(ὑπεύθυνος) wird in Strafbestimmungen griech. Dekrete für “haftbar, schuldig” gebraucht (gemeint: zur Zahlung von Geldstrafen, z.B. IPArk 11,37), speziell in Athen für “rechenschaftspflichtig”. Jeder Athener, der ein Amt innehatte, mußte sich nach Ablauf der Amtszeit einem Rechenschaftsverfahren (εὔθυναι, eúthynai ) unterziehen, bis zu dessen Abschluß er nicht ins Ausland reisen und über sein Vermögen keine Verfügungen treffen durfte. In den Papyri Ägyptens bedeutet h. einfach “leistungs- oder zahlungspflichtig”.
Bibliography
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