Angeld, insbes. beim Kauf. Nach dem Vorbild altoriental. Rechte (vgl. Gn 38,17) bildet bei den Griechen der ἀρραβών (arrabṓn) ein Erfordernis der Haftungsbegründung. Zeichen der persönlichen Haftung war vornehmlich ein Ring. Seinem Symbolwert trat bald eine wirtschaftliche Funktion zur Seite: Vertragsbruch des Gebers der a. ließ diese dem Empfänger verfallen (das Angeld wirkt als Reugeld), Vertragsbruch des Empfängers löste eine Pflicht zur Rückgabe, meist sogar eines Mehrfachen der a. aus.
Den Römern wurde die a. schon früh bekannt (Varro ling. 5,175)…