Übernahme eines Mitgliedes einer anderen Familie in den eigenen Familienverband; in der Ant. wurden in der Regel nur Erwachsene adoptiert. Bei der A. ging es nicht um das Wohl des Adoptierten, sondern um die Fortführung des agnatischen Familienverbandes, in den der Adoptierte übernommen wurde. Vor allem wurde die A. genutzt, wenn männliche Erben fehlten. Schon im 7./6. Jh. v. Chr. ist die A. in Kreta inschr. bezeugt (IC IV 20; IV 21); sie wird im Recht von Gortyn umfassend geregelt (X 33-XI 23), wobei es für eine A. kaum Einschränkungen gab.
In Athen gab es drei Arten …