Im allgemeinen Zivilrecht die spezifizierende Kennzeichnung einer Sache oder Person (Dig. 6,1,6). Dieser Begriff liegt dem noch heute geltenden, von den Römern vornehmlich bei der Testamentsauslegung verwendeten Auslegungstopos falsa d. non nocet (‘ein falscher Ausdruck schadet der Wirksamkeit des Geschäftes nicht’) zugrunde (Inst. Iust. 2,20,30). Im zivilprozessualen Kontext bedeutet d. die bei einer Vielzahl von Prozeßformeln an den Anfang gestellte knappe Präzisierung des streitgegenständlichen Sachverhalts (Gai. inst. 4,39;…
Demonstratio(155 Wörter)
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Paulus, Christoph Georg (Berlin), “Demonstratio”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Online abgerufen am 19 March 2024 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e315300>
Erste Online-Publikation: 2006
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