Die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensvorteils (z.B. durch Übertragung von Eigentum an einer Sache, durch Abtretung einer Forderung oder durch den Erlaß einer Schuld des Beschenkten). Wird eine Sache mit Schenkungswillen (animus donandi) dem Beschenkten übergeben, so stellt die d. eine iusta causa für den Eigentumserwerb durch traditio oder Ersitzung ( usucapio ) dar. Ein bloßes Schenkungsversprechen ist nach röm. Recht nur in Form einer stipulatio verpflichtend.
Die lex Cincia de donis et muneribus (ein plebiscitum von 204 v.Chr.) verbietet die …