[1] Magistratische Ankündigung
E. (von edicere) ist eine verbindliche öffentliche Ankündigung röm. Amtsträger ( magistratus ), worin entweder konkrete Anordnungen gegeben wurden oder ein “Regierungsprogramm” [1. 58] für die kommende Amtsperiode. Das Wort läßt an eine urspr. mündliche Verkündung denken [2. 178], die histor. belegte Form aber ist die Aufzeichnung auf dem album (“weiße Holztafel”) am Amtssitz des Magistrats. Die lit. Überlieferu…