(γραφή).
[1] Klageschrift
Wörtlich “Schrift”, hatte g. im Prozeßrecht der griech. Poleis allg. die Bedeutung “Klageschrift” (Demosth. or. 45; 46; vgl. auch IPArk 17; 114/5; 178 aus Stymphalos und SEG 27, 545, 27 und 33 aus Samos). Speziell in Athen wurde g. im eigentlichen Sinne von “Schriftklage” gebraucht, die jeder unbescholtene Bürger (ὁ βουλόμενος, “jeder, der will”) gegen Personen erheben konnte, welche bestimmte öffentliche Interessen verletzten, während der privat in seinen Rechten Verletzte sich mit díkē [2…