(=decima sc. pars). Die lex Papia Poppaea (9 n.Chr.) beschränkte die Fähigkeit, aus dem Testament eines anderen etwas zu erwerben (capacitas), für Ehegatten in manus-freier Ehe auf ein Zehntel des Nachlasses (mit Zuschlägen für Kinder); die in manus-Ehe lebende Frau war hierbei als sua heres ganz erwerbsfähig [2]. Die Beschränkung wurde 410 n.Chr. aufgehoben (Cod. Iust. 8,57,2). Außerhalb des Erbrechts findet sich der Zehnte als Gegenstand eines Gelübdes (Varro ling. 6,54; Dig. 50,12,2,2) und als Abgabe von Bodenerträgen von Provinzialland [1].
Decuma(116 words)
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Manthe, Ulrich (Passau), “Decuma”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 04 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e312400>
First published online: 2006
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