I. Allgemein
A. meint die “Urheberschaft”, “Bekräftigung” und “Verstärkung” einer Sache und leitet sich aus der Bed. des Verbs augere (“mehren”) und bes. des Verbalsubstantivs auctor ab. Im Rechtsleben Roms bezeichnet das Wort in der privaten und öffentlichen Sphäre verschiedene außerordentlich wichtige Institute.
II. Öffentliches Recht
In der Republik bezeichnet a. die verfassungsrechtliche Souveränitätsposition des Senats. Di…