden hat. Dessen Anwendung erlaubte es, Angehörigen von konfessionellen Minderheiten bei einer vom Landesbekenntnis abw. religiösen Praxis (exercitium religionis) das Territorium zu verlassen. Insofern standen si…

Ius humanum

(1,750 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius humanum - Katholisch Der Begriff I. h. ist der Gegenbegriff zum Begriff des Ius divinum. M. Gegenbegriff soll aber kein Trennungsverhältnis, sondern ein Beziehungsverhältnis ausgesagt werden, da das Ius divinum das I. h. legitimiert, limitiert u. normiert. I. h. darf dem Ius divinum daher nicht widersprechen. Traditionell wird das I. h. im Hinblick auf den Geltungsbereich in das Ius civile u. das Ius ecclesiasticum unterschieden u. im Hinblick auf die Quelle in das ungeschriebene Gewohnheitsrech…

Ius in corpus

(431 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Ius in corpus - Historisch Das I. (in ordine ad actus per se aptos ad prolis generationem), das Recht auf den Leib des anderen Ehegatten im Hinblick auf Akte, die zur Zeugung von Nachkommen geeignet sind, war nach dem bis zum Vat II herrschenden Eheverständnis Gegenstand des Ehevertrages (vgl. can. 1081 § 2). Seinen Grund hatte es in der Idee, die Ehe habe als wesentlichen Vertragszweck die Erzeugung von Nachkommenschaft (vgl. can. 1013 § 1). Da die reale Fruchtbarkeit der Ehe nicht in der Verfügungs…

Ius in re

(250 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ius in re - Katholisch Der Ausdruck I. wird i. d. R. als Komplementärbegriff zum Ausdruck Ius ad rem verwendet. Der Ausdruck Ius ad rem bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das I. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Während alle Formen der Amtsübertragung zu einem I. führen, ist der Ausdruck Ius ad rem nur bei …

Ius in sacra

(16 words)

Ius in sacra - Historisch → Ius circa sacra, Ius in sacra

Ius liturgicum

(10 words)

Ius liturgicum - Katholisch → Liturgisches Recht

Ius nativum

(576 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ius nativum - Katholisch Der Terminus I. n. entstammt dem Ius Publicum Ecclesiasticum im 19. Jh. u. ging in lehramtliche Dokumente u. schließlich in den CIC/1917 ein. Die Wendung i. n. betonte die rechtliche Unabhängigkeit u. Selbständigkeit der Kirche als societas perfecta von staatl. Beeinflussung od. Bevormundung u. behauptet damit Rechte über einen eigenen kirchl. Freiraum gegenüber dem Staat. Die Verwendung des Terminus i. n. hat vor dem Hintergrund der erneuerten Ekklesiologie des Vat II, das …

Ius naturale

(7 words)

Ius naturale → Naturrecht

Ius publicum

(8 words)

Ius publicum → Öffentliches Recht

Ius Publicum Ecclesiasticum

(2,069 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Ius Publicum Ecclesiasticum - Katholisch Das I. P. E. entstammt der Zeit des Barocks u. entwickelte sich ad intra in Abgrenzung zum ev. Kollegialismus, der Vorstellung von Kirche als einer Gemeinschaft von Gleichen (collegium aequalis; societas aequalis) bzw. eines freien Zusammenschlusses gem. Samuel Pufendorf, u. im Kontext des landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) ad extra in Abgrenzung u. Betonung der Eigenrechtsmacht der Kirche gegenüber dem Staat zu einer eigenen…

Ius quaesitum

(304 words)

Author(s): Martin Rehak
Ius quaesitum - Katholisch I. (dt.: wohlerworbenes Recht, w. R.) dient im engen Sinn als Sammelbezeichnung für verschiedenste Rechtspositionen (einschließlich Anwartschaften), die sich der Einzelne durch rechtserhebliches Handeln (z. B. Versprechen, Vertrag, Verleihung, Ersitzung, Ordensprofess, Gewohnheit [Gewohnheitsrecht] u. a. m.) rechtmäßig erworben hat. Natürliche u. vom objektiven Recht jedermann zugesprochene subjektive Rechte fallen nicht unter den Begriff des I. Zu den typischen I. im kan.…

Ius reformandi

(311 words)

Author(s): Michael Frisch
Ius reformandi - Historisch Das I. r. umfasste im Alten Reich im Rahmen der reichsrechtlich zugelassenen Bekenntnisse das Recht der Obrigkeit einerseits zur Wahl des eigenen Bekenntnisses u. andererseits zur Bestimmung des Bekenntnisstands im Territorium (Bekenntnisbann) u. zur Ordnung des Partikularkirchenwesens (Kirchenregiment, landesherrliches). Durch die Doppelnatur dieses Rechts waren Freiheit u. Zwang auf intrikate Weise miteinander verbunden. Die geistigen Wurzeln des I. r. mögen bis in die ma. Reformbestrebungen u. das spätmittelalterliche La…

Iusta poena

(10 words)

Iusta poena - Katholisch → Gerechte Strafe

Ius utrumque

(256 words)

Author(s): Stefan Muckel
Ius utrumque - Historisch I. u. (das doppelte Recht, das Recht von beiden) meint das römische Recht u. das kanonische Recht. Das kan.-kirchl. Recht muss seit der Bulle Rex Pacificus P. Gregors IX. aus dem J. 1234 als amtl. päpstliches Recht gesehen werden. Das weltliche röm. Recht dagegen beruhte zwar auf der spätantiken Kodifizierung Kaiser Justinians I. im Corpus Iuris Civilis (die im Röm. Reich noch weitgehend unbeachtet blieb), es wurde aber erst durch seine Wiederentdeckung in Oberitalien u. di…
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