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Arbiter
(282 words)

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bedeutete urspr. wohl denjenigen, der hingeht (ad baetere), und kennzeichnet damit den in Augenschein nehmenden Streitentscheider im Gegensatz zu dem über ein reines Rechtsbegehren urteilenden iudex. Ein solcher tatsachenkundiger Entscheider war wohl bes. bei Teilungsklagen erforderlich, die statt auf eine Verurteilung oder Freisprechung auf eine rechtsgestaltende Zuweisung ( adiudicatio ) gerichtet waren. Dieses Unterscheidungsmerkmal zwischen a. und iudex verschwimmt jedenfalls bereits im Zwölftafelrecht mehr und mehr (Fest. 336). Da…

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Paulus, Christoph Georg (Berlin), “Arbiter”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 02 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e131700>
First published online: 2006



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