bezeichnet allg. die aufsteigende Laufbahn röm. Politiker in einer Reihe bes. ehrenvoller Ämter (Cic. fam. 1,9,17; 3,11,2; Amm. 22,10,6), im bes. Sinne einen Komplex von Rechtsregeln für Politiker der röm. Republik, die ausgehend von Amtsstationen, die einen Sitz im Senat begründen, über eine Reihe von Ämtern bis zur höchsten senatorischen Rangstufe, der eines Consularen, d.h. eines ehemaligen Consuls, gelangen wollen. Der Gesamtkomplex regelt demnach a) den Erwerb der Senatszuge…