(ἐμβατεύειν). In Athen das Besitzergreifen durch “Betreten” unbeweglicher Sachen (auch von Schiffen, Demosth. or. 33,6) auf Grund eines Rechtes zum Besitz (Erbrecht des Haussohnes, Pfandrecht, Gerichtsurteil). In den Papyri Ägyptens bedeutete ἐμβαδεία (embadeía) die amtliche Besitzeinweisung als dritte Stufe der Zwangsvollstreckung in Liegenschaften.
Bibliography
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