I. Allgemein
H. wird hier als politische H. verstanden, d.h. als wechselseitige soziale Beziehung, die zur Herstellung und dauerhaften Bewahrung der ges. Ordnung in polit. Verbänden dient. H. ruht auf festen Regeln, die sowohl für den oder die Träger der H. als auch für die Beherrschten gelten; dabei steht der Autorität des oder der Herrscher in der Regel eine unreflek…