(Ἔγκτησις). In den griech. Staaten war der Erwerb von Grundstücken ausschließlich den Bürgern vorbehalten. Einzelnen Ausländern wurde durch ehrenden Volksbeschluß das Privileg der E. verliehen, das Recht, “Land” oder “ein Haus” (oder beides) zu erwerben. In Athen wurden manche métoikoi damit ausgestattet, generell vielleicht die isoteleís . Im dorischen Bereich wurde statt e. der Terminus ἔμπασις/ἴμπασις (émpasis/ímpasis) verwendet.
Bibliography
J. Pečirka, The Formula for the Grant of E. in Attic Inscriptions, 1966
A.R.W. Harrison,…