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Exheredatio
(190 words)

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Enterbung. Das archa. röm. Recht erlaubte die testamentarische Einsetzung eines Erben wahrscheinlich nur, wenn kein suus heres (Hauserbe) vorhanden war. Später wurde es möglich, einen von mehreren sui heredes als Erben einzusetzen und die anderen zu enterben. In histor. Zeit war die Enterbung von sui unbeschränkt möglich, mußte aber ausdrücklich im Testament geschehen. Söhne mußten unter Namensnennung, andere sui (Ehefrau - uxor in manu -, Enkel, Urenkel usw. beiderlei Geschlechtes) konnten inter ceteros (gemeinsam ohne Namensnennung) enterbt werden;…

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Manthe, Ulrich (Passau), “Exheredatio”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 27 March 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e407900>
First published online: 2006



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