Entscheidung, Beschluß, obrigkeitliche Verfügung (von decernere). Im Sprachgebrauch der Rechtstexte, der nicht die Anforderungen moderner Begrifflichkeit erfüllt, ist von d. vor allem bei folgenden Entscheidungsträgern die Rede: 1. den Prätoren und Provinzstatthaltern, 2. den Kaisern, 3. dem Senat, 4. den Dekurionen, 5. Priesterkollegien, 6. den Konzilien (in christl. Zeit).
1. Gai. inst, 4,140 teilt die prozessualen Verfügungen des Prätors in d. und interdicta , je nachdem, ob der Prätor etwas positiv anordnet, etwa die Vorlage eines Gegens…