Im röm. Privatrecht ist die d. ein Dreipersonenverhältnis, bei dem der Anweisende (Delegant) den Angewiesenen (Delegat) ermächtigt, einem Dritten, dem Anweisungsempfänger (Delegatar), im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Anweisenden, eine Leistung zu erbringen oder ihm gegenüber eine Verpflichtung einzugehen. Die d. beruht auf einer einseitigen, formfreien Erklärung ( iussum ), daß man die Handlung eines anderen gegen sich gelten lassen werde. Sie stellt eines der wichtigsten Geschäfte des röm. Kreditwesens dar und ist von de…
Delegatio(435 words)
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Meissel, Franz-Stefan (Wien), “Delegatio”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 28 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e313260>
First published online: 2006
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