(actuarius.) A. kann sich sowohl auf acta , als auch auf actus (schnelle Bewegung, Transport) beziehen und deshalb Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen bezeichnen:
1. Im privaten Bereich meint a. (= actuarius) den “Schnell(auf)schreiber”, etwa von Gerichtsreden oder Vorträgen (Suet. Iul. 55; Sen. epist. 4,4,9; Tac. ann. 5,4) und von daher auch den Buch- oder Rechnungsführer (Petron. 53,1). A. (= actarius) bezeichnet einen Aktenführer in privaten und kaiserlichen Haushalten (CIL VI 5 182; VI 6 244; VI 9 106 f.).
2. Im mil. Bereich sind actuarii seit Septimius S…