Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht
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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Kindererziehung
(5,182 words)
Kindererziehung - Staatlich Staatl. K. umfasst die staatl. Maßnahmen zur Erziehung u. Bildung von Kindern. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zum Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. 1. Staatl. K. als Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern: Bes. Bedeutung hat die staatl. K. u. ihr Konflikt m. dem elterlichen Erziehungsrecht im Bereich der öff. Schule. Verfassungsrechtlich verankert ist die staatl. K. in Art. 7 Abs. 1 GG, der die staatl. Schulverantwortung festlegt, woraus ein staatl. Bildungs- u. Erziehu…
Kindergarten
(2,678 words)
Kindergarten - Staatlich K. sind Kindertageseinrichtungen (Kitas), deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von 3 J. bis zur Einschulung richtet. Unter den Kitas (als außerhäuslichen Einrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung u. Betreuung von Kindern, zu denen außerdem Einrichtungen für Kinder versch. Altersgruppen, Krippen u. Horte gehören) sind sie nach wie vor der häufigste Einrichtungstyp (31 %), obwohl sie mehr u. mehr von Einrichtungen für Kinder versch. Altersgruppen (oft m. …
Kirche, Begriff
(2,233 words)
Kirche, Begriff - Staatlich 1. Definition: Der staatl. Begriff der K. ist nicht eindeutig. Zunächst kann eine K. ein Gebäude meinen, das gottesdienstlichen Zwecken, zumal im Bereich chr. Bekenntnisse, gewidmet ist. Ein Bsp. ist die Hohe Domkirche in Köln, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Weiter kann unter einer K. eine soziale Organisationsform von Religion verstanden werden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff teilweise weiter (unter Einschluss der Konfessionsangehörigen), teilweise eng…
Kirchenamt
(712 words)
Kirchenamt - Katholisch → Sehe Amt Kirchenamt - Evangelisch Dem Begriff K. können versch. Bedeutungen zugeordnet werden. In funktionaler Hinsicht bez. er das allg. Amt der Kirche, d. h. das Predigtamt. Inhaltlich bezieht sich dieses Amt auf die Wahrnehmung des kirchl. Auftrags in Gestalt der öff. Wortverkündigung (Verkündigung) u. Sakramentsverwaltung (ministerium verbi divini). Als formale Voraussetzung gilt zumindest eine theol. Ausbildung bzw. ein theol. Studium. Ein bes. K. in funktionaler Hinsicht i…
Kirchenanwalt
(1,227 words)
Kirchenanwalt - Katholisch Der K., lat. Promotor iustitiae, seltener auch als Amtsanwalt bez., ist Teil des Gerichtspersonals u. gehört m. dem Bandverteidiger (Ehebandverteidiger u. Weihebandverteidiger) zum Bereich der Gerichtsverwaltung (Gerichtsverwaltung, kirchliche). Damit ist der K. Mitglied der Diözesankurie (vgl. c. 470). Der m. diesem Amt verbundene Grundauftrag ergibt sich aus c. 1430, wonach für Streitsachen, in denen das öff. Wohl in Gefahr geraten kann, sowie für Strafsachen, ein K. zu…
Kirchenasyl
(2,479 words)
Kirchenasyl - Historisch Das hist. Asylrecht der Kirche i. S. einer von der Rechtsordnung anerkannten Befugnis, bestimmte Menschen dem Zugriff ihrer Verfolger zu entziehen, hat seinerseits eine lange Vorgeschichte. In den verschiedensten Epochen u. Kulturen wurden Verfolgte an hl. Orten od. unabhängig von solchen kraft religiöser Anschauungen als unantastbar betrachtet. Die hebräische Bibel kennt den Altar als Schutzort; aufgrund der Kultzentralisation am Jerusalemer Tempel u. der priesterschriftli…
Kirchenaustritt
(2,897 words)
Kirchenaustritt - Staatlich 1. Das Recht zum K. ist Ausfluss der negativen Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1, 2 GG. Die im GG gesicherte Glaubensfreiheit verpflichtet den Staat, den Kirchenmitgliedern einen wirksamen K. zu ermöglichen, sofern staatl. Bereiche dadurch tangiert werden. Allein um steuerrechtlichen Pflichten zu entgehen, ist ein freiwilliges Ausscheiden aus der staatl.-rechtlich verstandenen Gemeinschaft unumgänglich, denn es handelt sich um die einzige Möglichkeit überhaupt, nicht m…