(Δοκιμασία) heißt in der griech. Welt die Prozedur des Nachweises, daß bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In Athen sind folgende dokimasíai bezeugt: 1. Die d. junger Männer, die bei Vollendung des achtzehnten Lebensjahres dem dḗmos des Vaters vorgestellt wurden, um als Demengenosse und Bürger anerkannt zu werden. An diesem Verfahren waren der dḗmos, ein Richterkollegium und der Rat beteiligt. 2. Die d. der buleutaí (Ratsmitglieder) im Rat und vor einem Richterkollegium, die der Archonten ebenfalls im Rat und vor einem Richterkollegium und …