(in der Kaiserzeit auch funus censorium, Tac. ann. 4,15,2 u.ö.) nennt man eine Bestattung, deren Kosten und Organisation Staat oder Gemeinde übernahmen, um den Verstorbenen zu ehren.
1. Rom
In älterer Zeit wurden ausländische Gesandte (Plut. qu.R. 43) sowie von Rom inhaftierte Fürsten (Syphax; Perseus, vgl. Val. Max. 5,1,1) publice (“auf öffentliche Kosten”) bestattet. Das typische f.p. für prominente Bürger kam wohl erst in der späten Republik auf (sicher bezeugt für L. Sulla: App. civ. 1,493). Es erfolgte auf Senatsb…