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Dos
(672 words)

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Die d. war im röm. Recht die Mitgift. Die Eheschließung an sich hatte auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten keinen Einfluß. Nach altem Brauch gehörte eine Mitgift zu einer Heirat, wenn sie auch nicht gesetzlich vorgeschrieben war. Eine Ehefrau, die sich in die rechtliche Gewalt (manus) des Ehemannes begab, vereinigte ihren Besitz sowie künftige Erwerbungen mit dem Besitz ihres Mannes oder seines paterfamilias. Stand eine Ehefrau unter der rechtlichen Gewalt eines paterfamilias, übergab dieser dem Mann eine Mitgift; falls die Frau selbst rechtsfähig war (s…

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Treggiari, Susan (Stanford), “Dos”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 20 March 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e323770>
First published online: 2006



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