Ein Delikt, das der heutigen Beweisvereitelung entspricht und somit eine mehr oder minder feste Beweislastvereitelung im röm. Zivilprozeß impliziert. Tabulae sind schriftliche Aufzeichnungen, die u.a. der Beweissicherung dienten; als solche gehören sie zu den von Quintilian klassifizierten Beweismitteln (instrumenta, inst. 5,5,1ff.).
Bibliography
G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257
C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in:…