1. die Unterzeichnung oder Siegelung eines Dokuments (Gai. 2,119; Cod. Theod. 11,1,19; Dig. 45,1,126), 2. die schriftliche Verfügung über Rechte an Sachen und Personen (Dig. 50,16,107; 38,8) sowie die vertragsgemäße Besitzübergabe (Dig. 4,9,1,8; 50,12,1,6), und 3. die richterliche Zuweisung eines Rechts an einen Antragsteller (Dig. 10,2,22,1).
Als Zuweisung eines Rechts auf Grundbesitz gewinnt die a. im polit. Bereich Bed. bei der Zuweisung von Landbesitz an röm. Bürger, und zwar an Gruppen zur Koloniegründung (a. coloniaria), seit dem 1. Jh. v. Chr. z…