Abwesenheit von Personen oder Fehlen eines Tatbestandes mit erheblichen öffentlichen oder privatrechtlichen Folgen: 1. Abwesenheit eines civis Romanus zum census -Termin, bei dem persönliche Anwesenheit nötig ist (Vell. 2,7,7; Ausnahmen: Gell. 5,19,16). Unentschuldigte a. kann nachteilige Vermögensschätzung und Klassenzuordnung (Cic. Att. 1,18,8), aber auch Sanktionen bis zum Vermögensverkauf bringen (Zon. 7,19).
2: Die a. eines Kandidaten für ein öffentliches Amt sowohl bei der Anmeldung als Kandidat als auch während der Kandidatu…