Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Johanniterorden

(478 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Johanniterorden - Evangelisch J. ist die Kurzbezeichnung der „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem – der Johanniterorden“. Er ist der ev. Zweig des alten J., dessen kath. Hauptzweig der Malteserorden ist. Er steht in der Tradition der geistl. Ritterorden. Eine Sonderstellung der Balley Brandenburg innerhalb des Gesamtordens reicht bereits in die vorreformatorische Zeit zurück. Sie wurde 1382 durch den Vergleich von Heimbach zwischen der Balley u. dem dt. Großprior des Ordens geregelt, der durc…

Josephinismus

(280 words)

Author(s): Herbert Kalb
Josephinismus - Historisch Der J. ist die österr. Spielart des aufgeklärten Absolutismus, wie er sich im Reformprogramm Josephs II. (1780-1790) präsentierte. Die Wurzeln des J. sind vielfältig, liegen u. a. in antikurialen Strömungen (Jansenismus, Febronianismus), Ideen des Staatskirchentums sowie einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik m. starken physiokratischen Zügen. Der J. erwuchs aus den Reformen der Kaiserin Maria Theresia. Joseph II. bemühte sich, Erneuerungen m. größter politischer Eil…

Judentum in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen

(1,100 words)

Author(s): Simon Erlanger
Judentum in der Schweiz, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Die Ursprünge der Jüd. Gde. der Schweiz reichen bis in die Antike. M. dem Menorah-Ring von Kaiseraugst aus dem 4. Jh. wurde einer der ältesten jüd. Funde Europas nördlich der Alpen gemacht. Erst seit dem 13. Jh. sind Jüd. Gde. in fast allen Schweizer Städten kontinuierlich nachgewiesen. Sie sind sich selbst verwaltende, auton. Körperschaften, die in den feudalen Zusammenhang des ma. Personenverbandstaates eingebunden sind. Seit 1236 sind di…

Judentum in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen

(1,400 words)

Author(s): Walter Homolka
Judentum in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Bereits wenige Wochen nach der Befreiung Deutschlands durch die alliierten Truppen im Mai 1945 bildeten sich in den vier Besatzungszonen jüd. Gde. Am 01.07.1945 formierte sich das Zentralkomitee der befreiten Juden in der amerikanischen Zone, eine der Keimzellen des fünf J. später gegr. Zentralrates der Juden in Deutschland. Ähnliche Zusammenschlüsse folgten in den anderen Besatzungszonen (Homolka, 2013). 1945 wurden insgesamt 51 Gde. wied…

Judentum in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen

(672 words)

Author(s): Richard Potz
Judentum in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Die ältesten Niederlassungen von Juden in Österreich gehen auf das 11. Jh., in Wien auf das 12. Jh. zurück. Es bestand ein Judenregal des Landesfürsten, das schließlich zum Privileg Friedrichs II. von 1244 führte. Seit dem 15. Jh. kam es wie überall in Europa zu einer Aufeinanderfolge von Verfolgung u. Duldung, ehe ab 1782 durch Toleranzpatente für Juden die Eingliederung der Jüd. Nation in den Untertanenverband erfolgte. 1797 wurde die Rec…

Judikative

(5 words)

Judikative → Jurisdiktion

Jugendarbeit

(3,750 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Tobias Braune-Krickau | Yauheniya Danilovich | Vladislav Slepoy | Harry Harun Behr
Jugendarbeit - Katholisch 1. Die Gemeinsame Synode der dt. Bistümer hat sich in ihrem Beschl. über Ziele u. Aufgaben kirchl. J. intensiv m. diesem pastoralen Handlungsfeld beschäftigt (Jugendpastoral). Obwohl der Beschl. lediglich 12 Empfehlungen u. keine Anordnung enthält u. rechtlich nicht bindend ist, entfaltet er bis heute prägende Kraft u. stellt nach wie vor das grundlegende Konzept kirchl. J. dar, namentlich der verbandlichen J. Kirchl. J. will Räume schaffen, in denen junge Menschen lernen …

Jugenderziehung

(5 words)

Jugenderziehung →Kindererziehung, →Erziehungsrecht

Jugendhilfe

(747 words)

Author(s): Jonathan Fahlbusch
Jugendhilfe - Staatlich Die staatl. J. (heute: Kinder- u. Jugendhilfe) ist ein Handlungsfeld der sozialen Arbeit auf der Grundlage des Achten Buches SGB, das seinen Vorläufer in der Jugendwohlfahrtsgesetzgebung seit der Weimarer Zeit hat u. dem Sachbereich der öff. Fürsorge zuzurechnen ist. Die J. umfasst einerseits Sozialleistungen zugunsten junger Menschen u. Familien im Bereich der Beratung u. Hilfen zur Erziehung (Kindererziehung) durch pädagogisch geschultes Personal der Jugendämter u. sowie D…

Jugendkatechese

(5 words)

Jugendkatechese → Katechese

Jugendliche

(5 words)

Jugendliche → Alter

Jugendpastoral

(694 words)

Author(s): Wolfgang Beck
Jugendpastoral - Katholisch Der Begriff der J. wurde im Rahmen der Würzburger Synode (Gemeinsame Synode) als Dienst der Kirche durch junge Menschen, m. ihnen u. für sie bestimmt, betrachtet junge Menschen also nicht als Objekte, sondern primär als Subjekte der J. u. stellt damit eine wichtige Weiterentwicklung des vorkonziliaren Ansatzes der Jugendseelsorge dar. J. bezieht sich einerseits auf Einrichtungen der Jugendhilfe in kirchl. Trägerschaft, andererseits auch auf kirchl. Handlungsfelder m. ein…

Jugendsozialarbeit

(1,213 words)

Author(s): David Preisner | Tobias Braune-Krickau
Jugendsozialarbeit - Katholisch J. ist ein Teilbereich der Jugendhilfe, die von Einrichtungen u. Diensten der kath. Kirche sowie von kath. Verbänden, Vereinen, Orden, Genossenschaften u. Vereinigungen erbracht wird. Das Angebot für Leistungen der J. richtet sich an sozial benachteiligte u. individuell beeinträchtigte Jugendliche, die ein erhöhtes Maß an Hilfebedarf haben. Die Leistungsbereiche, die unter die J. gefasst werden können, sind insb. arbeitsweltbezogene J. (auch Jugendberufshilfe, bspw. in der Berufsvorbereitung…

Jungfrauenweihe

(559 words)

Author(s): Bernhard Sven Anuth
Jungfrauenweihe - Katholisch Die J. (consecratio virginum) ist eine nur für Frauen vorgesehene Personenweihe o. Ölsalbung u. gehört zu den Sakramentalien. Ordentlicher Spender ist der Diözesanbischof, die Delegation an einen Auxiliarbischof od. Priester ist möglich (c. 1169 § 1). Weil sie durch die J. mystisch m. Chr. vermählt wird (c. 604 § 1), darf die Empfängerin nie eine Eheschließung gefeiert u. nicht öff. od. offenkundig „in einem der Keuschheit widersprechenden Zustand gelebt haben“ (Ordo, P…

Jüngstes Gericht

(385 words)

Author(s): Christine Axt-Piscalar
Jüngstes Gericht - Evangelisch Grundannahme der Lehre vom J. G. ist die Auffassung, dass der biblische Gott Recht setzt u. schafft, mithin die Unterscheidung von gut u. böse markiert u. das Böse nicht dauerhaft das Gute obsiegen lässt. Die enge Verbindung von Gott u. Gottesrecht prägt neben der Aussage von Gottes Barmherzigkeit u. Treue die Überlieferungsgeschichte des AT u. ist Fundament der eschatologischen Hoffnung: Gott wird am jüngsten Tag sein Recht u. seine Gerechtigkeit definitiv an allen Völkern erweisen. Die Erwartung des J. G. ist fester Bestandteil der Glaubens…

Juniorprofessur

(1,529 words)

Author(s): Bernhard Sven Anuth | Renate Penßel
Juniorprofessur - Katholisch Der staatl. Gesetzgeber hat die J. 2002 als ordentlichen Qualifikationsweg zur (Lebenszeit-)Professur eingeführt u. die Deutsche Bischofskonferenz daraufhin am 25.09.2003 Kirchl. Anforderungen an J. in der Kath. Theologie beschlossen. Weil die Kongr. für die Bf. das Dokument m. Dekr. vom 31.07.2004 rekognosziert hat, dürfte der Apostolische Stuhl der DBK zuvor eine entspr. Gesetzgebungskompetenz zugewiesen haben (c. 455 § 1). Die Kirchl. Anforderungen wurden m. Rundschr…

Jurisdiktion

(1,050 words)

Author(s): Ludger Müller | Heinrich de Wall
Jurisdiktion - Katholisch Anders, als die wörtliche Übers. des lat. Wortes iurisdictio (Rechtsprechung) erwarten ließe, u. im Unterschied zum römischen Recht, in dem iurisdictio die Befugnis zur Rechtspflege, bes. aber die (Zivil-)Gerichtsbarkeit meinte, bez. J. im KR die hoheitliche Gewalt in der Kirche insgesamt, die in drei Funktionsweisen ausgeübt wird: als Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung. Durch ihre Ausrichtung auf die Sendung der Kirche insgesamt u. durch ihre Bindung an das geweihte Amt stellt sich J. in der Kirche wesentlich als geistl. Gewalt dar. Zu unters…

Jurisdiktionsprimat

(5 words)

Jurisdiktionsprimat → Papst

Jurisdiktionsvollmacht

(5 words)

Jurisdiktionsvollmacht → Jurisdiktion

Jurist

(687 words)

Author(s): Mathias Rohe
Jurist - Katholisch → Sehe Kirchenrecht, Kirchenrechtswissenschaft Jurist - Evangelisch → Sehe Kirchenrecht, Kirchenrechtswissenschaft Jurist - Islamisch Das islam. Recht hat sich in den ersten drei bis vier Jhh. seit Entstehung des ersten islam. Gemeinwesens in Medina im 7. Jh. sukzessive herausgebildet. Es entstand in einer Weltregion weitgehend o. institutionalisierte Rechtsanwendung durch J. Rechtsstreitigkeiten wurden in erheblichem Umfang durch Schlichtungsmechanismen auf tribaler bzw. lokaler Basis gelöst…

Juristenpäpste

(793 words)

Author(s): Thomas Neumann
Juristenpäpste - Historisch J. sind ein Phänomen im Verlauf der Professionalisierung des Kan. Rechts. Sie sind ein Gegenstand der Wissenschaftsgeschichte des Kan. Rechts, daher ist für ihr Verständnis eine Einordnung in die letztgenannte notwendig. Im 12. Jh. entwickelt sich unter dem Einfluss der Wiederentdeckung der Digesten des Römischen Rechts u. der Verbreitung des Decretum Gratiani (1140) die Wissenschaft des Kan. Rechts zunächst an der Universität Bologna (Bologna, Schule von). Neben Bologna kommt es zur Gründung weiterer…

Juristische Person, kirchliche

(2,313 words)

Author(s): Helmuth Pree | Renate Penßel
Juristische Person, kirchliche - Katholisch Begriff u. Zweck: J. P. (personae iuridicae) sind von Einzelmenschen (physischen Personen) versch., voll rechtsfähige Rechtssubjekte, d. h. Träger von Rechten u. Pflichten, m. Ausnahme solcher, die begrifflich eine physische Person voraussetzen, wie z. B. Recht auf Ehe, Testierfähigkeit od. die strafrechtliche Deliktsfähigkeit (c. 113 § 2; c. 920 CCEO). Ihre Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit u. Deliktsfähigkeit) betätigen j. P. durch ihre Organe (vgl. …
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